Elf Strafverfahren gegen indymedia.linksunten eingestellt: Die Solidarität verstärken

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Etwas mehr als zwei Jahre nach dem Verbot der Internetplattform „linksunten.indymedia“ sind die

daraufhin anhängigen 11 Strafverfahren eingestellt worden.

Die fragwürdige juristische Mauschelei bestand damals darin, die Internet – Seite nicht als ein Presseorgan zu behandeln, sondern zu einem vermeintlichen „Verein“ linksunten.indymedia zu erklären. Damit konnte das BMI (hier die damalige PE des und die Bekanntmachung des BMI  dazu) das Telemediengesetz aushebeln, das eigentlich das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit sichern soll. Diese Mauschelei, an dem auch das Bundesamt für Verfassungsschutz beteiligt war, thematisiert  ein zum Jahrestag des Verbotes erschienener Artikel bei netzpolitik.org:

Das Verbot von linksunten-indymedia und die zweifelhafte Rolle des Verfassungsschutzes.

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Der Artikel “Plattform und Vereinsverbot” der ehemalige Justiziarin Halina Wawzyniak beschäftigt sich hier mit den rechtlichen Grundlagen des Verbots.

Auch auf Zeit Online erschien ein kritischer Artikel:  …Das Verbot der linksextremistischen Website “linksunten.indymedia” ist inhaltlich nachvollziehbar. Rechtlich steht es jedoch auf einer wackligen Grundlage….

Schon am 2.1.2018 erschien in der CILIP 114 ein Interview mit einem von den Durchsuchungsmaßnahmen Betroffenen.  „Wie nach einem Wildwest-Überfall“: Razzien und Verfahren gegen linksunten.indymedia, eine gute kommentierte Zusammenfassung kann bei freiheitsfoo gelesen werden.

Seit dem Verbot hat sich eine Solidaritätsgruppe gebildet, hier geht’s zum Aufruf. https://linksunten.soligruppe.org/call/

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   Es kann gespendet werden:

  •    Empfängerin: Rote Hilfe OG Stuttgart
  •    IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13
  •    BIC: GENODEM1GLS
  •    Stichwort: linksunten

 

Zu der Einstellung der Verfahren schreibt der Bunbdesvorstand der Roten Hilfe e.V.:

„Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat bekanntgegeben, dass sie die elf Strafverfahren wegen der Internetplattform linksunten.indymedia.org nun ergebnislos eingestellt hat. Weder konnten Beweise gefunden noch die Vorwürfe gegen die Beschuldigten erhärtet werden. Damit zeigt sich mehr als deutlich, dass es sich bei den Repressalien von Anfang an um eine Zensurmaßnahme handelt mit dem Ziel, ein unliebsames Medienprojekt mundtot zu machen und andere unabhängige Journalist*innen einzuschüchtern.

Mehr als zwei Jahre lang hatten die Repressionsbehörden mehrere linke Aktivist*innen mit Hausdurchsuchungen, Verfahren und öffentlichen Verleumdungen überzogen. Bei einer Razzia am 25. August 2017 waren Privatwohnungen und ein autonomes Kulturzentrum in Freiburg durchsucht und dabei zahllose Speichermedien, Computer, Schriftstücke und andere Gegenstände beschlagnahmt worden. Die Maßnahmen richteten sich gegen ein unabhängiges Nachrichtenportal, das in den neun Jahren ihrer Existenz für die linke Öffentlichkeitsarbeit und verlässliche antifaschistische Recherche gewonnen hatte, weshalb auch zahlreiche bürgerliche Journalist*innen regelmäßig auf die Informationen von linksunten.indymedia.org zurückgriffen. Um die hohen Hürden zum Schutz der Pressefreiheit zu umgehen, konstruierten die Strafverfolgungsorgane einen „Verein“, um mittels Vereinsverbot gegen die unbequeme Onlineplattform vorgehen zu können.

Besonders pikant ist die zentrale Rolle, die die zahllosen Strafanzeigen von rechten Politiker*innen, insbesondere prominenten Mitgliedern der AfD, spielten, auf deren Initiative hin die Staatsanwaltschaft hier tätig wurde. Einen weiteren Skandal stellt die Beteiligung des Inlandsgeheimdienstes dar, auf dessen „Erkenntnissen“ das Verfahren beruhte. Der immer wieder durch ungeklärte Verbindungen zu Nazi-Netzwerken ins Gerede gekommene so genannte Verfassungsschutz – damals noch unter der Leitung des wegen rechter Statements geschassten Hans-Georg Maaßen – lieferte den Großteil der „Beweise“ gegen die Presseaktivist*innen und war auch an den erfolglosen Versuchen beteiligt, die bei den Durchsuchungen beschlagnahmten Festplatten zu entschlüsseln. Diese aktive Einbindung läuft dem staatlichen Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten zuwider.

