Update 2: Die 10. Kammer hat mit Urteilen vom heutigen Tag entschieden, dass die Observation und Fahndungsausschreibung rechtswidrig waren. Update: Kundgebung vor Prozessbesuch… Aufruf zum PROZESSBESUCH

Zum Update 2:

zum heutigen Termin am Verwaltungsgericht Hannover kamen im Vorfeld rund 15 Teilnehmende zu einer Protestaktion zu Céciles Unterstützung. Im Zuschauerraum folgten anschließend ca. 20 Menschen der spannenden Verhandlung.
Die Entscheidung hat das VG nun selbst veröffentlicht.
https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/klagen-auf-feststellung-der-rechtswidrigkeit-bundespolizeilicher-massnahmen-erfolgreich-225227.html
Herzlichen Glückwunsch, Cécile!

siehe auch: Doppelüberwachung durch Bundespolizei war rechtswidrig (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1176103.cecile-lecomte-doppelueberwachung-durch-bundespolizei-war-rechtswidrig.html)

von Matthias Monroy

“… … … Schließlich seien laut dem Verwaltungsgericht auch die INPOL-Fahndungsausschreibungen zu Lecomte allein deshalb rechtswidrig, weil diese zur Erstellung eines Bewegungsprofils der Aktivistin genutzt werden sollten. Bei jeder polizeilichen Kontrolle wurden die Beamten durch die dabei übliche Abfrage des INPOL-Systems darauf hingewiesen, dass zu der Aktivistin ein Vermerk existiert.

Dem »nd« liegt der damalige INPOL-Eintrag vor. (Bild dazu siehe Artikel) Dieser beginnt mit: »Klima-Aktivist; Gefahr der Störung Straßen-/Bahn-/Schiffsverkehr; erfolgte Teilnahme an Blockade und Abseilaktionen von Robin Wood«. Alle Beamten, die diesen Eintrag lesen, werden darin aufgefordert, der Bundespolizei in Hannover Zeit, Ort und Umstände einer Kontrolle von Lecomte zu melden. Die von ihr genutzten Fahrzeuge sollten durchsucht werden. Dies habe laut der Aktivistin dazu geführt, dass sie jedes Mal viel länger und gründlicher kontrolliert worden ist als die sie begleitenden Personen. In einem Fall habe diese Kontrolle vier Stunden gedauert.

Lecomte erfuhr von den Überwachungsmaßnahmen über ein Auskunftsersuchen

… 2015 hatte das Bundeskriminalamt Lecomte bereits als »relevante Person« eingestuft. Dies kann für die Polizei Anlass sein für weitere Formen verdeckter Überwachung. Auch gegen diesen Eintrag wehrte sich die Aktivistin jedoch vor Gericht erfolgreich.”

Eine Kundgebung ist vor dem Gerichtsgebäude Leonhardtstrasse 15 auf dem Gehsteig um 10 Uhr angemeldet. Kommt gern mit Banner gegen Überwachung und das #Polizeiproblem vorbei!

Aufruf zum PROZESSBESUCH:

Danach ab 11:00 Uhr, hinein ins Verwaltungsgericht Hannover, Sitzungssaal 04