Solidarität verbindet – Wer ist Müslüm Elma und wieso sitzt er in Haft?

mü 4

Veranstaltung am 15.11. 2019 um 19.00 Uhr, Leibniz Universität, Welfengarten 1, Raum F 128, Gebäude 1101 

mus

Müslüm Elma und neun weitere Freund_innen wurden bei einer Polizeiaktion, die in Zusammenarbeit zwischen der Türkei und Deutschland am 15. April 2015 in Deutschland, Griechenland, der Schweiz und Frankreich durchgeführt wurde, festgenommen. Am 17. Juni 2016 begann das gegen die zehn Festgenommenen gerichtete Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht München. Gestützt auf die Paragraphen 129a und b des deutschen Strafgesetzbuches wird ihnen „Mitgliedschaft beziehungsweise Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ vorgeworfen. Gemeint ist die Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML), die allerdings weder in Deutschland verboten ist noch auf der Terrorliste der Europäischen Union genannt wird.

Durch die bisherige Öffentlichkeitsarbeit und die entstandene internationale Solidarität wurde erreicht, dass die Haftbefehle gegen alle Revolutionär_innen bis auf Müslüm Elma außer Vollzug gesetzt wurden. Müslüm Elma befindet sich inzwischen schon seit über vier Jahren und sechs Monaten in U-Haft. Ein Ende des seit drei Jahren laufenden Verfahrens ist noch nicht absehbar. Wegen seiner politischen Ansichten verbrachte Müslüm Elma 22 Jahre seines Lebens in türkischen Gefängnissen. Die Haftzeit hat irreversible Gesundheitsschäden bei ihm hinterlassen. Aufgrund dieser wurde er 2002 aus der Haft in der Türkei  entlassen, da er andernfalls voraussichtlich nicht überlebt hätte.

Auch heute befindet er sich auch ausschließlich wegen seiner politischen Ansichten in Deutschland in Haft; dies hat sich während des langen Verfahrens mehrfach bestätigt!

Deshalb laden wir euch ein: Auf unserer Infoveranstaltung im Rahmen der Kampagne „Freiheit für Müslüm Elma“ erwarten euch viele spannende Informationen zum TKP/ML-Prozess und den Fall Müslüm Elma. Kommt vorbei!

(Die Veranstaltung wird auf zwei Sprachen – deutsch und türkisch – stattfinden)

 

Weitere Infos zum Prozess auf dem Blog der Verteidigung: https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/

 

21.10.2019 ERKLÄRUNG MÜSLÜM ELMA ZUR INVASION DES TÜRKISCHEN MILITÄRS NACH ROJAVA

 

 

Erklärung des Bundesvorstandes der Roten Hilfe e.V.:

Münchner Kommunisten-Prozess: Rote Hilfe e.V. fordert Freilassung von Müslüm Elma

mü 2
> 31.08.19

Nachdem mit Beschluss vom 28.08.2019 der 7. Strafseneat des OLG München den Haftbefehl gegen Deniz Pektas außer Vollzug gesetzt hat, verbleibt lediglich Müslüm Elma als letzter von zehn Angeklagten nach über vier Jahren weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Genoss*innen wurden im Zuge einer europaweiten Polizeiaktion am 15.04.2015 festgenommen. Seit dem 17. Juni 2016 wird ihnen wegen angeblicher „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b der Prozess gemacht.

„Wir freuen uns, dass Deniz Pektas nach so langer U-Haft endlich entlassen wurde. Dieser Prozess ist nicht anderes als ein Geschenk der Bundesregierung an das diktatorische Regime in Ankara, welches versucht jegliche linke Exilopposition zum Schweigen zu bringen. Seit inzwischen über vier Jahren prozessiert die Bundesanwaltschaft in diesem skandalträchtigen politischen Verfahren gegen die zehn Aktivist*innen. Es ist schon lange an der Zeit diese Farce zu beenden. Müslüm Elma muss unverzüglich freigelassen und das Verfahren eingestellt werden.“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

 

Broschüre zum Münchner TKP/ML Prozess erschienen

mü 3

> 07.08.18

Dieser Prozess wird nicht im Gerichtssaal, sondern auf der Straße entschieden”

Seit dem Juni 2016 findet vor dem Oberlandesgericht München einer der größten politischen Schauprozesse seit Jahrzehnten statt. Angeklagt sind zehn Genoss*innen, die laut Bundesanwaltschaft (BAW) der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch/Leninistisch (TKP/ML) angehören sollen. Die TKP/ML wurde 1972 gegründet und ist zeit ihres Bestehens in der Türkei verboten. Im Zuge des Militärputsches vom 12. September 1980 mussten zahlreiche Mitglieder und Sympathisant*innen ins europäische Ausland fliehen, um ihrer Ermordung oder Verhaftung durch die Junta zu entgehen.

