Todesfälle im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen in Norddeutschland / Migrantische Erfahrungen mit Polizeigewalt. Forderungen an die niedersächsische Landesregierung

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Am 1.10.2021 starb ein 39-Jähriger in Hannover nach dem Einsatz eines Tasers,

 

Aman Alizada starb im August 2019 im Landkreis Stade,

Mamadou Alpha Diallo starb im Juni 2020 im Landkreis Emsland,

Qosay K. starb im März 2021 in Delmenhorst sowie

Kamal Ibrahim  starb im Oktober 2021 wiederum im Landkreis Stade.

Zum Taser Einsatz in Hannover

und allen offenen Fragen in diesem Zusammenhang siehe Artikel unten: “Polizei verschweigt den Einsatz eines Taser-Elektroschockers bei einem Polizeieinsatz in Garbsen bei Hannover, bei dem ein Mann „gesichert“ wurde und anschließend verstorben ist und erklärt die Beantwortung dringender Fragen von öffentlichem Interesse als „geheimhaltungsbedürftig“”

Zu Aman Alizada siehe auch:

Aufrufe zur Kundgebung und Demonstration zum
 1. Todestag von Aman Alizada

Tod von Aman Alizada in Stade: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Erneute Einstellung des Verfahrens um den Tod von Aman Alizada

Zu Mamadou Alpha Diallo siehe:

Gedenken an Mamadou Alpha Diallo

Zu Qosay Sadam Khalaf siehe:

An Gedenken an Qosay Sadam Khalaf

Video: Tod nach Polizeieinsatz: Was passierte mit Qosay K.?

Zu Kamal Ibrahim siehe:

Tod von Kamal I. nach Polizeieinsatz – viele Fragen offen

Polizei erschießt Asylbewerber

Statt Hilfe kam der Todesschuss

Tödlicher Polizeieinsatz: Geflüchteter in Harsefeld erschossen

 

21 Vereine und Selbsthilfeorganisationen von vor allem  Mi­gran­t*in­nen haben in Hannover in einer gemeinsamen Stellungnahme Maßnahmen gegen Polizeigewalt und Racial Profiling von der niedersächsischen Landesregierung gefordert.

siehe dazu:  Migrantische Erfahrungen mit Polizeigewalt. Forderungen an die nds. Landesregierung

Migrantische Erfahrungen mit Polizeigewalt. Forderungen an die niedersächsische Landesregierung

(hier als PDF)

Gemeinsame Stellungnahme zur Anhörung “Gewalterfahrungen von Migrantinnen und Migranten durch die Polizei“ in der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe (12. Oktober 2021)

In Niedersachsen erfahren viele Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte bzw. migrantisierte Menschen Gewalt durch die Polizei, etwa durch unverhältnismäßige Härte bei Polizeieinsätzen, beim Gebrauch von Schusswaffen durch Polizist*innen sowie durch Racial Profiling. Immer wieder kommt es dabei auch zu tödlichen Polizeieinsätzen. Mindestens vier Menschen mit Fluchtgeschichte starben allein in den vergangenen zwei Jahren in Niedersachsen in der Folge von Polizeieinsätzen: Aman Alizada im August 2019 im Landkreis Stade, Mamadou Alpha Diallo im Juni 2020 im Landkreis Emsland, Qosay K. im März 2021 in Delmenhorst sowie Kamal I. im Oktober 2021 im Landkreis Stade.

In Kombination verstärken gewaltvolle bzw. tödliche Polizeieinsätze, anlasslose Kontrollen, denen Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte häufig ausgesetzt sind, sowie fast täglich neue Enthüllungen von rechtsextremen Polizei-Chatgruppen bei den Betroffenen Angst, Misstrauen und ein Gefühl der Bedrohung durch Staatsbehörden. Zudem machen die Betroffenen immer wieder die Erfahrung, markiert und rassifiziert zu werden.

Diesen Umstand muss das Land Niedersachsen ernst nehmen und entsprechend handeln. Dafür stellen wir die folgenden Forderungen an die niedersächsische Landesregierung.

1. Eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle schaffen!
Das Land Niedersachsen muss eine unabhängige und niedrigschwellige Beschwerde- und Ermittlungsstelle schaffen. Die Stelle wäre dafür zuständig, Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten und Polizeigewalt entgegenzunehmen und eigenständig Ermittlungen durchzuführen. Diese Institution darf nicht der Innenverwaltung unterstehen, sondern muss außerhalb der polizeilichen Strukturen angesiedelt werden. Von einer solchen Stelle würde auch die Polizei profitieren. Eine transparente Fehlerkorrektur würde die Polizei vor unberechtigten Vorwürfen schützen. Wird berechtigten Vorwürfen ernsthaft nachgegangen, stärkt dies das Vertrauen in die Polizei, statt Misstrauen zu säen. Zugleich bedarf es weiterhin nicht-staatlicher Beschwerde- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene jederzeit wenden können.

2. Für mehr Transparenz sorgen und eine konstruktive Fehlerkultur schaffen!
Mit dem Gewaltmonopol der Polizei ist eine große Verantwortung und ein Vertrauensvorschuss durch die Gesellschaft verbunden. Um diesem Vertrauen gerecht zu werden, muss Polizeiarbeit transparent sein und permanenter unabhängiger Kontrolle unterliegen. Daher muss das Land Niedersachsen eine größere institutionelle Transparenz bei Ermittlungen und Beschwerdeeingängen gewährleisten. Insbesondere bei Ermittlungen von Fällen rassistischer Gewalt gegenüber Migranten*innen und migrantisch gelesenen Menschen muss die Polizeiarbeit im höchsten Maße transparent sein. Auch bei der einzurichtenden Beschwerde- und Ermittlungsstelle muss Transparenz über die Tätigkeiten herrschen. Entscheidend ist dabei, dass Fehlverhalten nicht vertuscht, sondern aufgearbeitet wird, dass also eine Fehlerkultur geschaffen wird.

3. Racial Profiling explizit verbieten
Das Land Niedersachsen muss die rechtlichen Grundlagen für anlasslose und verdachtsunabhängige Kontrollen streichen. Stattdessen muss in den Polizeigesetzen ein explizites Verbot für die Anwendung von Racial Profiling verankert werden.

4. Eine Rassimus-Studie über die niedersächsische Polizei in Auftrag geben
Fast wöchentlich gibt es Berichte über extrem rechte Netzwerke oder Chat-Gruppen in Sicherheits- und Landespolizeibehörden. Eine von unabhängigen Forscher*innen konzipierte und durchgeführte Studie zu strukturellem Rassismus und Racial Profiling in der niedersächsischen Polizei ist nötig, um mit wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen Gegenmaßnahmen zu entwickeln und zu ermöglichen.

5. Sensibilisierung in Polizei, Politik und Behörden gewährleisten
Maßnahmen zur Gewährleistung einer selbstreflexiven, fehlertoleranten Praxis müssen nicht nur in der Ausbildung verankert sein, sondern auch im Alltag auf der Wache etabliert werden. Sowohl innerhalb der Polizei als auch in Politik und Behörden muss anerkannt werden, dass Migrant:innen und Schwarze Menschen sowie Personen of Color deutlich mehr Gewalt durch die Polizei erfahren als die Mehrheitsgesellschaft. Daraus müssen strukturelle Maßnahmen erwachsen, um entschieden gegen rassistische Erscheinungsformen anzugehen. So ist bereits in der Ausbildung von Polizist:innen, aber auch fortlaufend eine Sensibilisierung für unbewussten und bewussten Rassismus unerlässlich.

Hannover, den 12. Oktober 2021

 

Polizei verschweigt den Einsatz eines Taser-Elektroschockers bei einem Polizeieinsatz in Garbsen bei Hannover, bei dem ein Mann „gesichert“ wurde und anschließend verstorben ist und erklärt die Beantwortung dringender Fragen von öffentlichem Interesse als „geheimhaltungsbedürftig“

Publiziert am 9. Oktober 2021 von freiheitsfoo (mit freundlicher Genehmigung übernehmen wir diesen Artikel)

Am 1.10.2021 rückt ein „Spezialeinsatzkommando (SEK)“ der niedersächsischen Polizei an, um einen offensichtlich verwirrten Menschen in einem Wohngebiet in Garbsen nahe Hannover zu überwältigen. Am Abend desselben Tages verstirbt der Mensch in einem Krankenhaus.

