Am 24.11.25 findet am VG Lüneburg die Verhandlung im Asylfolgeverfahren von Mehmet Çakas statt. Der kurdische Aktivist soll in die Türkei abgeschoben werden, wo ihm eine verschärfte lebenslange Haftstrafe droht. Diese Form der Strafe bedeutet Haft bis zum Tod und verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Nachdem die im August geplante Abschiebung von Mehmet durch eine bundesweit geführte Kampagne verhindert werden konnte, fordern wir jetzt ein dauerhaftes Abschiebeverbot und rufen zur Teilnahme an der Verhandlung auf.
Montag, 24.11.2025, 13.30 Uhr
VG Lüneburg (Saal 1, Adolph-Kolping-Str. 16, Lüneburg)

FED-DEM ruft zur Teilnahme am Prozess von Mehmet Çakas auf
Die Föderation der Gemeinschaften aus Kurdistan in Norddeutschland (FED-DEM) ruft zur Teilnahme an der Verhandlung im Asylfolgeverfahren von Mehmet Çakas am kommenden Montag in Lüneburg auf und fordert einen Abschiebeschutz für den kurdischen Aktivisten:
„Mehmet Çakas steht am 24. November vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Die Behörden wollen ihn in die Türkei abschieben – obwohl ihm dort eine verschärfte lebenslange Haft droht. Diese Strafe bedeutet Haft bis zum Tod und verstößt klar gegen internationale Menschenrechtsstandards. Dank einer bundesweiten Kampagne wurde seine Abschiebung im August verhindert. Jetzt fordern wir ein dauerhaftes Abschiebeverbot und rufen zur Teilnahme an der Verhandlung auf. Deutschland darf sich an politischer Verfolgung nicht mitschuldig machen.“
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Präzedenzfall in Deutschland
Die drohende Abschiebung von Mehmet Çakas stellt einen Präzedenzfall dar, da erstmalig ein wegen PKK-Mitgliedschaft nach §129b StGB in Deutschland verurteilter Kurde seinen Verfolgern in der Türkei ausgeliefert werden soll. Im Sommer hatte es monatelang Proteste für den bis Anfang Oktober in der JVA Uelzen in Niedersachsen inhaftierten Aktivisten gegeben. Nach Ablehnung seines Asylantrags sollte er aus aufenthaltsrechtlichen Gründen in die Türkei abgeschoben werden. Dort – so die Kritik – wären seine Menschenrechte nicht gewahrt, im Gegenteil drohe ihm politische Verfolgung und Folter.
Entscheidung über rechtliche Zulässigkeit
Nachdem Ende Juli die Abschiebung ein erstes Mal durch einen Gerichtsentscheid verhindert wurde, ist auch die für den 28. August geplante Ausweisung einen Tag zuvor gerichtlich gekippt worden. Einen dauerhaften Schutz genießt Çakas jedoch nicht. Am 24. November 2025 soll das Verwaltungsgericht Lüneburg über die rechtliche Zulässigkeit der geplanten Abschiebung verhandeln. Das Gericht muss dann entscheiden, ob eine Rückführung rechtlich zulässig ist – trotz bestehender Schutzentscheidungen auf deutscher und europäischer Ebene.
Siehe auch:
https://www.grundrechtekomitee.de/details/mehmet-cakas-darf-nicht-abgeschoben-werden
… Kai Weber, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Niedersachsen:
„Die Weigerung des BAMF, die Verfolgung des Mehmet Çakas im Lichte der erfolgten Verurteilung in Deutschland neu zu prüfen, ist inakzeptabel! Die Türkei ist kein Rechtsstaat! Zu befürchten ist, dass Mehmet Çakas nach seiner Verurteilung in Deutschland in der Türkei angeklagt und zu einer weiteren drakonischen Freiheitsstrafe verurteilt wird. Wir fordern das Land Niedersachsen auf, die Abschiebung auszusetzen und zumindest das Hauptsacheverfahren abzuwarten.“ …