Verschärfung des Widerstands-Paragrafen beschlossen – was heißt das?
Am 27. April 2017 hat der Bundestag die Verschärfung des Paragrafen 113 des Strafgesetzbuches (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, beschlossen. In der öffentlichen Debatte wird diese Überarbeitung häufig mit „Für das Schubsen eines/r Polizeibeamt_in: drei Monate Haft“ abgekürzt. Das kann und wird in Zukunft leider wirklich passieren. Der Paragraf regelt die Strafbarkeit, wenn sich jemand einer Vollzugsmaßnahme von…