Kommt am Mittwoch, den 27. Februar, um 14 Uhr zum Landgericht, Volgersweg 65, in Raum 1 H 3
Vor 31/2 Jahren hatte ein Großaufgebot von Polizei erst die gegen die Zwangsräumung protestierenden Aktivist_innen angegriffen, verprügelt und mit Pfefferspray traktiert, um dann den Mieter – ebenfalls unter Einsatz von Pfefferspray – gewaltsam aus der Wohnung zu werfen.
Im September 2018 wurde eine Genossin freigesprochen, der „Beleidigung“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Rahmen dieser Zwangsräumung vorgeworfen wurde. Videoaufnahmen dieser Aktion, von der Polizei gemacht worden waren, waren erst nicht zugänglich gemacht worden. Erst Aufnahmen, die die Verteidigung aus den Akten eines anderen Falles aufgetrieben hatte, haben gezeigt:
- Die Beleidigung richtete sich gegen einen anderen Polizisten als den, der die Beleidigung zur Anzeige gebracht hat. Für denjenigen, der gemeint war, ist es mittlerweile zu spät, noch eine Anzeige nachzureichen.
- Die Angeklagte wurde nicht angesprochen und zu irgend etwas aufgefordert, sondern unvermittelt von hinten angegriffen. Was auch immer sie gemacht haben könnte, wäre eine Reaktion auf eine nicht rechtmäßige Handlung der Polizei und damit auch nicht strafbar.
Trotzdem gibt es auf Antrag der Staatsanwaltschaft jetzt eine Berufungsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass sich die Beleidigung gegen alle an der Zwangsräumung beteiligten Beamten und Beamtinnen und damit auch gegen den anzeigenden Polizisten gerichtet habe.
Weiteres zu Zwangsräumungen in Hannover:
https://freiheitsfoo.de/2017/01/24/polizeiliche-spontandemo-unwuerdigung/
zur Mietpreisentwicklung in Hannover:
https://www.immowelt.de/immobilienpreise/hannover/wohnungspreise
Was noch….: