Lüneburger Fahnenprozess – 2. Freispruch

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        Hände weg von Antifa-Symbolen – Weg mit dem Verbot der PKK!

                      Antifa Enternasyonal

 

 

 

 

 

Zweiter Freispruch im Lüneburger Fahnen-Prozess

Heute (18.11.20) fand die Berufungsverhandlung im Lüneburger Fahnenprozess statt. Ein Lüneburger Antifaschist war wegen einem „Verstoß gegen das Vereinsgesetz“ (PKK-Verbot) angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, auf einer Demonstration am 24. März 2018 in Lüneburg eine Antifa-Enternasyonal-Fahne mitgeführt zu haben. Die Lüneburger Staatsanwaltschaft und die “Staatsschutzabteilung” der Polizei bewerten die grüne Antifa-Fahne als „verbotenes Symbol“. Deshalb werden hier seit über zwei Jahren diverse Ermittlungsverfahren geführt.

Nach einem Freispruch vor dem Lüneburger Amtsgericht am 7. Juli 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Strafrichters am Amtsgericht eingelegt. Der Anklagevorwurf musste deshalb jetzt vor dem Lüneburger Landgericht nochmals verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft erhoffte sich damit eine Verurteilung in ihrem Sinne.

Bevor die Verhandlung überhaupt begonnen hat, wurde ein weiteres Verfahren wegen dem Symbol eingeleitet und wieder eine Fahne beschlagnahmt. Rund zwanzig solidarische Menschen begleiteten den Angeklagten zum Landgericht und führten dazu unterschiedliche Antifa-Fahne mit. Dabei auch die Grüne. Auf Anordnung von Oberstaatsanwalt Vogel musste diese Fahne durch die Polizei eingezogen und ein Ermittlungsverfahren wegen einem Verstoß gegen Vereinsgesetz eingeleitet werden.
Dies geschah trotz des Freispruchs in der ersten Instanz und obwohl es mittlerweile einen anderen Freispruch durch das Landgericht Lüneburg gibt.

In einem anderen Verfahren hat das Landgericht Lüneburg am 7. September 2020 festgestellt, das es sich bei der Antifa-Enternasyonal-Fahne eben nicht um ein verbotenes Symbol handelt.
Nachdem am 5. November 2019 in Celle eine grüne Antifa-Fahne beschlagnahmt wurde, lehnte das Amtsgericht Celle im August 2020 den Erlass eines Strafbefehls ab. Das Gericht sah keinen Tatbestand nach § 20 Vereinsgesetz. Dagegen legte die Lüneburger Staatsanwaltschaft
Beschwerde ein. Das Amtsgericht Celle und das Landgericht machten in ihren Entscheidungen deutlich, das die beschlagnahmte Antifa-Enternasyonal-Fahne nicht dem in der BRD verbotenen Symbol der KCK zum Verwechseln ähnlich sieht. Obwohl es eine gewisse Ähnlichkeit
geben soll, stehe das Antifa-Symbol deutlich im Zentrum, so dass die Fahne für unbefangene Betrachter*innen der Antifa-Bewegung zuzuordnen ist.

Die heutige Berufungsverhandlung bestand dann nur aus dem Verlesen von Bestandteilen der Akte und den Plädoyers. In seinen Ausführungen in der Verhandlung verstieg sich Staatsanwalt Hilmer dann noch in der Behauptung, dass die Antifa-Enternasyonal-Fahne nicht nur der KCK-Fahne zum verwechseln ähnlich ist, wie es in der Anklage heißt, sondern sogar gleich mit der KCK-Fahne sei.

