Klarer Erfolg der DKP: Kaltes Parteiverbot gerichtlich abgewendet

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Am 22. Juli 2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) den Parteienstatus zu entziehen, in vollem Umfang aufgehoben. Damit weist das Gericht den Angriff auf die DKP entschieden zurück, der nicht nur die Teilnahme an der Bundestagswahl im September verunmöglichen, sondern eine oppositionelle Organisation ihrer Existenz berauben sollte.

 In seiner Sitzung am 8. Juli 2021 hatte der Bundeswahlausschuss seine Entscheidung damit begründet, dass die DKP ihre jährlichen Rechenschaftsberichte verspätet abgegeben und damit den Parteienstatus verwirkt habe. Diese skandalöse Maßnahme war sofort auf breite und entschiedene Proteste gestoßen. Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen und Einzelpersonen hatte auch die Rote Hilfe e.V. in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen diese Maßnahme protestiert.

 Das Vorgehen gegen die DKP reiht sich ein in die staatlichen Bemühungen, statt mit strafrechtlichen Angriffen oder offenen Verbotsverfahren mit bürokratischen Mitteln gegen missliebige linke Strukturen vorzugehen. Das wohl bekannteste Beispiel ist der Fall der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA), die durch den Entzug der Gemeinnützigkeit in den Ruin getrieben werden sollte. Damit sollte ein rechtlich kaum haltbares Verbotsverfahren umgangen und stattdessen auf Umwegen eine unbequeme Stimme zum Verstummen gebracht werden. Das zuständige Finanzamt begründete die Entscheidung damit, dass die VVN-BdA vom so genannten Verfassungsschutz (VS) beobachtet werde – einem Inlandsgeheimdienst, der in den vergangenen Jahren vor allem durch seine Verstrickungen in rechte Terrornetzwerke von sich reden machte. Auch in diesem Fall musste das Finanzamt schließlich einlenken und die Gemeinnützigkeit rückwirkend wieder anerkennen, was vor allem der monatelangen Solidaritätskampagne und dem steigenden politischen Druck zu verdanken war. Gleichzeitig sind aber noch immer viele Vereine im Visier des VS und damit vom Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht.

Ebenfalls massive finanzielle und organisatorische Nachteile aufgrund der geheimdienstlichen Überwachung erfährt die linke Tageszeitung Junge Welt. Wegen der Beobachtung durch den Verfassungsschutz verweigern ihr unter anderem Werbeunternehmen die Zusammenarbeit – schließlich gilt die Nennung im VS-Bericht nicht nur als politisches Stigma, sondern zudem kann sich die Zusammenarbeit mit den Betroffenen auch auf andere Organisationen auswirken: Die Umtriebe des so genannten Verfassungsschutzes basieren oftmals auf dem Prinzip der Kontaktschuld. Auch hier wird ein kritisches Medium in seiner Arbeitsfähigkeit behindert und die Pressefreiheit eingeschränkt, ohne dass der Staat von offenen Zensur- und Verbotsmaßnahmen Gebrauch macht.

„Wir freuen uns mit der DKP über die klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das der Nichtanerkennungsbeschwerde und Argumentation der DKP folgte, und gratulieren ihr zu diesem Erfolg im Kampf gegen das kalte Verbot“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir wenden uns entschieden gegen die miesen Tricks, mit denen die staatlichen Repressionsorgane ihren klassischen Maßnahmenkatalog zu erweitern versuchen, und stehen solidarisch an der Seite aller betroffenen Organisationen.“

 

Dazu siehe auch:

Rote Hilfe Bundesvorstand am 09.07.21

Schluß mit den schmutzigen Tricks gegen oppositionelle Kräfte in Deutschland!

Weitere Unterzeichende der gemeinsamen Erklärung schreiben bitte an buvo-heinz@rote-hilfe.de

Wie heute bekannt wurde, hat der Bundeswahlausschuss entschieden, dass die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen darf und ihre Rechtsstellung als Partei verloren hat.

Begründet wird dies mit verspätet eingereichten Rechenschaftsberichten.

Dieses Vorgehen ist alles andere als nur eine “bürokratische Überkorrektheit” der Bundestagsverwaltung. Aus unserer Sicht steht es in einem Zusammenhang mit anderen Versuchen des bürgerlichen Staatsapparats gegen Revolutionär:innen, Antifaschist:innen und Linke im Allgemeinen mit juristischen und bürokratischen Manövern vorzugehen. Wir erinnern daran, dass der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) vor zwei Jahren ihre Gemeinnützigkeit aberkannt wurde und sie diese mit viel Mühe zurückerkämpfen mußte. Wir erinnern an das trickreiche Vorgehen gegen attac und campact, denen die Gemeinnützigkeit ebenfalls entzogen wurde.
Wir erinnern an die Forderungen aus den Reihen der CDU nach dem Verbot der Roten Hilfe. Wir erinnern an die ungezählten Tricksereien zur Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung.

