Nicht nur in Hannover: Verfahren wegen der Verwendung von Symbolen im Zusammenhang mit dem PKK-Verbot

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Die Anteilnahme am Kampf der kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten (YPG/YPJ) in Nordsyrien ist ungebrochen groß. In Solidarität mit der YPG/YPJ werden auf Demonstrationen deren Fahnen getragen und ihre Symbole werden zu Tausenden auf Facebook geteilt. Doch daraufhin begannen Spezialeinheiten der bayerischen Polizei Türen aufzubrechen, Computer und Handys werden beschlagnahmt und Anklageschriften wegen des Zeigens verbotener Symbole bundesweit verschickt. Die Staatsanwaltschaft verfolgt die YPG/YPJ als wäre sie eine terroristische Vereinigung und versucht jede Solidarität mit ihnen zu bestrafen.

Die Polizei in Bayern ermittelt gegen etwa ein Dutzend Süddeutscher BürgerInnen , weil sie eine Flagge der Kurden-Organisation YPG im Internet gezeigt haben. Das einzige Vergehen, das sie vorwerfen: Man habe einen Artikel des Bayerischen Rundfunks (BR) unkommentiert auf seinem Facebook-Profil geteilt. Die bayrische Polizei bestätigt Anzeigen gegen „etwa zehn Personen“ wegen Verstoßes gegen das Vereinsverbot., weil sie den BR-Artikel ua. teilten oder anderweitig das Bild einer YPG-Fahne ins Internet stellten.

Der Aktivist Claus Schreer ist in München zu einer Geldstrafe von 2800 Euro – 70 Tagessätze in Höhe von 40 Euro – verurteilt worden, weil er auf einer Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz am 17. Februar 2018 einen Wimpel der YPJ und ein Plakat mit der Forderung „Freiheit für Abdullah Öcalan” mit der Abbildung Öcalans verwendet hat.

Weitere Infos zur Kriminalisierung der YPG/YPJ: https://sichtbarmachen.noblogs.org/

Prozesserklärung im Verfahren wegen der Verwendung von Symbolen
im Zusammenhang mit dem PKK-Verbot:

https://sicherheitskonferenz.de/de/Prozesserklaerung-Claus-Schreer-18.03.2019-Amtsgericht