Obwohl die Partei auf keiner internationalen Terrorliste auftaucht und in der BRD nicht verboten ist, erteilte das Bundesjustizministerium eine Verfolgungsermächtigung nach §129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung). Es folgte am 15. April 2015 eine mit mehreren europäischen Ländern koordinierte Razzia, um die Beschuldigten festzunehmen und drei von ihnen nach Deutschland auszuliefern.

Den zehn Aktivist*innen wird nun der Prozess gemacht, ohne dass es nennenswerte Ergebnisse oder ein absehbares Ende gäbe.

Die Broschüre wird von der Roten Hilfe e.V. und ATIK gemeinsam herausgegeben. Sie will einen Überblick über das laufende Verfahren bieten, die Hintergründe beleuchten und dazu aufrufen, sich solidarisch im Sinne der Angeklagten einzumischen.

Der TKP/ML-Prozess in München

Rote Hilfe e.V. und ATIK (Hg.) 2018. Brosch. A4. 31 S. 2,- Euro, zu beziehen über: literaturvertrieb@rote-hilfe.de

 

Münchner TKP/ML Prozess: Vier weitere Angeklagte auf freiem Fuß

 Rote Hilfe e.V. fordert Freispruch für alle Angeklagten

 In den Prozess wegen Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach dem §129b gegen zehn mutmaßliche Mitglieder der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch) scheint endlich Bewegung zu kommen.

Mit Beschluss des OLG München vom 19.02.2018 wurden die Haftbefehle gegen die Angeklagten Sinan Aydin, Dilay Banu Büyükavci, Sami Solmaz und Musa Demir ausser Vollzug gesetzt. Damit kommt der Senat endlich der Forderung der Verteidigung nach, dass die Untersuchungshaft alles andere als verhältnismäßig ist.

Der Angeklagte Mehmet Yecilcali war bereits aus gesundheitlichen Gründen am ersten Dezember 2017 aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

„Der Prozess gegen die linken Aktivist*innen war von Anbeginn eine Farce. Während das türkische Regime tausende von linken Aktivist*innen, Journalist*innen und kurdischen Politiker*innen einsperrt und einen völkerrechtswidigen Angriffskrieg gegen Afrin in Nordsyrien führt, werden Oppositionelle aus politischen Gründen auch in der BRD angeklagt. Die Rote Hilfe e.V. fordert den Freispruch und die Freilassung aller Inhaftierten des Münchner Kommunisten Prozesses.“, so Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

„Wir sehen in der Freilassung einen weiteren Etappensieg gegen diesen eindeutig politisch motivierten Prozess. Dieser vorläufige Erfolg ist auf die Hartnäckigkeit der Solidaritätsbewegung und vor allem die konsequente Verteidigung der Anwält*innen zurück zu führen.“, so Lange weiter.

Am 15. April 2015 waren elf vermeintliche Mitglieder der TKP/ML in einer europaweiten Razzia festgenommen worden. Zehn von ihnen wird seit dem 17. Juni 2016 vor dem OLG München der Prozess gemacht.

Die Rote Hilfe e.V. ist eine bundesweite linke Solidaritäts- und Schutzorganisation, die sich für die Freiheit aller politischen Gefangenen und die Abschaffung der Gesinnungsparagraphen 129a/b einsetzt.

Weitere Informationen auf der Webseite der Verteidigung: https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/

 

siehe auch:

Freiheit für die Angeklagten im TKP/ML-Verfahren! Weg mit dem § 129! Kundgebungen in München und Nürnberg!

 

Zur weiteren Information hier ein Artikel: “Gesinnungsjustiz in München”,

und die Seite von UPOTUDAK zu Müslüm Elma auf türkisch