Doch der Tag endete mit der Feststellung des Richters am Langericht, dass das öffentliche Verwenden der beschlagnahmten Fahne nicht den Tatbestand eines Verstoß gegen das Vereinsgesetz erfüllt, weil es sich bei der Antifa-Enternasyonal-Fahne nicht um ein Kennzeichen handelt, das einem Kennzeichen der verbotenen PKK oder KCK zum Verwechseln ähnlich sieht. Zum Verwechseln ähnlich mit einem verbotenen Kennzeichen ist ein Kennzeichen erst dann, wenn in wesentlichen Vergleichspunkten objektiv eine Übereinstimmung besteht, so dass nach dem Gesamteindruck für eine*n durchschnittliche*n, unbefangene*n Betrachter*in eine Verwechselung möglich ist.
Bei der Antifa-Enternasyonal-Fahne ist im Zentrum deutlich das Logo der Antifa Enternasyonal zu sehen. Da dieses Antifa-Symbol im Vordergrund und zentral ist und im Gegensatz zur Fahne der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK), wo ein roter Stern als zentrales Merkmal zu sehen ist, ist eindeutig, dass es eine Antifa-Fahne ist. Zwar enthält die kriminalisierte grüne Antifa-Fahne denselben grünen Hintergrund wie die Fahne der KCK und auch der Strahlenkranz der dort vorhandenen gelben Sonne ist in der Fahne noch zu erkennen, jedoch führen diese Merkmale nicht dazu, das der Gesamteindruck der Fahne eine Verwechselung möglich machen würde.
Das Landgericht stellte in seiner Entscheidung klar, das entscheidend ist, wie ein*e unbefangene*r Betrachter*in das Symbol wahrnimmt und das durch die Gestaltung der Antifa-Enternasyonal-Fahne eben der Eindruck entsteht, das es sich bei der Fahne um ein Symbol der Antifa-Bewegung handelt. Entscheidend ist hier eben nicht, was die Staatsanwaltschaft oder ein einzelner Polizist in der Fahne sehen will.

Die Staatsanwaltschaft will sich jedoch noch nicht geschlagen geben und prüft nun, ob sie weitere Rechtsmittel einlegt. Ein Antrag auf Revision beim Oberlandesgericht Celle ist sehr wahrscheinlich. Je nachdem wie das OLG dann entscheidet, ist nicht ausgeschlossen, dass das ganze Verfahren von Neuem beginnt.

Für die Staatsanwaltschaft Lüneburg findet das Verwenden der grünen Antifa-Fahne in dem Bewusstsein statt, „sich damit propagandistisch werbend für die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegte PKK zu äußern“. Das öffentliche Verwenden ist für sie eine „werbende Außenwirkung für die PKK“ und deshalb strafbewehrt.
Seit März 2018 führt die Lüneburger Staatsanwaltschaft Verfahren wegen dem Antifa-Enternasyonal-Symbol. Ausgangspunkt war ein Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung des Symbols auf der Internetseite der Antifaschistischen Aktion Lüneburg / Uelzen. Obwohl dieses Verfahren eingestellt wurde, versuchte die Staatsanwaltschaft mittels einer Ordnungsverfügung den Betreiber der Seite zu zwingen, das Symbol dort zu entfernen. Im Zuge dieses Verfahrens wurde dann die Fahne auf der Demo am 24.03.2018 beschlagnahmt, wegen der jetzt die Prozesse stattfanden. Mittlerweile laufen mindestens 5 weitere Ermittlungsverfahren gegen ein Mitglied der Antifaschistischen Aktion Lüneburg / Uelzen wegen dem Antifa-Enternasyonal-Symbol. Zum einen welche wegen der Beschlagnahmung von insgesamt 17 Fahnen, zum anderen noch wegen der Verwendung des Symbols auf der Internetseite der Gruppe und wegen einer angeblichen Aufforderung zu Straftaten, wegen einem Interview im Kurdistan-Report.

Das Urteil heute ist ein weiterer Etappensieg. Es ist aber davon auszugehen, dass die Verfolgung der Antifa-Enternasyonal-Fahne in Lüneburg weitergeht und die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit Olaf Hupp von der örtlichen Staatschutzabteilung der Polizei auch durch zwei Entscheidungen der örtlichen Gerichte nicht in ihrem notorischen Kriminalisierungswahn gestoppt werden. Sie wollen unbedingt hier einen Präzedenzfall schaffen und das internationalistische Antifa-Symbol verbieten lassen.

Die weitere Kriminalisierung der Antifa-Enternasyonal-Fahne muss gestoppt werden und erreicht werden, das die Fahne auch in Lüneburg problemlos gezeigt werden kann. Auch das unsägliche PKK-Verbot muss endlich fallen. Der Kampf für Freiheit und Frieden darf nicht weiter kriminalisiert werden.
Wir rufen dazu auf, auch weiterhin Solidarität zu zeigen und die Fahne bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu zeigen. Sie ist unser Symbol. Sie steht für eine antifaschistische Bewegung, die internationalistisch, feministisch, ökologisch, antikapitalistisch und solidarisch ist.

Antifa Enternasyonal – Serfîrazkin!