Wenn die Regierungspartei CDU in Dutzende Korruptionsskandale verwickelt ist und diverse Politikerinnen und Politiker der großen Parteien (nach den Fristen!) enorme Summen als Nebeneinkünfte nachmelden, die sie vorher “vergessen” hatten anzumelden, dann passiert nichts. Niemand würde auch nur auf die Idee kommen, dass Annalena Baerbock jetzt nicht mehr kandidieren darf oder die CDU nicht mehr auf dem Wahlzettel stehen dürfte. Auch das macht deutlich, dass die verspäteten Rechenschaftsberichte der DKP ein Vorwand sind.

All diese Maßnahmen zielen darauf, fortschrittliche, demokratische, linke Kräfte zu behindern, zu kriminalisieren und ihre Arbeit unmöglich zu machen. Degegen setzen wir unsere Solidarität von unten.

Wir, die wir uns in anderen Gruppen als der DKP organisiert haben, erklären unsere Solidarität mit den Kommunistinnen und Kommunisten der DKP und fordern die sofortige Rücknahme der Beschlüsse des Bundeswahlausschusses.

Erstunterzeichner*innen: ATIF – Föderation der Arbeiter*innen aus der Türkei in Deutschland, Bir-Kar – Plattform für die Einheit der Arbeiter und Freundschaft der Völker, Deutsch-Kurdischer-Freundschaftsverein Krefeld, Die Linke.SDS Düsseldorf, Duisburg stellt sich quer, Föderation der freiheitlichen Gesellschaft Mesopotamiens in NRW e.V., Freies Forum Duisburg e.V., Interventionistische Linke, Revolutionärer Jugendbund, Rote Hilfe e.V., Rote Einheit Düsseldorf, RSO – Revolutionär Sozialistische Organisation Deutschland, Ruhrjugend, SDAJ – Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend NRW, YDG – Neue Demokratische Jugend, Young Struggle, ZORA

Weitere Unterzeichnende: Julia Suermondt, Peter Strathmann (Sprecher DIE LINKE. – Ortsverband Göttingen), Gisela Schulz, LeserInneninitiative Göttingen der Tageszeitung junge Welt, Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen, Gedenkstätte Ernst Thälmann Hamburg, Oliver-Jan Kornau, Mitglied des Vorstandes DIE LINKE.Kreisverband Verden, Antifa Trier, Otto Ersching, Sprecher DIE LINKE.Lüdenscheid, SDAJ Karlsruhe, Friedensforum Duisburg, DIE LINKE, Stadtteilverband Rostock-Nordost, Manfred Evers, Ratingen, Proletarische Jugend Hamburg, DIE LINKE. Krefeld, Linksjugend [‘solid] NRW, Die Linke.SDS Heidelberg, AZADÎ e.V., Komplex – Infoladen Trier, Monika Richter, IPPNW Siegen, internat. Bündnis Siegen, Olaf Swillus, LinksDiagonal – Redaktion, DIE LINKE.LISTE Oberhausen, DIE LINKE. Oberhausen, Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten, MLPD Essen/Mülheim/Velbert, DFG-VK Gruppe Trier, Hannes Stockert, Vorstand Umweltgewerkschaft Essen-Mülheim

 

Kaltes Parteiverbot – VDJ kritisiert Nichtzulassung der DKP zur BTW als verfassungswidrig und undemokratisch

„Kaltes Parteiverbot“ – Bundeswahlleiter umgeht verfassungsmäßigen Schutz von politischen Parteien

In einer Stellungnahme der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) vom 16.07.2021 zur Nichtzulassung der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zur Bundestagswahl fordert die VDJ die Revision der Entscheidung und die Zulassung der DKP zur Bundestagswahl

Die Nichtzulassung der DKP zur Bundestagswahl wird offiziell als bloß formeller juristischer Akt dargestellt. Das hat Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel in der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 9. Juli 2021 deutlich gemacht. Dass die Vertreter:innen von politischen Parteien im Bundeswahlausschuss über die Konkurrenz entscheiden, lässt diese Darstellung bereits zweifelhaft erscheinen. Die Nichtzulassung der DKP ist darüber hinaus weder parteienrechtlich noch verfassungsrechtlich rechtmäßig, sondern ein neuer Tiefpunkt für die politische und demokratische Kultur in der Bundesrepublik.

