Kein Tag ohne Solidarität! Versammlungsfreiheit und Umgang mit Ordnungsgeldern. Beratungstermine der OG Hannover bleiben bestehen

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2Auch in den Zeiten der Corona Pandemie bleiben die Behörden der Repression aktiv. Trotz der Schließung des UJZ Kornstraße aufgrund der Pandemielage findet die Beratung wie gewohnt jeden ersten Sonntag ab 16.00 Uhr und jeden 3. Montag im Monat ab 19.00 Uhr statt. An der Eingangstür wird ein Zettel hängen mit Infos wie wir erreichbar sind – wir lassen euch dann rein.

Aktuelles findet ihr im Netz

UJZ KORNSTRASSE, Kornstraße 28 -30, 30167 Hannover

Anreise siehe hier.

 

Die OG Kassel hat einen aktuellen Flyer erstellt:

 Versammlungsfreiheit und Umgang mit Ordnungsgeldern

Die Corona-Pandemie gibt den Repressionsbehörden die Möglichkeit, noch unverhältnismäßiger zu agieren, als sie dies unter „normalen“ Bedingungen tun.

Die erhöhte Kontrolle des öffentlichen Raumes kann die Drangsalierung und Repression gegen ohnehin schon ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen wie Geflüchtete, Wohnungslose und ‚ausländisch‘-gelesene Personen weiter verschärfen.

Auch politische Aktionen und Demos werden, obwohl sie auf den Infektionsschutz und die Sicherheitsabstände der Teilnehmer*innen achten, von der Polizei mit fadenscheinigsten Begründungen – und unter Missachtung jeglicher Infektionsschutzmaßnahmen beim polizeilichen Zugriff (!) – brutal aufgelöst. So geschehen beispielsweise am 5. April im Frankfurt oder am 11. April in Hannover.

Wir sagen: Versammlungsfreiheit muss auch während der Corona-Pandemie gelten! Sie ist ein Grundrecht, dass nicht der Willkür von Polizei und Ordnungsamt unterliegen darf.

Wir raten euch:

  • Legt gegen Strafbefehle innerhalb von 2 Wochen Widerspruch ein. Lasst euch anschließend (z. B. von der Roten Hilfe) beraten oder geht zu einem*r solidarischen Anwalt/Anwältin. Der Satz „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Strafbefehl [Aktenzeichen] ein“ genügt. Verschickt den Brief als Einschreiben oder faxt ihn mit Sendebestätigung

  • Bezahlt Ordnungsgelder nicht sofort, sondern lasst euch (z. B. von der Roten Hilfe) beraten, ob es Sinn macht Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss begründet sein, d.h. Ihr müsst einen Grund angeben, weshalb Ihr die Vorwürfe gegen Euch zurückweist (Aber: Auch hier gilt, distanziert euch nicht von der Tat, lasst euch nicht zur Sache ein!). Verschickt den Brief als Einschreiben, damit Ihr belegen könnt dass Ihr Widerspruch eingelegt habt. Beachtet: Während bei Strafbefehlen ein Widerspruch prinzipiell immer ratsam ist, ist die Situation bei Ordnungsgeldern komplexer: Ein Widerspruch kann unter Umständen die Sache teurer machen.

  • Macht keine Aussagen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderen staatlichen Repressionsorganen. Damit schützt ihr euch und andere!

Zeigt euch solidarisch, wenn Leute von der Polizei oder dem Ordnungsamt/Stadtpolizei schikaniert werden! Bietet den Leuten (soweit euch das in der jeweiligen Situation möglich ist) eure Unterstützung an.

Lasst euch nicht einschüchtern!

Eure Rote Hilfe Kassel

 

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