150 Jahre Widerstand gegen § 218

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     Ein Schwangerschaftsabbruch gilt nach den Paragraphen 218 und 219 des  Strafgesetzbuches als Straftatbestand. In Deutschland herrschen nach wie vor eine „Austragungspflicht“ für ungewollte Schwangerschaften und ein „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche. Zuletzt wurde die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.
Beratungsstellen und Ärzt_innen sind Kriminalisierung ausgesetzt, schwangeren Personen wird die Selbstbestimmung über ihre Körper und ihre Lebensführung abgesprochen. Insbesondere von rechten, konservativen und fundamentalistischen Kräften wird dieses Recht auf Selbstbestimmung zunehmend attackiert.

 

 

 

 

Vor genau 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurde der §218 Strafgesetzbuch (StGB) in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches aufgenommen und bestimmt seitdem die Definition von Schwangerschaft sowie wer über den Körper von Frauen verfügen kann. Seitdem ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich illegal. Ausgenommen war nur die kurze Zeit, in der in der DDR ab 1972 der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen ohne Voraussetzungen legalisiert worden war. („…unsere Bäuche gehören uns schon lange“ – Wirklich? Selbstbestimmung und Abtreibung in der DDR)

Schon früh gab es erbitterten Widerstand von radikalen Frauenverbänden gegen den „Unrechtsparagrafen“. Der 1905 gegründete Bund für Mutterschutz und Sexualreform forderte den freien Zugang zu Verhütungsmitteln, frühzeitige sexuelle Aufklärung und die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch.

Bis heute konnten diese Forderungen gegen die Phalanx von Kirche und Staat nicht durchgesetzt werden. Beruft sich die Kirche auf einen Gott, der allein über Leben und Tod entscheiden solle, so braucht der Staat Soldat_innen und die Wirtschaft Arbeiter_innen. Bis heute geht es um die Kontrolle weiblicher Reproduktionsfähigkeit, um die körperliche Selbstbestimmung nicht nur von Frauen, sondern auch von Lesben, Inter, nicht-binäre, trans* und agender Personen.

Zu allen Zeiten waren Sexual- und Familienpolitikpolitik, Bevölkerungsplanung mit militärischen Interessen eng verbunden. Es ging und geht um die Durchsetzung von Macht- und Herrschaftsansprüchen.

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Der Kampf um das Recht auf freie Selbstbestimmung erstarkte mit der Frauen- und Sexualreformbewegung bis 1933 zu einer außerparlamentarischen Massenbewegung gegen den §218. Die jährlich geschätzten 1.000.000 illegalen Schwangerschaftsabbrüche sowie die 20.000 aufgrund des Abbruchs verstorbenen Frauen und die ca. 6.000-7.000 Verurteilten veranlassten die Rote Hilfe den Kampf gegen den § 218 aufzunehmen. Dabei setze sich die RH für die Abschaffung des Paragraphen und eine Amnestie aller aufgrund von Abtreibungen verfolgten Frauen, Ärztinnen und Ärzten ein.

Nur aufgrund des erbitterten Widerstands von Frauenverbänden der ehemaligen DDR gegen den in der BRD bestehenden §218 wurde 1995 „als Kompromiss“ eingeführt, dass ein Abbruch bis zur zwölften Woche »rechtswidrig, aber straffrei« bleibt; eine „Beratung“ (Paragraph 219) wurde als Pflicht eingeführt. Diese „Beratung sollte das Ziel haben, die »Austragungspflicht« zu sichern so das Bundesverfassungsgericht

Ebenso hat das von den Nazis 1933 in Gesetz gegossene »Werbeverbot« (Paragraph 219 a) für durchführende Ärzte Bestand, aufgrund dessen wieder Prozesse gegen Ärztinnen angestrengt wurden. Wieder wird Schwangeren ihre Mündigkeit abgesprochen.

Mittlerweile nehmen die Angriffe von Rechts auf das Recht der körperlichen Selbstbestimmung zu, antifeministische Kräfte mobilisieren auf der ganzen Welt gegen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Gleichberechtigung.

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Wir als Rote Hilfe e.V. beraten und unterstützen regelmäßig Aktivistinnen, die sich nach feministischen Protesten mit Verfahren konfrontiert sehen. Polizeigewalt, die unter anderem bei Festnahmen erlitten wird, ist keine Seltenheit. Sexistische Bemerkungen von Beamten und Beamtinnen, Durchsuchungen des Intimbereichs in Anwesenheit von männlichen Beamten, und demütigende Schikanen in Gefangenensammelstellen sind an der Tagesordnung.