Lüneburg, 18. November 2020
Antifaschistische

Weitere Infos dazu:
https://antifa-lg-ue.org/…/12/lass-die-sonne-in-dein-herz-…/
https://antifa-lg-ue.org/…/20/lass-die-sonne-in-dein-herz-2/

Rückblick auf den ersten Prozess (29.06. und 07.07.2020):
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=158123695789613&id=106319117636738&__tn__=K-R
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=160799618855354&id=106319117636738&__tn__=K-R

Lass die Sonne in dein Herz – 2!

Am 18. November 2020 findet die Berufungsverhandlung im Lüneburger Fahnenprozess statt. Ein Lüneburger Antifaschist ist angeklagt, eine Antifa-Enternasyonal-Fahne, die die Staatsanwaltschaft als „verbotenes Symbol“ bewertet, auf einer Demonstration am 24. März 2018 in Lüneburg mitgeführt zu haben.

Nach einem Freispruch vor dem Lüneburger Amtsgericht am 7. Juli 2020 hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Strafrichters am Amtsgericht eingelegt und will diese Niederlage nicht akzeptieren. Der Anklagevorwurf – ein angeblicher Verstoß gegen das Vereinsgesetz – soll nochmals verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich damit eine Verurteilung in ihrem Sinne.

 

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Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft eine weitere Niederlage einstecken müssen. In einem anderen Verfahren hat das Landgericht Lüneburg am 7. September 2020 festgestellt, daß es sich bei der Antifa-Enternasyonal-Fahne eben nicht um ein verbotenes Symbol handelt.

Nachdem am 5. November 2019 in Celle eine grüne Antifa-Fahne beschlagnahmt wurde, lehnte das Amtsgericht Celle im August 2020 den Erlass eines Strafbefehls ab. Das Gericht sah keinen Tatbestand nach § 20 Vereinsgesetz. Dagegen legte die Lüneburger Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.

Das Amtsgericht Celle und das Landgericht machten in ihren Entscheidungen deutlich, daß die beschlagnahmte Antifa-Enternasyonal-Fahne nicht dem in der BRD verbotenen Symbol der KCK zum Verwechseln ähnlich sieht. Obwohl es eine gewisse Ähnlichkeit geben soll, stehe das Antifa-Symbol deutlich im Zentrum, so daß die Fahne für unbefangene Betrachter:innen der Antifa-Bewegung zuzuordnen ist.

In zwei Beschlagnahmebeschlüssen hat das Landgericht Lüneburg in der Vergangenheit noch das Gegenteil behauptet. Jetzt wird es spannend ob das Gericht bei seiner Entscheidung vom 7. September 2020 bleibt.

In den vergangenen knapp drei Jahren wird das Symbol in der BRD nur durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg verfolgt. Neben mehrerern beschlagnahmten Fahnen in Lüneburg gab es nur noch in Celle einen vergleichbaren Fall. Überall sonst kann die Fahne problemlos mitgeführt werden.

Hier soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, um ein Antifa-Symbol zu kriminalisieren und letztendlich zu verbieten. Ziel der örtlichen Staatsschutzabteilung und der Staatsanwaltschaft ist es, daß die Antifa-Enternasyonal-Fahne auf der Liste der verbotenen Symbole landet und nicht mehr öffentlich gezeigt werden darf.

Um dies zu verhindern und den Genossen zu unterstützen rufen wir wieder zu einer solidarischen Prozessbegleitung auf und wollen damit auch verdeutlichen, daß wir uns unsere Symbole nicht verbieten lassen.

Wir wollen an 18. November 2020 (ein Mittwoch) den angeklagten Antifaschisten begleiten und würden uns über zahlreiche Besucher*innen bei der Verhandlung freuen.

Wer dann Flagge zeigen will, kann schon um 8:30 Uhr zum Infocafé Anna & Arthur (Katzenstr. 2, Lüneburg) kommen. 

Wir wollen wieder mit Antifa-Fahnen gemeinsam zum Landgericht (5 Minuten zu Fuß) gehen. Verschiedene Antifa-Fahnen stellen wir gerne zur Verfügung.

Um 8:45 Uhr wollen wir uns vor dem Landgericht (Marktplatz) in Lüneburg treffen. Der Prozess soll um 9:30 Uhr beginnen.

Tragt dabei bitte alle eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung.

Gerne teilt und verbreitet die FB-Veranstaltung:

https://www.facebook.com/events/4108268672533277/

Solidarische Grüße

Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen