Tod von Aman Alizada in Stade: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

1

  Pressemitteilung der Bürgerinitiative Menschenwürde im   Landkreis Stade zur Einstellung des Verfahrens zur Tötung von Aman Alizada durch einen Polizisten am 17.08.19 in Stade-Bützfleth

Mit der Einstellung des Verfahrens gegen den Polizeibeamten, der am 17. August 2019 den jungen Afghanen Aman Alizada erschossen hat, hat die Stader Staatsanwaltschaft der Polizei einen Bärendienst erwiesen. Den vielleicht erhofften Schlussstrich jedenfalls sicher nicht erreicht.

Wer wird im Landkreis Stade noch die Polizei rufen, wenn jemand mit psychiatrischer Vorerkrankung entgleist, Hilfe braucht oder jemanden bedroht? Wer will als Bürger*in anschließend mit der Schuld leben, dass die betroffene Person nach dem Polizeieinsatz tot ist?

Wer wird noch, wie die betreuenden Sozialpädagog*innen vor fast einem Jahr den Freunden von Aman den Hinweis geben, sollte der psychiatrische Schub eskalieren, mögen die jungen Männer die Polizei rufen, um dort Hilfe zu bekommen. Diese jungen Männer werden das definitiv nie wieder tun. Und sie sind vermutlich nicht die einzigen.

Unbestritten haben Polizisten keine leichte Aufgabe, unbestritten müssen sie häufig politisches und behördliches Versagen ausbügeln wie z.B. wenn die Betreuung junger Erwachsener durch ein Jugendamt schmalspurig ist. Die Wahrscheinlichkeit ist dann hoch, dass es zu eskalierenden Situationen und am Ende zu Polizeieinsätzen kommt.

Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist: Für solche Situationen müssen Polizist*innen ausgebildet sein, damit die Bürger*innen sich auf professionelles und deeskalierendes Handeln verlassen können, ansonsten darf man sich über Vertrauensverlust nicht wundern.

Und hier beginnen die Fragen zur Tötung von Aman Alizada, die die Staatsanwaltschaft nicht in der Öffentlichkeit, d.h. vor Gericht, klären lassen will:

Der junge Mann und seine psychiatrische Erkrankung waren der Polizei bekannt. Seine Freunde haben die Polizei angerufen, weil es ihnen empfohlen wurde und weil sie Hilfe für ihren Freund und nicht seinen Todwollten. Warum nun die Geschichte von einemzitternden Türken als Anrufer verbreitet wird, bleibt das Geheimnis der Staatsanwaltschaft.

Warum kommt die Polizei in Anbetracht des bekannten Gesundheitszustands mit zwei Streifenwagen statt mit dem psychiatrischen Notdienst? Warum ziehen sie sich nicht zurück, als der junge Mann auf Ansprache durch das offene Fenster nicht reagiert? Zu diesem Zeitpunkt war Aman allein im Zimmer und hat weder sich noch andere gefährdet. Warum muss dann überhaupt Pfefferspray eingesetzt werden? Warum treten zwei Beamte die Tür ein und stürmen das Zimmer -eine Situation, die schon psychisch stabile Menschen, geschweige denn Menschen, die nachtraumatischen Situationen aus ihrer Heimat geflüchtet sind, in Todesangst und dann unkalkulierbare Panikreaktionen bringen kann.

Warum intervenieren die Kollegen, die am offenen Fenster standen, nicht? Warum mussten tödliche Schüsse abgegeben werden, statt in Arm oder Bein zu schießen? Wie haben die Polizisten in dem 12 bis 15 m²großen Raum, der ja offenbar voll von Pfefferspray gewesen sein muss, überhaupt klar agieren können?

Kann es nicht auch so sein, dass im Umgang mit psychisch Erkrankten überforderte Polizisten erst die Situation zum Eskalieren gebracht und so eine Notwehrsituation herbeigeführt haben? Kann es sein, dass es an dem erforderlichen Rüstzeug für solche Situationen fehlt –zumal in letzter Zeit an anderen Orten mehrfach psychisch Erkrankte bei Polizeieinsätzen ums Leben kamen?

