Terminhinweis: OVG Lüneburg verhandelt am 6.10.2020 zur Zulässigkeit polizeilicher Videoüberwachung

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Terminhinweis: OVG Lüneburg verhandelt am 6.10.2020 zur Zulässigkeit polizeilicher Videoüberwachung

Publiziert am 2. Oktober 2020 von freiheitsfoo

 

TERMINHINWEIS

für

Dienstag, den 6.10.2020, 10:30 Uhr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Saal 1

Mündliche, öffentliche Verhandlung rund um die Frage der Zulässigkeit polizeilicher Videoüberwachung des öffentlichen Raums.

Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vom 21.1.2020

Ursprünglich ausgehend von einer Klage aus 2008 wurde in 2011 – also vor nunmehr rund neun Jahren! – Klage gegen die Praxis der umfangreichen polizeilichen Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Hannover eingelegt. (Chroniken dazu siehe hier und hier.)

Nach einem teilweisen Erfolg dieser Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover in 2016 schaltete die Polizei Hannover zunächst 56 der zuvor 79 von ihr betriebenen Kameras ab, entfernte sie gänzlich oder überantwortete sie der Landesverkehrsbehörde.

Gegen diesen Beschluss legte das Land Niedersachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Hannover Berufung ein. Nach erneut langer Verzögerung aufgrund der Rücksichtnahme auf die Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes für Niedersachsen (NPOG) wird dieses Berufungsverfahren am kommenden Dienstag nun weiter verhandelt.

Neben der konkreten Untersuchung anhand von nun nur noch sieben Kamerastandorten, ob die dort von der Polizei durchgeführte Videoüberwachung rechtens ist oder nicht, geht es möglicherweise auch um grundlegende verfassungsrechtliche Fragen zu der neu gefassten Regelung des NPOG gehen.

Bei der vorhergehenden mündlichen Verhandlung am 21.1.2020 hatte sich gezeigt, dass die anwesenden Vertreter der Polizeidirektion Hannover nicht in der Lage gewesen sind, die Bedeutung der selbst vorgelegten Straftatstatistiken im Zusammenhang mit der von ihr eingesetzten Videoüberwachung zu erklären, auch waren dem Gericht wichtige Unterlagen vorenthalten worden. Damals ging es konkret um die Polizeikamera am Königsworther Platz in Hannover.

Bemerkenswert ist der Trick, mit dem sich die Polizei einer fortführenden Diskussion um diese Kamera vor Gericht zu entziehen versucht: Sie hat diese Kamera kurzerhand abgebaut und plant nach eigenen Angaben, eine neue Kamera am Königsworther Platz erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens zu installieren und in Betrieb zu nehmen …

2     Weitere Informationen auf den Seiten des OVG Lüneburg:

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/sitzungstermine/termine-im-oktober-2020-193068.html

     siehe dazu auch:

Videoüberwachung durch die Polizei Hannover: Plötzlich und heimlich vier neue Überwachungskameras und – bislang vergebliche – (Nicht-)Anstrengungen, ihre Überwachungskameras wie vom Gesetz vorgeschrieben zu kennzeichnen [Update]

     und Grundsätzliches:

https://digitalcourage.de/videoueberwachung  und hier (Wissenschaftliche Materialsammlung)