§175: Anträge auf Entschädigung sind nur noch bis zum 22. Juli möglich
Menschen, die in Deutschland nach 1945 wegen ihrer Homosexualität verfolgt wurden, können nach dem 22. Juli keine Anträge auf Entschädigung mehr stellen. Nach 1945 wurden zwischen 50.000 und 60.000 Menschen in der Bundesrepublik und rund 4.000 in der DDR verurteilt. Die DDR hatte den Paragrafen 175 sofort nach ihrer Gründung abgemildert und 1968 ganz abgeschafft….