Bereits im Juni 2018 hatten die Repressionsorgane eine schwere Schlappe erlitten, als der Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe die Beschlagnahmungen als unrechtmäßig beurteilte. Mit der Einstellung der Strafverfahren schließt sich nun ein weiterer Rückschlag der Ermittler*innen an.

Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. erklärte dazu: „Dass die Strafverfahren sang- und klanglos eingestellt werden mussten, belegt erneut, auf was für einer dünnen Grundlage das konstruierte Verfahren gegen das oppositionelle Medienprojekt fußt. Dieser bedeutende juristische Teilerfolg bedeutet allerdings alles andere als eine Entwarnung. Jetzt ist der Zeitpunkt, die öffentlich wahrnehmbare Solidarität mit den Betroffenen zu verstärken. Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Aufhebung des Verbots von linksunten.indymedia.org und ein Ende der Angriffe auf die Pressefreiheit.“

Ebenfalls dazu auch de Artikel „Staatsanwaltschaft hatte wegen mehrerer Straftatbestände Verfahren eingeleitet / Keine konkreten Tatverdächtigen

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Anklage wegen “Unterstützung”

Die drei ehemaligen Autor_innen Peter Nowak / Achim Schill / Detlef Georgia Schulze aus Berlin hatten am 31. August 2017 erklärt:

Wir bekennen  #linksunten: Solidarisch zu sein, heißt: sich dem Verbot zu widersetzen“ und den unten nachzulesenden Aufruf verfasst.

Daraufhin klagte die Staatsanwaltschaft die drei Berliner AutorInnen wegen Unterstützung des vermeintlichen Vereins „linksunten.indymedia“ an. Deren dazu veröffentlichte Presseerklärung erschien unter der Überschrift „Schwere Geschütze – aber keine Argumente“ am 29. März 2019

Auf trend. Infopartisan werden seit dem regelmäßig Presseerklärungen veröffentlicht. Am Freitag, dem 3. Mai 2019, zum Internationalen Tag der Pressefreiheit forderten Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze das Verbot von linksunten.indymedia aufzuheben und das gegen sie selbst laufende Strafverfahren einzustellen. Dazu erstellte Detlef Georgia Schulze 19 Thesen, die sich noch einmal mit den rechtlichen Zusammenhängen beschäftigen.

Am 1. Juni erschien bei labournet.tv ein Video-Interview zum Thema „Widerstand gegen das Verbot von linksunten.indymedia“. Interviewt wurden zwei Angeschuldigte, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze.

Hier das gesamte Dossier über das Verbot und die Folgen beim Labournet.

Zwei Jahre nach dem Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia hat Detlef Georgia Schulze einen Antrag auf Aufhebung des Verbots beim Bundesinnenministerium eingereicht. Auf rund 120 Seiten unter dem Titel „Der zensierende Staat ist ein Monster“ trägt sie entsprechende Gründe  vor. Hier die Zusammenfassung auf 3 Seiten. http://www.trend.infopartisan.net/trd0819/Antrag_ans_BMI__erw_Zusammenfass_trend.pdf

Hier die Presseerklärung Nr. 5 „LKA bestätigt: Keinerlei Unrechtsbewusstsein
Zum bisherigen Stand des Strafverfahrens wegen angeblicher Zuwiderhandlung gegen das Verbot von (((i))) linksunten.indymedia.org

 

Im Folgenden dokumentieren wir den ursprünglichen Aufruf der Journalist_innen Peter Nowak, Achim Schill  und Detlef Georgia Schulze

Wir bekennen  #linksunten: Solidarisch zu sein, heißt: sich dem Verbot zu widersetzen“