Warum lässt die Staatsanwaltschaft sich in epischer Breite über die Erkrankung Alizadas aus, einschließlich seiner Fixierung im Krankenhaus, um hinterher festzustellen, dass die Erkrankung keine Rolle in dem Geschehen spiele? Auch die durch die Art der Berichterstattung nahe gelegte Schlussfolgerung stößt befremdlich auf: Ist jemand, der psychisch erkrankt ist und ab einem gewissen Stadium naturgemäß keine Krankheitseinsicht haben kann, selbst schuld, wenn er schlussendlich-weil ja wieder uneinsichtig-erschossen wird? Warum erweckt die Staatsanwaltschaft den Eindruck, der Opferanwalt würde sich nicht zum Schusswinkelgutachten äußern, obwohl dieses noch beim forensischen Gutachter lag und dem Anwalt gar nicht zugestellt wurde? Und warum stellt sie das Verfahren ein, obwohl die anwaltliche Stellungnahme nicht vorliegt, nachdem die Ermittlungen sowieso schon 10 Monate laufen? Und wie kommt sie zum Ergebnis, fünf Schüsse in dem kleinen Zimmer seien verhältnismäßig –man schießt solange, bis man trifft??!!

Warum traut sich die Staatanwaltschaft nicht, die Einstellung des Verfahrens öffentlich bekannt zu geben und rückt erst auf Nachfrage des Tageblattes damit heraus?

Die BI Menschenwürde kann als Außenstehendeden Ablauf nicht beurteilen, weder ob die Idee, da ist mal wieder ein Ausländer durchgeknallt dahinter stand noch ob das an den Tag gelegte Vorgehen ein üblicher Umgang mit psychiatrisch Erkranken ist oder ob die Beamten schlicht mit der Situation überfordert waren. Gerade deshalb ist ein öffentlicher Prozess dringend erforderlich, der genau diese Fragen klärt–auch um künftige Todesfälle zu vermeiden.

Was wir feststellen, ist, dass dieser Polizeieinsatz viele Fragen offenlässt, und für Bürger*innen eher Besorgnis denn Sicherheit schafft. Kein guter Tag für die Justiz und die Hinterbliebenen und letztlich auch nicht für die Polizei.

Die BI Menschenwürdewird all diejenigen unterstützen, die sich für die Klärung dieser drängenden Fragen einsetzen.

 

Der Niedersächsische Flüchtingsrat zu den Vorgängen in Stade:

Was hat der Tod von George Floyd in den USA mit dem Tod von Aman Alizada zu tun?

Am 17. August 2019 kam der aus Afghanistan geflohene Jugendliche Aman Alizada durch tödliche Polizeischüsse in Stade ums Leben (siehe u.a. hier). Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob der Beamte, der die Schüsse abgegeben hat, in Notwehr agierte oder ob es sich um Totschlag handeln könnte. Dabei ist nicht von vornherein auszuschließen, dass die Schüsse auch auf Grund rassistischer Einstellungen des Polizisten abgegeben wurden.

Am Freitag vergangener Woche (2. Juni) rief ein Bündnis im Landkreis Stade zu einer Solidaritätskundgebung in Buxtehude mit den weltweiten Black-Lives-Matter-Protesten auf (siehe Aufruf hier). Während dieser Kundgebung wurde – u.a. auch in einem Grußwort des Flüchtlingsrates – auf den tödlichen Polizeieinsatz im letzten Jahr in Stade hingewiesen.

U.a. auf tageblatt.de, einer lokalen Zeitung, wurde über die Kundgebung in Buxtehude berichtet sowie ein Kommentar von Chefredakteur Wolfgang Stephan zum Fall Aman Alizada veröffentlicht.