Warum und woran stirbt der 39jährige Mann nach seiner „Sicherung“? Dazu gibt bis heute, acht Tage später, noch immer keine Auskunft und keine öffentlichen Informationen.

So weit, so schlimm.

Schlimmer ist, dass die Polizei Hannover in ihrer Pressemitteilung zur Sache nicht mitteilen wollte oder mochte, dass die hochgerüsteten Polizisten den nun Verstorbenen zuvor mit einem Taser-Eletroschocker-Pistole beschossen haben. (Die Neusprech-Vokabel für den Elektroschocker lautet: „Distanzelektroimpulsgerät“. Oder abgekürzt noch einmal realitätsfremder: DEIG.) Taser stehen im gut begründeten Verdacht, bei Menschen mit Herzproblemen, mit psychischen Einschränkungen oder unter Einfluß von Alkohol, Rauschmitteln und bestimmten Medikamenten den Tod herbeiführen zu können.

Warum es die Polizei nicht für wichtig erachtete, die Verwendung des Tasers bei diesem tödlich ausgehenden Polizeieinsatz zu erwähnen, bleibt unklar. Dazu äußert sich die Behörde nicht. Die Nutzung eines Tasers wurde erst vier Tage später durch die aktive Nachfrage der HAZ öffentlich. (Dafür darf man der sonst sehr polizeifreundlich agierenden Zeitung danken!)

Klar ist dagegen, dass das Landespolizeipräsidium im Innenministerium in Hannover nun mauert und presserechtlich fragwürdig die Auskunft auf wichtige Fragen verweigert:

Wie viele Taser hat das „SEK“ im Einsatz? Wie häufig setzte es diese Waffe bislang ein? Und wie oft wurden dabei Menschen nachhaltig verletzt oder gar getötet?

Die Antworten auf diese Fragen seien allesamt „geheimhaltungsbedürftig“, findet das niedersächsische Innenministerium. Selbst nach ausdrücklichem Hinweis auf ein dringendes öffentliches Interesse an der Beantwortung dieser Fragen beharrt das Ministerium auf seiner Geheimhaltungsstrategie. Es geht nicht mal auf unseren Hinweis ein, dass die Beantwortung dieser Fragen in keiner erkennbaren Weise die Arbeit des SEK behindern oder beeinträchtigen könnte.

Warum sich die Polizei Niedersachsen derart mürrisch und schmallippig gibt bleibt alleine ihr Geheimnis. Andere Bundesländer haben mit der Beantwortung dieser Fragen gar keine Probleme. Wir können über die Gründe dieser Haltung also nur mutmassen:

Gibt es etwas zu verbergen, das die Bürger*innen besser nicht erfahren sollten? Gab es weitere Taser-Einsätze mit Todesfolgen in Niedersachsen? Werden wir als polizeiarbeitkritischer Blog wieder einmal anders, also schlechter oder gar nicht beauskunftet als andere, polizeifreundlicher eingestellte Medienkonzerne? Alles Spekulation, angefeuert durch die begründungsfreie Auskunftsverweigerungshaltung der Behörde.

Derweil stellen sich weitere Fragen an die Staatsanwaltschaft Hannover, die diese aber Medienberichten zufolge nicht beantworten möchte:

  • Welchen metallischen Gegenstand hielt der nun gestorbene Mann tatsächlich in seiner einen Hand?
  • Gab/gibt es polizeiunabhängige Zeug*innen vom Geschehen?
  • Was genau passierte beim Eintreffen des SEK und wie war der weitere Ablauf nach dem „Tasern“?
  • War ein Krankenwagen schon vor Ort oder musste der erst gerufen werden und wie lange dauerte es bis zu medizinischen Erstversorgung, wie lange, bis der Mensch im Krankenhaus (in welchem) eintraf?
  • Wie geht es den SEK-Leuten jetzt? Gab/gibt es eine seelsorgerische Betreuung der eingesetzten Beamten und der Angehörigen des Toten?
  • Gab es Anzeichen dafür, dass der nun tote Mann evtl. Drogen oder Alkohol zu sich genommen hatte oder unter einer psychischen „Erkrankung“ litt?
  • Hat man im zeitlichen Vorfeld vor dem SEK-„Zugriff“ versucht, weitere Informationen über den Betroffenen zu erhalten, also nicht nur polizeiliche, sondern auch medizinische und psychische? Anderen Medienberichten zufolge hätte die Polizei dafür drei Stunden Zeit gehabt.
  • Was für einen sozialen und kulturellen Jintergrund hatte der Verstorbene, um was für ein Wohngebiet handelt es sich bei seiner Wohnanschrift?

Das alles ist bedauerlich und schürt Vorbehalte gegen Polizei und Staatsanwaltschaft und ihre Verhältnisse zur Öffentlichkeit und zu den Bürger*innen Niedersachsens, die doch (formell) ihre Mandatgeber*innen sind.

Solange es keine unabhängige und nüchterne Untersuchung des tödlich verlaufenden Polizeieinsatzes in Garbsen gibt bleibt unklar, ob der Taser-Elektroschocker für den Tod des Menschen (mit)verantwortlich ist. Schon jetzt ist aber deutlich geworden: Die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei im Zusammenhang mit dieser euphemistisch als „nicht-tödlich“ bezeichneten Waffe muss sich verändern. Taser gehören verboten. Solange das Verbot nicht verhängt wird, gehört eine Veröffentlichungspflicht von Tasereinsätzen zum Mindesten einer demokratisch ausgerichteten Polizei.

Wir haben derweil versucht, die (bekannt gewordenen) Polizeieinsätze in Deutschland von Tasern mit Todesfolgen zu sammeln und aufzulisten.

Bedrückend bleibt, wie wenig andere journalistische Medien über die Wirkung eines Tasereinsatzes zu wissen scheinen. Taser-Pistolen haben das Zeug, als Folterinstrument missbraucht zu werden, wenn nach dem Verschießen der Elektroden mehrfach Stromstöße erteilt werden können. Und die wirken deutlich anders, nämlich schmerzhafter, brutaler und vor allem menschlich entwürdigender, als es andere Berichterstattende nüchtern beschreiben.

Einige Beispiele verharmlosender Berichterstattung:

  • NDR: „Ein Taser verursacht eine kurzzeitige Lähmung im Nervensystem. Aus den Geräten fliegen Pfeilelektroden in den Körper des Angreifers. An daran befestigten Kabeln werden anschließend Stromimpulse abgegeben.“
  • HAZ: „Die Stromstöße [eines Tasers] machen den Getroffenen bewegungs- und damit handlungsunfähig.
  • „RND“: „Die Elektroschockpistole kann eine Person in bis zu sieben Metern Entfernung außer Gefecht setzen, indem sie zwei Widerhaken mit Drähten verschießt. Elektroschocks mit 50.000 Volt gelangen durch diese Drähte in den Körper.“

Bleibt nur noch – fast anekdotisch – anzumerken, dass die Polizeien Deutschland immer häufiger Taser-Waffen einsetzen (im ersten Halbjahr 2021 mehr Taser­einsätze als im gesamten Jahr 2020, so melden selbst konservative Medien) und dass der Einsatz von Taserwaffen nicht zu weniger Einsätzen von Schusswaffen führt. Das alles wurde von uns und anderen Kritikern im Zuge der Einführung eines neuen Polizeigesetzes für Niedersachsen („NPOG“) detailliert kritisiert und im Anhörungsverfahren betont … und diese Kritik wurde von den Befürwortern der Taserwaffen (CDU, SPD, AfD und inzwischen sogar Bündnis90/Grüne. Die nds. FDP hat sich um Taser bislang nicht positionieren wollen.) stets als Schwarzmalerei niedergemacht und öffentlich abgewertet.