Statt 10 000 € Geldstrafe nun sogar Erstattung der Auslagen

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Hannover am 20. Oktober 2021 wegen Zündung von Pyrotechnik bei einer Demo gegen eine Querdenkerdemo im November 2020 auf dem Opernlatz in Hannover, die gefährliche Körperverletzung zur Folge gehabt haben soll, wurde heute um 9°° im Saal 2170 fortgesetzt.

Wie auch schon im Oktober waren alle Zuschauerplätze belegt. Wie im Oktober wurden auch heute drei Zeugen vernommen, aber heute ging alles wesentlich schneller, statt zwei Stunden nur 35 Minuten. Um es kurz zu machen. Keiner der heutigen drei Zeugen konnte die Angeklagten identifizieren.

Ein 33jähriger Optikermeister, der vor der Tür seines Ladens stand und das Demonstrationsgeschehen beobachtet hatte, konnte nur aussagen, dass die beiden Angeklagten, die ihn nach der Möglichkeit der Reparatur einer Holzbrille fragten, keinen gehetzten Eindruck auf ihn gemacht hatten, sie ihm nicht irgendwie verfolgt vorkamen, und er über deren Festnahme durch die Polizei vor seinem Laden völlig überrascht war. Erst durch einen Brief von der Polizei bekam er mit, worum es ging. Das war kein Belastungszeuge im Sinne der Anklage, eben so wenig wie zwei Polizeibeamte. Einer von ihnen sagte, er habe Rauch gesehen, aber keine Personen, auch der Polizeibeamte Marschall belastete die beiden Angeklagten mit keinem Wort.

Also konnte kurzer Prozess gemacht werden. Der Staatsanwalt, der am 20. Oktober noch einen Vergleich mit 500 € angeboten hatte, sah denn heute auch ein, dass er mit seiner ‘Kronzeugin aus der Querdenkerszene‘, die die beiden Angeklagten bei der Einsatzpolizei denunziert hatte, keinen Staat machen kann. Ihre Aussage sei nicht konsistent, sondern unsolide gewesen, so er selbst. Er forderte einen Freispruch. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Sven Adam, machte noch eine persönliche Bemerkung: Im Laufe des Prozesses sei deutlich geworden, dass die Querdenker sich die Fakten zurechtbiegen und realitätsfremd an ihren zusammengebastelten Trugbildern borniert festhalten.

So bleiben jetzt 10 000 € im Portemonnaie der Freigesprochenen, die Landeskasse hat sämtliche Prozesskosten zu tragen, die Freigesprochenen können sogar ihre Auslagen generieren.