Der Kommentar steht exemplarisch dafür, wie eingeschränkt die Fähigkeit zur Selbstreflexion und der Unwille zur Auseinandersetzung Angehöriger der Mehrheitsgesellschaft mit einem tief sitzenden latenten und strukturellen Rassismus in Deutschland ist. Wenn der Kommentator trotz der Aufdeckung von Neonazi-Strukturen in deutschen Sicherheitsbehörden, trotz rassistischer Einstellungen in den Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung der NSU-Mordserie, trotz zahlreicher Tötungen von Asylsuchenden durch deutsche Polizeibeamte wie bspw. Oury Jalloh, Amir Ageeb oder Hussam Fadl, trotz regelmäßiger racial profilings, über die People of Colour ständig klagen, tatsächlich der Ansicht ist, dass kein Zusammenhang dieser rassistischen Praktiken deutscher Behörden zu denen in den USA herzustellen ist, dann kommt hier eine ziemlich Blindheit oder Ignoranz gegenüber hiesigen Verhältnissen zum Ausdruck, die sich auch nur diejenigen leisten können, die keine Rassismuserfahrungen machen müssen.

Wenn dann auch noch geschrieben wird „auch ohne die Ermittlungsakten zu kennen, dürfte Rassismus als Ursache dieser furchtbaren Tragödie keine Rolle gespielt haben“, dann wird hier nicht nur eine gewisse Rechtsstaatsverachtung deutlich, sondern es wird klar, dass eine gründliche Aufklärung der Todesumstände überhaupt nicht interessiert, weil in autoritätshöriger Weise keine Zweifel an den Sicherheitsorganen entstehen dürfen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Mit solch einer Einstellung werden die deutschen Sicherheitsbehörden sicher nicht in der Weise reformiert, dass Rassismus, Antisemitismus oder andere menschenverachtende Einstellungen zukünftig keinen Platz mehr in ihnen haben.

Die Bürgerinitiative „Menschenwürde“, die sich bereits im letzten Jahr sehr für die vorbehaltlose Aufklärung aller Umstände der tödlichen Schüsse auf Aman Alizada eingesetzt hat, kritisiert in einer Pressemitteilung vom 17.06.2020 den Kommentar auf tageblatt.de entsprechend scharf.

Wir dokumentieren hier die Pressemitteilung der BI Menschenwürde: PM_BI_Menschenwürde_Rassismus_17-06-2020 (s.u.)

Es bleibt zu hoffen, dass die Ermittlungsbehörden im Fall von Aman Alizada problembewusster sind und ihr Urteil nicht bereits vor der Aufklärung aller Umstände getroffen haben.

 

Presseerklärung der BI Menschenwürde Landkreis Stade

Was hat der Tod von George Floyd in den USA mit dem Tod von Aman Alizada zu tun?

(Zum Beitrag von Wolfgang Stephan in der Rubrik „Hintergründiges“ im „Stader Tageblatt“ am 13.6.2020)

1. Was hat der Tod von George Floyd in den USA mit dem Tod von Aman Alizada zu tun, dem afghanischen Flüchtling, der am 17. August letzten Jahres in Stade-Bützfleth von einem Polizisten erschossen wurde? Laut Wolfgang Stephan dürfte „auch ohne die Ermittlungsakten zu kennen … Rassismus als Ursache dieser furchtbaren Tragödie keine Rolle gespielt haben“. Aus unserer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, rassistische Handlungsmotive auszuschließen, ohne dass die Umstände des Polizeieinsatzes überhaupt geklärt wurden. Aufgrund unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Menschen mit internationaler Geschichte wissen wir, dass es neben dem offenen Rassismus viele unterschwellige, weiße mehrheitsgesellschaftlich geprägte Verhaltensweisen und „Selbstverständlichkeiten“ gibt, die im konkreten Handeln einen Unterschied machen, z.B. statt einer psychiatrischen Intervention einen polizeilichen Einsatz durchzuführen, der dann im ungünstigen Fall – wie vielleicht im Fall Aman Alizada – entgleiten kann. Indem der Autor von vornherein ausschließt, dass der Polizist aus rassistischer Motivation heraus geschossen haben könnte, bedient er das Bild, dass es keinen individuellen und/oder strukturellen Rassismus in deutschen Sicherheitsinstitutionen gäbe, obwohl diese Debatte zurzeit vielerorts mit offenem Ergebnis geführt wird und nun wirklich kein Tabubruch mehr ist.

