Auf eine Beschuldigtenvorladung der Staatsanwaltschaft oder eine_r Richter_in besteht (im Gegensatz zu Vorladungen von den Cops) die Pflicht zum Erscheinen. Dort müssen aber nur Angaben zur Person gemacht werden. Pflichtangaben sind: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Meldeadresse, allgemeine Berufsangabe, Familienstand, Staatsangehörigkeit. Sonst nichts! Gar nichts!

Bei einer staatsanwaltschaftlichen bzw. richterlichen Vernehmung muß dir zunächst eröffnet werden, welcher Tat du beschuldigst wirst. Dann mußt du belehrt werden, daß du das Recht hast die Aussage zu verweigern und du jederzeit eine_n Anwält_in mit deiner Beratung und Vertretung beauftragen kannst. Nur deine Personalien (siehe oben) musst du richtig und vollständig angeben.

Wir raten allen dringend ab, mehr zu sagen! Alles was du sagst, kann dich oder andere belasten! Deshalb: Anna und Arthur haltens Maul! Keine Aussagen vor Polizei und Justiz!

Anders ist das, wenn du nicht als Beschuldigte_r, sondern als Zeuge_in vorgeladen wirst und kein Zeugnisverweigerungsrecht (Verwandtschaft etc.) oder Auskunfts-verweigerungsrecht (weil du dich selbst belasten könntest) hast.

Als geladene Zeug_in musst du zur Vernehmung erscheinen und bist auch dazu verplichtet, Aussagen zu machen. Tust du dies nicht, drohen dir Repressionen, die im Ermessen des/der Richter_in festgelegt werden (von Zwangsgeld bis Beugehaft).

Daher meldet Euch in jedem Fall bei uns. Wir vermitteln euch eine_n Anwält_in, die/der euch konkret beraten und euch auch zur Vernehmung begleiten kann.