Als Ermächtigungsgrundlage für den Entzug der formellen Stellung als politische Partei zieht der Bundeswahlleiter die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 des Parteiengesetzes (PartG) heran. Seit einer Neuregelung aus dem Jahr 2015 heißt es dort, dass eine Vereinigung ihre Stellung als Partei verliert, wenn sie „sechs Jahre lang entgegen der Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung gemäß § 23 keinen Rechenschaftsbericht eingereicht hat“. Der Bundeswahlleiter argumentiert, dass § 2 PartG über den Umweg des § 23 PartG auch auf die Fristregelung des § 19a PartG verweise, nach der Rechenschaftsberichte bis zum 30.09 des dem Berichtsjahr nachfolgenden Jahres einzureichen sind.

Nach Mitteilung der Bundestagsverwaltung habe die DKP für die Jahre 2014-2019 ihre Rechenschaftsberichte jeweils erst nach dem 30.09. des Folgejahres abgegeben, zuletzt für das Jahr 2017 im Dezember 2020. Die Abgabe eines verspäteten Rechenschaftsberichts wird vom Bundeswahlleiter so interpretiert, dass damit auch für die Jahre 2014-2017 „kein Rechenschaftsbericht“ abgegeben worden sei, weil die Berichte die Frist des § 19a PartG nicht gewahrt haben. Über diesen Umweg kommt der Bundeswahlleiter auf sechs Jahre ohne Bericht. Diese Interpretation stieß bei zwei anwesenden Juristen zurecht auf Unverständnis und konnte von der Bundestagsverwaltung nur notdürftig begründet werden: Es handle sich um eine „stramme Regelung“, die aber „keinen Auslegungsspielraum“ zulasse. Weil ein verspäteter Rechenschaftsbericht „kein Rechenschaftsbericht“ sei, habe die DKP ihre Stellung als Partei gemäß § 2 Abs. 2 Satz PartG verloren.

Diese Auslegung ist falsch und interessengeleitet. Der klare Wortlaut von § 2 Abs. 2 Satz 2 PartG spricht davon, dass die Stellung als Partei verliert, wer „sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht gemäß 23 PartG abgegeben“ hat. Die DKP hat für vier der benannten Jahre einen Rechenschaftsbericht abgegeben. Anders als es Bundeswahlleiter und Bundestagsverwaltung darstellen, besteht ein bedeutender Auslegungsspielraum hinsichtlich der Frage, ob der Verweis auf § 23 PartG zusätzlich als Verweis auf die Fristregelung des § 19a PartG zu interpretieren ist und ob ein verfristeter Bericht „kein“ Bericht ist. § 19a Abs. 3 PartG benennt die Rechtsfolgen für einen Fristverstoß nämlich sehr klar: Es entfällt der Anspruch auf staatliche Mittel für das Berichtsjahr. Von Folgen für die Stellung als Partei ist nicht die Rede. Der Bundeswahlleiter wendet die Fristregelung für die Verwirkung von Ansprüchen auf staatliche Mittel auf eine ganz andere Rechtsfrage an. Damit geht er über die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 PartG in rechtswidriger Weise hinaus. Dieser setzt lediglich einen Rechenschaftsbericht voraus. Da die DKP nur zwei dieser Berichte bisher nicht eingereicht hat, kommt die Rechtsfolge des § 2 Abs. 2 Satz 2 PartG für sie nicht in Betracht.

Eine Regelung in der Interpretation des Bundeswahlleiters, nach der bereits verspätete Rechenschaftsberichte zum Verlust der Parteistellung führen, könnte die Gesetzgeberin auch gar nicht erlassen, da sie verfassungswidrig wäre. Bereits das Gebot, das Rechtsnormen in Einklang mit dem Grundgesetz auszulegen sind (verfassungskonforme Auslegung), hätte diese Interpretation der Norm verhindern müssen. Parteien als Basis des demokratischen Prozesses unterstehen einem besonderen verfassungsmäßigen Schutz, wie er in Art. 21 GG zum Ausdruck kommt. Ihre Gründung ist frei. Über die Herkunft und die Verwendung ihrer Mittel müssen sie zwar nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG Rechenschaft ablegen. Über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung und das Verbot der Partei entscheidet nach Art. 21 Abs. 3, Abs. 4 GG ausschließlich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). In diesem Privileg kommt ein gesteigerter Schutzgedanke zum Ausdruck. Das Verbot einer Partei soll dem politischen Prozess entzogen werden. Es unterliegt einer ausschließlichen Zuständigkeit des BVerfG und setzt ein umfangreiches Verfahren voraus. Diese klare Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes kann nicht durch § 2 Abs. 2 Satz 2 PartG auf den Bundeswahlausschuss übertragen werden.