2. Völlig unakzeptabel sind Formulierungen, die nahelegen, der Opferanwalt würde seine Stellungnahme zum staatsanwaltschaftlich beauftragten Gutachten zu den Schusswinkeln verschleppen. Aus zuverlässiger Quelle wissen wir, dass dieses Gutachten bislang weder dem Anwalt noch der Staatsanwaltschaft vorliegt. Am Zug ist somit die Staatsanwaltschaft, das Gutachten endlich von der verfassenden Stelle einzufordern statt dasVerfahren ohne diese Gutachten und die Stellungnahme des Anwaltes zum Abschluss bringen zu wollen. Schließlich kommt Herr Stephan. „ohne die Ermittlungsakten zu kennen“ auch noch zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Ermittlungen eher in Richtung Notwehr deuten. Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft zur Klärung dieses Sachverhaltes mehrere Gutachten eingeholt hat (die noch nicht alle vorliegen), weisen doch eher darauf hin, dass genau diese Sicherheit, alle vier insgesamt tödlichen Schüsse seien zweifelsfrei in Notwehr erfolgt, nicht besteht. Deshalb ist seine Schlussfolgerung vorschnell und (ver-)führt die Leser zu einer falschen Gesamtbeurteilung. Die BI Menschenwürde und der Niedersächsische Flüchtlingsrat gehen davon aus, dass die zeitnahe Aufklärung des Vorgangs auch das Anliegen der beteiligten Polizeibeamten*innen sein müsste.

3. Wir stellen klar, dass weder auf der Demonstration gegen Rassismus am 12.06.2020 in Buxtehude noch im Vorfeld von irgendeiner Seite der Beteiligten ein Generalverdacht gegen die Polizei gerichtet oder die „Polizei hart angegangen“ wurde. Es besorgt uns allerdings sehr, wenn normale rechtstaatliche Gepflogenheiten – wie die Forderung nach transparenter Aufklärung – so diskreditiert werden.

 

Der Niedersächsische Flüchtingsrat zu den Vorgängen in Stade:

Tod von Aman Alizada in Stade: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Polizisten ein

Was bleibt, sind viele offene Fragen und Zweifel

Die Staatsanwaltschaft Stade hat das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten eingestellt, der am 17. August letzten Jahres den afghanischen Jugendlichen Aman Alizada bei einem Einsatz erschossen hatte (siehe u.a. Stader Tageblatt, Süddeutsche Zeitung und Kreiszeitung-Wochenblatt, mehr zum Hintergrund des Falles hier). Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe es sich bei den fünf vom Beamten abgegebenen Schüssen, von denen einer tödlich war, um „glasklare Notwehr“ gehandelt. Ein Anklageverfahren wegen Totschlags dürfe somit laut Staatsanwaltschaft nicht eröffnet werden.

Mit einem Gerichtsverfahren hätten vermutlich einige Ungereimtheiten geklärt werden können. Nicht nur bleiben aus Sicht des Flüchtlingsrates mit der Einstellung des Verfahrens etliche Fragen unbeantwortet, vielmehr werden sogar weitere Fragen aufgeworfen.

Es beginnt damit, dass die Staatsanwaltschaft nach Auskunft von Journalist_innen bereits am 15.06.2020 das Verfahren eingestellt hat, ihr dies aber (bis heute) nicht mal eine Pressemeldung wert war, in einem Fall, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hat und in dem es die Ermittlungsbehörden sowohl den Hinterbliebenen wie Aman Alizadas Bruder, als auch der Öffentlichkeit schuldig sind, für Aufklärung zu sorgen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, nachdem nun ein forensisches Gutachten zu den abgegebenen Schüssen vorliegt. Für die Beurteilung der Frage, ob der Polizist in Notwehr geschossen haben könnte, ist das Gutachten nach Ansicht des Anwalts – auch weil es sonst nur Polizist_innen als Zeug_innen gibt – von großer Bedeutung. Wie die Anwaltskanzlei mitteilt, lässt dieses Gutachten aber alles andere als den Schluss zu, dass es sich um „glasklare Notwehr“ gehandelt habe.

Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltshaft nun verlautbaren lässt, dass ein türkischer Nachbar, der sich durch Aman bedroht fühlte, die Polizei gerufen habe. Dass er Türke ist, sei wichtig, weil das Grund für eine Bedrohung seitens Aman A.s gegen den Nachbarn gewesen sei. Der Nachbar habe zitternd vor den Polizist_innen gestanden, gibt das Wochenblatt die Staatsanwaltschaft wieder. Nach den dem Flüchtlingsrat und dem Anwalt vorliegenden Informationen hat der damalige afghanische Mitbewohner von Aman A. die Polizei gerufen. Von einem türkischen Nachbarn war bisher nie die Rede.

Die psychische Erkrankung von Aman A. ist laut Medienberichten der Polizei bekannt gewesen. Warum hat man dann nicht versucht, zusammen mit dem sozialpsychiatrischen Dienst die Situation zu lösen? Nach Darstellungen in den Medien als auch nach Auskunft der Anwaltskanzlei, befand sich niemand außer Aman A. in dem Zimmer, als die Polizei dort anscheinend gewaltsam (indem sie die Tür eintrat) eindrang. Es hätte somit keine Person (mehr) gegeben, die unmittelbar durch Aman A. gefährdet war. Wieso haben der Polizist und seine Kollegin dann das Zimmer gestürmt und sich in diese Lage gebracht? Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass der Einsatz von Pfefferspray beruhigen kann. Die Polizei habe aber – so wie das Stader Tageblatt die Staatsanwaltschaft wiedergibt – versucht, beruhigend auf Aman A. einzuwirken. Und ist es dann wirklich denkbar, dass Aman Alizada trotz des Pfefferspraynebels, in den er gehüllt worden sei, einen Angriff starten konnte?

Es bleiben also viele Fragen offen, die aber unbedingt beantwortet werden müssen, um den Hergang des Vorfalls verstehen zu können und um Zweifel an der Version, die der Öffentlichkeit nun präsentiert wird, auszuräumen.

Der Anwalt des Bruders von Aman A. wird Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen. Sollte die Beschwerde abgelehnt werden, bliebe noch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens, um den Fall vor Gericht zu bringen.

In jedem Fall wird der Flüchtlingsrat auch weiterhin die Aufarbeitung des tödlichen Polizeieinsatzes gegen Aman Alizada intensiv verfolgen.

Pressemitteilung der BI Menschenwürde vom 25.06.2020:

Auch die Bürgerinitiative „Menschenwürde“ aus Stade, die sich im letzten Jahr bereits früh darum bemüht, dass der tödliche Polizeieinsatz gegen den Jugendlichen Aman Alizada umfassend aufgeklärt wird, ist empört über die Einstellung und hat viele Fragen, die sie in einer Pressemitteilung zum Ausdruck gebracht hat, siehe hier.

Mehr:

Tödlicher Polizeieinsatz in Stade

 

Aman Alizada – erschossen von der deutschen Polizei

Eine Stellungname des Plenums der Sauerkrautfabrik

27. September 2019

Das ein Mensch in Polizeigewahrsam umkommt, ist leider kein Einzelfall, sondern katastrophaler Normalzustand in Deutschland. Wir solidarisieren uns mit Amans Angehörigen und Freund*innen und wünschen allen viel Kraft.Was jetzt wichtig ist, dass wir unsere Trauer gemeinsam in Wut wandeln und dem Staat zeigen, dass es so nicht weitergehen wird. Jeder Schuss aus einer Waffe der deutschen Polizei ist ein Schuss zu viel.

