Vorladungen zu den Cops und Anhörungsbögen der Cops

Es besteht keine Pflicht, auf eine Vorladung der Cops zu reagieren oder gar dort zu erscheinen. Dabei ist es egal, ob du als Zeug_in oder als Beschuldigte_r vorgeladen bist. Es kann dir auch nicht als Nachteil ausgelegt werden, nicht bei den Vorladungen zu erscheinen – es dein Recht nicht zu erscheinen!

Achtung: Ausnahme bei erkennungsdienstlicher (ed-) Behandlung oder DNA-Behandlung! Nicht ignorieren!

Einfach ‚Nicht Hingehen‘ reicht aus! Du musst weder deine Daten angeben – denn diese haben die Cops schon, sonst hätte dich der Brief inkl. Vorladung nicht erreicht. Noch musst du den Termin absagen.

Was ist passiert, wenn dir eine Vorladung ins Haus flattert?

Ein Ermittlungsverfahren gegen dich (bzw. du bist als Zeug_in benannt) ist im Gang. Du allein kannst nie einschätzen, welchen Umfang die Ermittlungen gegen dich haben und welche detaillierten Beweise es gegen dich gibt (z.B. Videomaterial, belastende Zeug_innenaussagen etc.).

Eine Aussage macht die Situation für dich nicht besser, sondern schlimmer. Denn du weißt nie, ob du den Cops mit deiner Aussage nicht doch noch wichtige Details für ihre Ermittlungen lieferst. Auch wenn du dir sicher bist, nichts gemacht zu haben oder die ‚Sache‘ sich für dich anders darstellt, als in dem Vorladungsschreiben: Verweigere dennoch deine Aussage!

Du selbst wirst bei einer Vernehmung nie erfahren, was konkret gegen dich ermittelt wurde. Daher komm zum uns bzw. besuche eine_n Anwält_in deiner Wahl. Denn nur eine sogenannte Akteneinsicht macht klarer, was die Cops dir konkret vorwerfen und welche Beweismittel sie gegen dich in der Hand haben. Bei einer Akteneinsicht bekommt ein_e Anwält_in Einblick in die Ermittlungsakte und kann dich beraten.

Wirf die Vorladung dennoch nicht weg. Melde dich in jedem Fall bei uns oder einer Anwält_in (um Akteneinsicht zu nehmen), denn die nächste Post kann dann schon ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift sein.

Es ist auch schon vorgekommen, dass die Cops nach Nichterscheinen zur Vorladung rechtswidrig zu Hause oder in der Schule aufgekreuzt sind. Um solchen Überraschungen vorzubeugen, bietet es sich an eine Anwält_in zu beauftragen, die den Cops mitteilt, dass du keine Aussagen machst.

Schriftliche Anhörungsbögen können und sollten ebenfalls ignoriert werden. Diese haben nicht mehr Gewicht als eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung. Der Hinweis, man sei verpflichtet seine Personalien vollständig und richtig anzugeben, sonst könne man gem. § 111 OWiG mit Geldbuße belangt werden, zwingt nicht zur Rücksendung des Bogens. Die Vorschrift dient allein der Identitätsfeststellung der Betroffenen. Wenn du angeschrieben wirst, ist deine Identität offenbar bereits ermittelt und du bist nicht verpflichtet das Papier auszufüllen und den Cops noch eine Schriftprobe zu liefern. Außerdem werden dort auch angeblich auskunftspflichtige Sachen abgefragt, die gar keine Pflichtangaben sind (wie z.B. Telefonnummer u.ä.).

Daher immer:  Anna & Arthur halten’s Maul – Keine Aussagen vor Polizei und Justiz!