Am 27. April 2017 hat der Bundestag die Verschärfung des Paragrafen 113 des Strafgesetzbuches (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, beschlossen. In der öffentlichen Debatte wird diese Überarbeitung häufig mit „Für das Schubsen eines/r Polizeibeamt_in: drei Monate Haft“ abgekürzt. Das kann und wird in Zukunft leider wirklich passieren. Der Paragraf regelt die Strafbarkeit, wenn sich jemand einer Vollzugsmaßnahme von Polizist_innen widersetzt oder sich auch nur nach Ansicht der Polizei nicht kooperativ genug verhält.
Am 27. April 2017 hat der Bundestag die Verschärfung des Paragrafen 113 des Strafgesetzbuches (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, beschlossen. In der öffentlichen Debatte wird diese Überarbeitung häufig mit „Für das Schubsen eines/r Polizeibeamt_in: drei Monate Haft“ abgekürzt. Das kann und wird in Zukunft leider wirklich passieren. Der Paragraf regelt die Strafbarkeit, wenn sich jemand einer Vollzugsmaßnahme von Polizist_innen widersetzt oder sich auch nur nach Ansicht der Polizei nicht kooperativ genug verhält.
Die jetzt beschlossene Verschärfung beinhaltet eine Ausweitung des Paragrafen in zwei Richtungen: Erstens wird der Anwendungsbereich erweitert, euch kann also nun viel schneller und in mehr Fällen ein Widerstand angehängt werden. Zweitens wird das Mindeststrafmaß erhöht, eben auf die erwähnten drei Monate Mindestfreiheitsstrafe. Diese Strafhöhe kann von den Gerichten nicht unterschritten werden, da kein minder schwerer Fall vorgesehen ist.
Das Gesetz schafft ein Sonderstrafrecht für Polizist_innen, denn eine Tätlichkeit gegen eine/n Polizist_in wird nun härter bestraft als die gleiche Tätlichkeit gegen eine/n normalen Menschen. Die Auswirkungen insbesondere auf die Versammlungsfreiheit dürften katastrophal sein. Ausgedacht wurde es sich im SPD-geführten Justizministerium von Heiko Maas. Da der Bundesrat nicht zustimmen muss, wird das Gesetz möglicherweise noch vor dem G20-Gipfel im Juli in Hamburg in Kraft treten.
Mehr Informationen:
Monitor-Beitrag: „Gewalt gegen Polizisten: Nutzlose Gesetze“
Johannes Busch, Beitrag in der Fachzeitschrift Cilip: „Schutzgut Polizei? Zur Ausweitung der Strafbarkeit des § 113“
Freiheitsfoo: „Das neue Sonderstrafrecht für Polizisten ist der Versammlungsfreiheit ein Tritt gegens Knie“
Deutschlandradio Kultur: „Polizei rüstet auf – Bodycam und Strafrechtsänderung“