Aufruf an alle, die unter Klarnamen (oder nicht-konspirativen Pseudonymen) bei linksunten.indymedia publiziert haben und die Plattform auch in Zukunft nicht missen wollen. Wir rufen alle, die ebenso wir unter ihren Klarnamen oder mit nicht-konspirativen Pseudonymen bei linksunten.indymedia publiziert haben, auf, ihre Texte gesammelt wieder zugänglich zu machen bzw. als linksunten-Publikationen zu kennzeichnen. Dieser Aufruf richtet sich auch an –bei Veranstaltungen und Demonstrationsanmeldungen – offen auftretende politische Gruppen. Wir haben linksunten als Publikationsorgan geschätzt, weil wir damit LeserInnen erreicht konnten, die wir auf andere Weise wahrscheinlich nicht hätten erreichen können. Es ist jetzt an uns, die wir bisher von linksunten profitiert haben, solidarisch zu sein und deutlich zu machen, dass linksunten nicht das ist, als was es jetzt vom Bundesministerium des Inneren hingestellt wird:‚dem Wesen nach’ „den Strafgesetzen zuwider“ und „gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet“. Sicherlich: Bei linksunten wurden auch Bekenntnisse zur Durchführung von Straftaten und Anleitungen zur Herstellung von Mitteln, die für die Durchführung von Straftaten nützlich sind, und vielleicht auch Aufrufe zu Straftaten veröffentlicht. Auch wir sind nicht Fans der sich als„freiheitlich“ feiernden anti-kommunistischen „Grundordnung“ des deutschen Staates. Aber linksunten war nicht nur das, sondern linksunten war und muß wieder werden: Ein Portal der– v.a. außerparlamentarischen – Linken in ihrer ganzen Vielfalt. Nicht einmal alle Beiträge waren das, was der Staat „linksextremistisch“ nennt und was wir „revolutionär“ oder „linksradikal“ nennen würden, sondern oftmals bloß ‚sozial-bewegt’. Ohne daß wir wissen, welche Personen tatsächlich die technische und organisatorische Infrastruktur von linksunten.indymedia getragen haben, scheint uns doch eines ganz klar zu sein: Nicht anders als bei kommerziellen Medien, heißt der Umstand, daß eine Redaktion (im Falle von linksunten: „Moderation“ genannt) Texte veröffentlicht (bzw. im Falle von linksunten: nicht löscht), nicht notwendiger weise, daß die Redaktion den Inhalt dieser Texte teilt. Daß Texte veröffentlicht werden, heißt zunächst einmal nur, daß sie als lesenswert und vielleicht auch diskussionswürdig eingestuft werden: sei es, weil sie ein – berechtigtes – Informationsbedürfnis von LeserInnen befriedigen (z.B.: Warum kommt es zur Anwendung von Gewalt im politischen Kampf?); sei es, weil die Texte beachtliche Argumente enthalten, denen zu widersprechen oder zuzustimmen ist. Außer im Falle von Medien von Organisationen, die einem strikten Verständnis von „demokrati-schem Zentralismus“ folgen, machen sich (Chef)redaktionen und HerausgeberInnen bei weitem nicht alle Inhalte, die sie veröffentlichen, zu eigen. Dies gilt zumal für Medien der Bewegungslinken, die sich in aller Regel den Ideen der Basisdemokratie und der Strömungsvielfalt verpflichtet fühlen.

Ja, auch bei linksunten wurde nicht alles veröffentlicht: Nazi-Beiträge und manch anderes wurde wegmoderiert; nicht alle, wenn auch viele, Moderations-Entscheidungen von linksunten, die wir mitbekommen haben, teilen wir. Aber auch hier gilt wieder: Daß manche Texte als nicht diskussions- und nicht veröffentlichungswürdig befunden werden, heißt nicht, daß alle Texte, die für diskussions- und veröffentlichungswürdig befunden werden, auch inhaltlich befürwortet (geteilt) werden. Wir möchten deshalb linksunten in seiner ganzen Pluralität – von links-militant bis pazifistisch-sozial-bewegt – wieder haben. Wir haben weder das technische Wissen noch die technische Infrastruktur, um unsererseits einenErsatz für linksunten schaffen zu können; und wir hoffen, daß linksunten seine Daten und Strukturen so gesichert hat, daß linksunten bald wieder erscheinen kann. Bis dahin werden wir unsere bisher bei linksunten veröffentlichten Texte in dem von uns eingerichteten Blog: wieder zugänglich machen. Wir fordern alle anderen, die ebenfalls unter ihren Klarnamen oder mit nicht-konspirativen Pseudonymen bei linksunten.indymedia publiziert haben, auf, es uns gleichzutun. (1)Wir sind bereit, dafür den von uns geschaffenen Blog für weitere AutorInnen zuöffnen oder uns an einem neuen gemeinsamen Projekt zu beteiligen. Denjenigen, deren unter anderem bei linksunten veröffentlichten Texte an anderer Stelle weiterhin zugänglich sind, möchten wir (als arbeitssparende Alternative zu einer Neuveröffentlichung) vorschlagen, ihre entsprechenden Texte – als Akt der Solidarität – in etwa nach nebenstehendem Muster zu kennzeichnen (s. den blauen Text des Bildes im Bild)

(1) Auch denen, die es vorzogen, ihre Texte anonym zu publizieren, steht selbstverständlich frei, sie an dafür geeigneter Stelle erneut zu veröffentlichen. Allerdings sind wir selbst nicht in der Lage dafür einen geschützten Rahmen zu bieten, wie ihn linksunten.indymedia bot.