„Repressionsschläge gegen politisch aktive Frauen werden in der Presse allzu oft für eine sexistische Begleitkampagne genutzt, wie derzeit wieder der Fall der Leipziger Antifaschistin Lina zeigt. Seit ihrer Festnahme fixiert sich die Berichterstattung in reaktionären Medien darauf, dass eine Frau im Verdacht steht, durch militante Aktionen gegen Nazis gegen das vorgesehene Rollenklischee der „friedlichen Frau“ verstoßen zu haben. Dem entsprechend konzentrieren sich viele Zeitungen vornehmlich auf die Farbe der Fingernägel, die Länge des Rockes und das körperliche Erscheinungsbild der Leipzigerin. Die Überschrift „Chef-Chaotin im Mini-Rock zum Richter“ aus der Bildzeitung ist nur eines von vielen Beispielen.“ (Aus dem Redebeitrag zum 08. 03. der RH e.V. Heidelberg Mannheim)

ganz aktuell: Urteil wegen Blockade von »Marsch für das Leben«: Aktivistinnen wollen Kriminalisierung nicht hinnehmen

“Eine friedliche Sitzblockade für die Selbstbestimmung von Frauen in bezug auf Schwangerschaft und gegen den »Marsch für das Leben« könne keine Nötigung sein. Das konstatierte die Sprecherin des queerfeministischen Bündnisses »What the Fuck« (WTF), Lili Kramer, am Mittwoch gegenüber junge Welt. »Unser Anliegen ist, festzustellen, dass der Gewaltbegriff dafür nicht haltbar ist.« …  Man habe es satt, dass fundamentalistische Christinnen und Christen ständig Rückendeckung erhielten, wenn sie Frauen »vorschreiben, was sie mit ihren Körpern tun sollen und was nicht«. Feminismus sei kein Verbrechen, die Blockade eine legitime Form des politischen Protests. Ebenso dürften Schwangerschaftsabbrüche nicht länger kriminalisiert und stigmatisiert werden. Der Staat dürfe nicht weiter an den entsprechenden Paragrafen 218 und 219 a im Strafgesetzbuch festhalten.  … … …”

 

: »Nieder mit den Abtreibungsparagraphen!«

 

 

Aufruf: 150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB – es reicht!
Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch!

https://wegmit218.de/aufruf/

Das Jahr 2021 ist ein unglaublich wichtiges Jahr für die Pro-Choice-Bewegung! JETZT ist der richtige Zeitpunkt, um alle Kräfte für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einzusetzen!

Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Auch heute, 150 Jahre später, sind Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 StGB eine Straftat. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung. Außerdem haben 150 Jahre Kriminalisierung ein gesellschaftliches Tabu rund um den Schwangerschaftsabbruch geschaffen. 

Auch die medizinische Versorgungssituation wird immer kritischer, da immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Aufgrund der strafgesetzlichen Regelung wird der Schwangerschaftsabbruch zu wenig zum Gegenstand der gynäkologischen Fachärzt*innenausbildung gemacht, was zusätzlich zu der mangelhaften medizinischen Versorgung in Deutschland beiträgt. Ärzt*innen dürfen zudem auf ihren Websites nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, weil der Paragraf 219a StGB dies verbietet.

Wir rufen die Politik auf, die Streichung von § 218 und § 219a aus dem Strafgesetzbuch und eine Neuregelung des Rechts auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch in ihren Wahlprogrammen zu verankern, sich mit den Wahlprüfsteinen der Kampagne zu beschäftigen und dies nach der Wahl durchzusetzen. 

Wir rufen die Medien auf, die aktuelle Situation zum Schwangerschaftsabbruch und die Geschichte des §218 StGB zu beleuchten. Wir unterstützen gerne! Presseinformation siehe unten.  

Wir rufen Betroffene auf, ihre Geschichten unter Angabe von Alter, Stadt und Name an meinabbruch@sexuelle-selbstbestimmung.de zu senden. Der ganze Aufruf ist hier zu finden. 

Wir rufen Organisationen auf, sich an den Aktionstagen zu beteiligen, die Social Media Kampagnen zu verbreiten, diesen Aufruf zu unterzeichnen und Kontakt zu Pressevertreter*innen aufzunehmen, um das Thema in die Medien zu tragen! Außerdem fordern wir auf, zum 15. Mai und 28. September Pressemitteilungen herauszugeben, damit die 150-jährige Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches medial große Präsenz findet. Unterzeichnung dieses Aufrufs per Mail an vernetzung@wegmit218.de bis 30.04. für erste Veröffentlichung. Auch spätere Unterzeichnungen sind willkommen. Überregionale Organisation senden bitte ihr Logo mit.

Wir rufen Aktivist*innen und Einzelpersonen auf, deutschlandweit ganzjährig Veranstaltungen zu organisieren, insbesondere am 15. Mai und zum Safe Abortion Day am 28. September. Meldet uns eure Aktion unter https://forms.gle/Khy3iKRfrAjLDFqMA

Bringt das Thema auch sonst in die Öffentlichkeit: Verbreitet die Social Media Kampagnen, unterschreibt die Petition (siehe auch https://wegmit218.de/mach-mit/) und kontaktiert Pressevertreter*innen, damit diese zum Thema berichten!

 

150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB – es reicht!

Die unendliche Geschichte des § 218 –   Dr. Gisela Notz

Gegen §218 – Der Kampf um das Recht auf Abtreibung

Kurze Geschichte des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch

Der 08. März 2021, der internationale Frauentag, die Frauen der Roten Hilfe

Zu Gewalt gegen Frauen siehe: Antisexistisches Engagement gegen einen übergriffigen Lehrenden – Spendenaufruf