Update 2: Die 10. Kammer hat mit Urteilen vom heutigen Tag entschieden, dass die Observation und Fahndungsausschreibung rechtswidrig waren. Update: Kundgebung vor Prozessbesuch… Aufruf zum PROZESSBESUCH
Zum Update 2: zum heutigen Termin am Verwaltungsgericht Hannover kamen im Vorfeld rund 15 Teilnehmende zu einer Protestaktion zu Céciles Unterstützung. Im Zuschauerraum folgten anschließend ca. 20 Menschen der spannenden Verhandlung.Die Entscheidung hat das VG nun selbst veröffentlicht.https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/klagen-auf-feststellung-der-rechtswidrigkeit-bundespolizeilicher-massnahmen-erfolgreich-225227.htmlHerzlichen Glückwunsch, Cécile! siehe auch: Doppelüberwachung durch Bundespolizei war rechtswidrig (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1176103.cecile-lecomte-doppelueberwachung-durch-bundespolizei-war-rechtswidrig.html) von Matthias Monroy “… … … Schließlich…