Amans Fall wirft, wie viele andere Fälle auch, Fragen auf.
Ist ein Einsatz auf Grund eines Streites überhaupt ein Grund eine Schusswaffe zu gebrauchen? Warum war die Polizei nicht deeskalierend und hat den Raum einfach verlassen? Warum wurde die Notärztin daran gehindert, den Verletzten zu versorgen? Kommen sechs Erwachsene nicht gegen einen 19-Jährigen an ohne zu schießen? 0

Geklärt wird das Ganze in internen Ermittlungen wahrscheinlich erst in Monaten, wenn nicht sogar in Jahren, nämlich dann, wenn der Fall wieder aus den Köpfen der Leute verdrängt wurde und sich niemand mehr dafür interessiert. Und höchstwahrscheinlich gehen die Ermittlungen, wie so viele andere auch, zugunsten der Polizei aus.1

Wir sind nicht schockiert über das Handeln – und Nichthandeln – der Polizei. Das von vielen Menschen hochgelobte deutsche Rechtssystem hat nie funktioniert.
Der Tod von Aman ist schrecklich und doch nur die logische Konsequenz einer Gesellschaft und eines Systems in der Geflüchtete, Linke, Migrant*innen und People of Color schikaniert, gedemütigt, verfolgt, misshandelt und auch getötet werden.
Polizei, Justiz, Politik und Behörden schauen tatenlos zu und lassen Rassist*innen gewähren, beispielsweise beim Mord an Amadeu Antonio 1990 in Eberswalde2 oder bei Jorge Gomondai 1991 in Dresden3. Oder sie legen selber Hand an, wie beispielsweise in den Fällen von Christy Schwundeck4, Oury Jalloh5, Mohammad Selah6, Yaya Jabbi7 und nun Aman Alizada – und so viele mehr, von deren Schicksal wir nichts erfahren, weil die Behörden es nahezu perfektioniert haben, ihre Verbrechen unter den Teppich zu kehren…

Diese Pogrome, Rassismen und Morde stehen in einer langen Kontinuität. Und sie werden sich solange wiederholen, wie die jahrhundertelange Geschichte der Ausbeutung, der Gewalt und des Mordes ausgeblendet wird.
Wir fordern eine aktive und anhaltende Auseinandersetzung und Aufarbeitung der Ursachen der Verbrechen Deutschlands, angefangen beim immer wieder heruntergespielten deutschen Kolonialismus, über den Nationalsozialismus, den Rassismen gegenüber Geflüchteten und Arbeitsmigrant*innen in der BRD und Vertragsarbeiter*innen in der DDR, den Pogromen und Rassismen der Nachwendezeit, dem Nationalsozialistischem Untergrund, bis hin zu der neokolonialen Ausbeutung der Länder Afrikas, Südamerikas und Asiens.8

Wir können und wir wollen zu diesen widerlichen Gewalttaten bis zu Hinrichtungen an Menschen durch den Staat nicht schweigen. Wir sehen diese Taten nicht als Einzelfälle.
Sie sind Ausdruck des Kapitalismus, denn jeder Rassismus basiert auf Konstruierten Trennung zwischen „Fremd“ und „Eigen“. 9

Es kann nicht sein, dass Menschen auf ihrer Flucht an den Außengrenzen erschossen werden oder im Mittelmeer ertrinken und diejenigen, die es hierher schaffen, systematisch ausgegrenzt, benachteiligt und manchmal sogar erschossen werden.

Wir sehen diese ganzen abscheulichen Zustände in diesem Land nicht als Einzelfälle sondern als Bestandteil dieses Systems.

Wir fordern eine schnelle lückenlose Aufklärung dieser Verbrechen!

0 – https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=587103321695798&id=361772797562186&__tn__=K-R
1 –  https://kviapol.rub.de/images/pdf/KviAPol_Zwischenbericht.pdf
2 – https://de.wikipedia.org/wiki/Amadeu_Antonio_Kiowa
3 – https://de.wikipedia.org/wiki/Jorge_Gomondai
4 – https://www.spiegel.de/panorama/justiz/verfahren-gegen-polizistin-eingestellt-die-frau-in-jobcenter-erschoss-a-823155.html
5 – https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-11/oury-jalloh-ermittlungserfahren-staatsanwaltschaft-beschwerde-abgewiesen
6  – http://thecaravan.org/files/caravan/Mohammad%20Selah.pdf
7 – https://rememberjajadiabi.blackblogs.org/
8 – übernommen von https://de.indymedia.org/2012/09/334730.shtml
9 – https://www.kubi-online.de/artikel/ihre-dunklen-augen-glitzern-zur-konstruktion-des-fremden-zur-darstellung-diversitaet Abs. 2, 3