Die Aberkennung der Parteistellung ist unter keinen denkbaren Gesichtspunkten verfassungsmäßig gerechtfertigt. Die Aberkennung der formellen Stellung als Partei und die Nichtzulassung zur Bundestagswahl ist ein schwerwiegender Eingriff. Dieser Eingriff ist nicht durch die verfassungsmäßig verankerte Rechenschaftspflicht der Parteien gerechtfertigt. Das ergibt bereits eine überschlagsartige Abwägung der betroffenen Interessen. Grund für die Rechenschaftspflicht ist ein selbst demokratischer Transparenzgedanke: Parteien sollen sowohl hinsichtlich ihrer Mitgliederstruktur wie hinsichtlich ihrer Finanzierung offen und transparent sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Partei nicht von anderen als den formal gewählten Vertreter:innen gesteuert oder beeinflusst wird. Das BVerfG sah das Transparenzgebot insbesondere vor dem Hintergrund des Einflusses durch Großspenden und Lobbygruppen gerechtfertigt, „vermittels derer ihrem Umfang nach politischer Einfluss ausgeübt werden kann“ (BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2004-2 BvR 383/03).

Verspätete Rechenschaftsberichte bergen hingegen keine gesteigerte Gefahr. Für den politischen Prozess spielt es zudem eine untergeordnete Rolle, wenn der Rechenschaftsbericht verspätet eingereicht wird. Sanktionsmöglichkeiten bei Verstreichen der Frist sind bereits in § 19a PartG festgeschrieben: Parteien werden von staatlichen Mitteln ausgeschlossen. Weitere mildere Mittel zur Durchsetzung dieser Frist wären denkbar (Strafzahlungen, Mahngebühren). Offensichtlich unverhältnismäßig und kompetenzwidrig ist es, das überhaupt schärfste Schwert zu ziehen und für einen Fristverstoß eine Rechtsfolge anzudrohen, die ansonsten nur das BVerfG anordnen dürfte. Dieses „kalte Verbot“ ist also auch deshalb verfassungswidrig, weil es das klare Entscheidungsprivileg des BVerfG aushebelt.

Dass hier scheinbar formaljuristische Gründe vorgeschoben werden, ergibt sich für uns auch aus weiteren Tatsachen. So hat die DKP nach Angaben des Bundeswahlleiters selbst bei ihm nachgefragt, ob die Rechenschaftsberichte anerkannt werden. Der Bundeswahlleiter hat diese Anfrage, ohne sie zu beantworten, an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet und beide Stellen haben sie nicht konkret, sondern nur durch Hinweis auf die gesetzliche Regelung ohne Beifügung der eigenen Rechtsauffassung beantwortet. Die Frage, ob die Rechenschaftsberichte anerkannt werden, ließ sich daraus gerade nicht erkennen. Das legt die Vermutung nahe, dass der Bundeswahlleiter seine Absicht der Aberkennung des Parteistatus bis zum Stichtag geheim halten wollte.

Ein starkes Indiz, dass politische und jedenfalls keine zwingenden juristischen Gründe den Ausschluss der DKP von der Bundestagswahl motivierten. Einem demokratischen Rechtstaat, wie ihn die Bundesrepublik sein will, ist das nicht würdig. Die VDJ verurteilt dieses Vorgehen und fordert den Bundeswahlleiter zur Revision seiner Entscheidung auf.

 Pressekontakt: Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), Bundessekretariat, Dr. Andreas Engelmann, 069/71163438, bundessekretaer@vdj.de

 

Stellungnahme der SDAJ zum Entzug des Parteienstatus der DKP

9. Juli 2021

Der Bundeswahlleiter hat angekündigt, der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) – der mit der SDAJ freundschaftlich verbundenen Partei – den Parteienstatus abzuerkennen. Das würde heißen, dass die DKP nicht zur Bundestagswahl im September antreten kann und sie in den finanziellen Ruin treiben. Das kommt, wie der Vorsitzende der DKP, Patrik Köbele in einer Pressemitteilung sagt, einem kalten Parteienverbot gleich. Als Vorwand müssen von der DKP verspätet abgegebene Rechenschaftsberichte herhalten. In den Rechenschaftsberichten werden vor allem die Einnahmen von Parteien offengelegt. Bisher waren die Verspätungen nie ein Problem. Die formellen Vorgaben sind rechtlich umstritten.

