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Verschärfung des Widerstands-Paragrafen beschlossen – was heißt das?

​Am 27. April 2017 hat der Bundestag die Verschärfung des Paragrafen 113 des Strafgesetzbuches (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, beschlossen. In der öffentlichen Debatte wird diese Überarbeitung häufig mit „Für das Schubsen eines/r Polizeibeamt_in: drei Monate Haft“ abgekürzt. Das kann und wird in Zukunft leider wirklich passieren. Der Paragraf regelt die Strafbarkeit, wenn sich jemand einer Vollzugsmaßnahme von…