Zwangsräumung nicht verhindert… Prozess am 19.03.2018

Am 19.03.2018 wird ein Gerichtsprozess gegen zwei Gefährten stattfinden, denen eine gemeinschaftliche Sachbeschädigung vorgeworfen wird.

Laut Anklageschrift sollen beide eine Spanplatte im Mauerwerk des Wohnhauses in Herrenhausen befestigt haben, um Beamt_innen daran zu hindern, dort eine Zwangsräumung durchzuführen.

Einem der beiden wird zudem noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Am 19.03.2018 wird ein Gerichtsprozess gegen zwei Gefährten stattfinden, denen eine gemeinschaftliche Sachbeschädigung vorgeworfen wird.

Laut Anklageschrift sollen beide eine Spanplatte im Mauerwerk des Wohnhauses in Herrenhausen befestigt haben, um Beamt_innen daran zu hindern, dort eine Zwangsräumung durchzuführen.

Einem der beiden wird zudem noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Am 27.03.2017 verlor eine dreiköpfige Familie ihre Wohnung und es wurden Anzeigen gegen die Angeklagten gestellt. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft hanova ließ sie mit der Begründung „Mietschulden“ aus ihrer Wohnung räumen. Diese „Mietschulden“ waren das Resultat eines Prozesses um eine eigenständige Mietminderung den die Familie verloren hatte.

Grund für die Minderung waren Wohnverhältnisse, die durch ständige Zugluft und kaum vorhandene Dämmung die Atemwegserkrankungen von Frau S. und ihrer damals achtjährigen Tochter weiter verschlechterten.

Ein Angebot des Jobcenters, die ausstehende Miete zu begleichen wurde von hanova abgelehnt.

Um dem ekelhaften Verhalten von hanova etwas entgegenzusetzen fand bereits 4 Tage vor dem Räumungstermin ein „Go-In“ in der Hauptgeschäftsstelle von hanova statt. Es folgten 13 Anzeigen wegen Hausfriedensbruch.

Die Räumung der Wohnung selbst wurde mit einem großen Polizeiaufgebot durchgesetzt. Bereits seit dem Vorabend wurde die Wohnung polizeilich beobachtet. Vor Räumungsbeginn hatte die Polizei die gesamte Straße abgeriegelt und das Versammlungsrecht eingeschränkt. Der Mieterin Frau S. und Unterstützer_innen wurde mehrfach körperlicher Zwang angedroht. Gegen einen Unterstützer fand bereits ein Prozess wegen angeblicher Verletzung eines Polizisten statt. Der Prozess wurde eingestellt.

Die Repression zeigt sich in diesem Kontext auf ganz verschiedenen Ebenen: Da sind die gesundheitsgefährdenden Wohnverhältnisse auf der einen Seite, das von Bullen und Räumungsunternehmen zerstörte Mobiliar, die unklare Wohnperspektive nach der Räumung und schließlich die Anzeigen von hanova gegen Frau S. und Unterstützer_innen, bereits erfolgte und noch drohende Gerichtsprozesse.

Alle diese Angriffe machen wir zum Ausgangspunkt politischer Auseinandersetzung. Diejenigen, die jetzt vor Gericht die Schuldfrage klären wollen, interessieren uns nicht besonders. Zum Sachverhalt bleibt aus unserer Perspektive nur zu sagen: Schade, dass die Platte nicht gehalten hat!

Wir laden euch alle ein zum Prozess zu kommen, damit die beiden nicht alleine sind wenn über mögliche Bestrafungen geurteilt werden soll. Lasst uns gemeinsam weiter aktiv werden gegen Zwangsräumungen und andere Formen von Gentrifizierung und Repression.

Wenn ihr die Angeklagten in diesem oder anderen ausstehenden Prozessen finanziell unterstützen wollt, könnt ihr entweder Geld überweisen an

Rote Hilfe e.V, IBAN: DE42 4306 0967 4007 2383 57, Verwendungszweck: Recht auf Stadt

oder eure Spende am 1. oder 3. Mittwoch im Monat zwischen 19 und 21 Uhr beim Kiezkollektiv in der Stärkestraße 19a vorbeibringen. Wenn ihr dort einfach so vorbeikommt ist auch schön.

Kiezkollektiv

Amtsgericht Hannover, 13 Uhr

Volgersweg 1, Neubau, Raum 3112