Bürgerliche Parteien leisten sich regelmäßig Verfehlungen und Skandale, gegen die verspätete Rechenschaftsberichte eine Lappalie sind. Ob Spendenaffären, Maskenskandal oder zu spät gemeldete Einkünfte. Ein CSU-Bundestagsabgeordneter meldete seine Nebeneinkünfte sogar seit 2011 regelmäßig  verspätet. Teilweise überschritt er die Frist um mehrere Jahre! Die Zahl solch grober Verstöße durch Abgeordnete hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Sein Mandat hat deswegen niemand verloren. Jens Spahn (CDU) und sein Ministerium haben die dem Kapitalismus innewohnende Verachtung für die untersten Teile der Gesellschaft zuletzt auf die Spitze getrieben, in dem Behinderten, Obdachlosen und Hartz IV-Empfängern unwirksame Schutzmasken zur Verfügung stellen wollte. Weder wird solchen Abgeordneten ihr Mandat entzogen, noch müssen ihre Parteien um die Wahlzulassung bangen.

Der Unterschied ist nämlich: Während die etablierten Parteien sich mit Milliarden Wirtschaftshilfen für Großkonzerne, steigenden Rüstungsausgaben und vielem anderen als zuverlässige Interessenvertreter der deutschen Banken und Großkonzerne zeigen, stehen die DKP und ihre Mitglieder für den konsequenten Kampf für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für die werktätige Bevölkerung in Betrieb, Gewerkschaft und Kommune und machen dabei eine Kampfperspektive auf, die über den Kapitalismus hinausweist. Die DKP ist die Kraft, die konsequente Positionen im Friedenskampf vertritt. Nämlich, dass die Aggression vom Westen ausgeht, der Hauptfeind im eigenen Land steht (der deutsche Imperialismus) und wir Frieden mit Russland und China brauchen.

Das ist nicht nur ein Angriff gegen die DKP. Er reiht sich ein in den Demokratieabbau mit der Einführung von neuen Polizei-, Versammlungs- und Verfassungsschutzgesetzen und die Entmachtung der Parlamente während der Corona-Pandemie. Er reiht sich ein in den Versuch, fortschrittliche Kräfte durch bürokratische Maßnahmen kaputt zu machen, sei es der Entzug der Gemeinnützigkeit von Attac, der Versuch der VVN bda (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten) die Gemeinnützigkeit zu entziehen, der Verbotsdrohung gegen die Rote Hilfe oder die Überwachung der linken, marxistisch orientierten Tageszeitung „Junge Welt“ durch den Verfassungsschutz. Jetzt trifft es die DKP, aber eine Schwächung der DKP schwächt alle fortschrittlichen Kräften und jeder kann der nächste sein.

Repressionen, bis hin zum offenen Terror, gegen konsequente Kämpfer für Frieden und Sozialismus kennen wir: Deswegen wurden Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg im Januar 1919 ermordet, deswegen wurde die kommunistische Partei 1933 von den Faschisten und 1956 von Adenauer während des Kampfs gegen die Wiederbewaffnung der BRD verboten. Auch wenn die DKP heute kleiner und schwächer ist als 1933 oder 1956 und diesmal Formalitäten hinhalten müssen: Wenn ihre Positionen und Perspektiven in immer mehr Bewegungen eine Rolle spielen und immer mehr Menschen überzeugen, dann ist das potenziell gefährlich für diesen Staat und dieses System. Wie Lenin es schon 1917 sagte: „Dass die Bourgeoisie uns so leidenschaftlich hasst, ist der klarste Beweis dafür, dass wir den Menschen den richtigen Weg zeigen, um ihre Macht zu brechen.“

Deswegen braucht es jetzt die Solidarität aller fortschrittlichen und demokratischen Menschen und Organisationen.

All jenen, die sich schon jetzt solidarisiert haben und dies noch tun werden, sprechen wir unseren Dank aus! Bei allem, was uns in einzelnen Fragen politisch trennt, können wir uns nur gemeinsam gegen Angriffe auf unsere Rechte wehren. Eure Solidarität stärkt uns den Rücken!

 

 

Seite der DKP mit u.a. folgenden Artikeln:

> Wir lassen uns nicht mundtot machen

> UZ-Sonderausgabe Juli 2021 als PDF-Version: https://dkp.de/wp-content/uploads/download/Beilage.pdf

> Häufig gestellte Fragen zum “Kalten Parteiverbot”

> #DKPwählbarMachen! Kommunismus lässt sich nicht verbieten

> „Jetzt erst recht!“

> DKP droht kaltes Parteiverbot