Gedenkdemonstration zum 19. Todestag von Oury Jalloh! Am 07. Januar 2024 ab 14:00 Uhr, Hauptbahnhof Dessau

Anschließend die Chronologie, danach einige Links….

Chronologie im Fall Oury Jalloh vom 7.1.2005 bis 3.7.2023

Jahrelange gezielte Repression gegen die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (unvollständig)

Unter Nutzung von:

https://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2021/01/chronologie-repression-initiative-stand-2021-1.pdf

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/oury-jalloh-tod-polizeizelle-dessau-chronologie-100.html

https://taz.de/Chronik-zum-Tod-von-Oury-Jalloh/!5044940/

2005

07.01.2005

Oury Jalloh verbrennt an Händen und Füßen gefesselt in der Zelle 5 im Polizeirevier Dessau (Bundesland Sachsen-Anhalt). Am Tatort wird kein Zündmittel gefunden.

10.01.2005

Ein Feuerzeugrest taucht im Labor des Landeskriminalamtes auf. Die polizeilichen Ermittler behaupten, dass dieser Feuerzeugrest aus den Brandresten der Zelle 5 stammt und unter dem Leichnam von Oury Jalloh gelegen haben soll. Die polizeiliche Ermittlungsausrichtung beschränkt sich auf die “Selbstentzündungshypothese”. Es wird zu keinem Zeitpunkt in Richtung Mord ermittelt.

14.01.2005

Die Staatsanwaltschaft Dessau will den Leichnam von Oury Jalloh zur Bestattung freigeben.

22.01.2005

Unter dem Motto “In Gedenken an Oury Jalloh – Gegen staatlichen Rassismus und diskriminierende Polizeipraktiken” demonstrieren etwa 150 Menschen in Dessau. Freund*innen von Oury Jalloh gründen zusammen mit Unterstützer*innen selbstorganisierter Flüchtlingsinitiativen (TheVoice, Karawane und Plataforma) die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. Sie kontaktieren die Familie, organisieren Anwält*innen und informieren die Öffentlichkeit. Die zentrale Forderung lautet “Break the Silence! Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung”

02.02.2005

Bei einer Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt wird öffentlich bekannt, dass Oury Jalloh an Händen und Füßen gefesselt war. Die Staatsanwaltschaft legt ein Video vor, welches zeigen soll, dass Oury Jalloh trotz Fesselung in der Lage war, in seine Hosentaschen zu greifen und die feuerfeste Matratze anzuzünden. Der Versuchsaufbau entspricht nicht dem Original in der Zelle.
04.02.2005 Die Staatsanwaltschaft Dessau ermittelt gegen die Polizisten Andreas S. und Hans-Ulrich M. wegen fahrlässiger Tötung. Andreas S. wird vorgeworfen, den Brandalarm ignoriert und weggedrückt zu haben. Erst nach Aufforderung seiner Kollegin Beate H. ist er in den Gewahrsamsbereich gegangen und hat somit eine schnelle Rettung von Oury Jalloh verhindert. Hans-Ulrich M. wird vorgeworfen, er habe bei der Durchsuchung der Hose von Oury Jalloh das Feuerzeug übersehen.

24.02.2005

Die Anwältin der Familie von Oury Jalloh beantragt Röntgenuntersuchungen des Leichnams, da diese in der Gerichtsmedizin Halle nicht angefertigt wurden.

02.03.2005

Die Staatsanwaltschaft Dessau lehnt den Antrag auf Röntgenuntersuchungen ab und will den Leichnam schnellst möglich nach Guinea überführen lassen.

24.03.2005

 Eine Trauerfeier und Demonstration für Oury Jalloh finden in Dessau statt. 200 Personen sind anwesend, darunter keine Vertreter*innen der Stadt. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh gibt bekannt, dass die Überführung des Leichnams vorübergehend verhindert werden konnte.

31.03.2005

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh organisiert und finanziert eine 2. Obduktion des Leichnams in Frankfurt/Main.Ergebnis: Die Röntgenbilder zeigen u.a. einen Nasenbeinbeinbruch. Der mit der Privatautopsie beauftragte Prof. Hansjürgen Bratzke, Direktor des Instituts für Forensische Medizin am Klinikum der Goethe-Universität Frankfurt am Main, erklärt, dass “bei der computertomographischen Untersuchung der Leiche, bis auf einen Bruch des Nasenbeins, keine weiteren sichtlichen knöchernen Verletzungen, die auf fremde Hand hätten zurückgeführt werden können festzustellen” sind. Hinsichtlich des Nasenbeinbeinbruches führt Prof. Bratzke aus, dass dieser Befund auf äußere Gewalteinwirkung zu Lebzeiten, aber auch nach dem Tode zurückgeführt werden kann, z.B. durch die unsachgemäße Behandlung der Leiche. [Diese Aussage kann im Oktober 2019 gutachterlich widerlegt werden – die Verletzung ist Oury Jalloh mit absoluter Sicherheit vor seinem Tod zugefügt worden. Darüber hinaus ein Schädelbruch und gebrochene Rippen.]

06.05.2005

 Die Staatsanwaltschaft Dessau erhebt Anklage gegen die Polizisten Andreas S. und Hans-Ulrich M. wegen fahrlässiger Tötung.

28. 05. 2005

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei Polizisten. Ein Dienstgruppenleiter soll den Rauchmelder aus der Zelle ignoriert haben. Ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Der zweite Beamte wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil er ein Feuerzeug in der Hose Jallohs übersehen haben soll.

16.09.2005

Der Prozess wird zeitlich verzögert, da der zuständige Richter am Landgericht Dessau, Manfred Steinhoff, Beweise fordert, dass die in Guinea lebende Mutter, Mariama Djombo Diallo, auch tatsächlich die Mutter von Oury Jalloh ist.

27. 10. 2005

Das Landgericht Dessau lässt die Anklage zunächst nicht zu und ordnet weitere Ermittlungen an.

Ende 2005:

Mouctar Bah, Freund von Oury Jalloh und Mitbegründer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, hatte im Jahr 2003 in Dessau ein Telecafé eröffnet. Ende des Jahres 2005 entzieht das Ordnungsamt der Stadt Dessau Mouctar die Gewerbelizenz. In der Begründung des Ordnungsamtes heißt es: “Ein Verhalten, das wiederholt polizeiliche Ermittlungen notwendig macht, lässt unabhängig vom Ergebnis der Ermittlungen, auf große charakterliche Mängel Ihrer Person und offensichtlich fehlende Akzeptanz der Normen und der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland schließen.”

2006
7. Februar 2006

Das Telecafé von Mouctar wird aus “öffentlichem” Interesse geschlossen. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh verurteilt diese Entscheidung und wirft den Behörden die Verfolgung Mouctar Bahs, aufgrund seines Engagements für die Aufklärung der Todesumstände seines Freundes Oury Jalloh vor.

24. März 2006

Im Vorfeld einer bundesweiten Demonstration in Dessau für die Aufklärung des Falles findet ein Kooperationsgespräch zwischen den Anmelder*innen und den Dessauer Behörden statt. Elf Personen seitens des Staates, u.a. zwei Beamte vom Staatsschutz sind anwesend. Es wird verboten das Wort “Mord” zu benutzen und mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht, falls dies doch geschehen sollte.

31. März 2006

Auf Grund einer Beschwerde beschließt das OVG von Sachsen-Anhalt, dass die Auflage das Wort “Mord” nicht benutzen zu dürfen ein Verstoß gegen die Meinungsäußerungfreiheit (Art.5) darstellt und weist die Auflage der Behörden zurück

18. Mai 2006

Eine Gerichtsverhandlung findet gegen Jens Bauer, Kreisvorsitzender der NPD Magdeburg, wegen “Volksverhetzung” und “übler Nachrede” in Bezug auf die Person Oury Jalloh statt. In Abwesenheit des Angeklagten und seines Anwaltes setzt der Richter eine Strafe von 15 Tagessätzen á 60 Euro gegen Jens Bauer fest. Die Prozessbeobachter*innen werden kurz nach der Verhandlung massiv von der Polizei bedrängt und ihre Transparente beschlagnahmt. Ein Bus aus Berlin wird beim Ankommen in Berlin von der Polizei festgehalten. Die Personalien der Businsassen werden kontrolliert, von jeder Person werden mehrere ED-Fotos gemacht.

18. 07. 2006

Gutachter kommen zu dem Schluss, dass der angeklagte Dienstgruppenleiter am 7. Januar 2005 falsch reagiert hat. Nach Einschätzung der Experten des Instituts der Feuerwehr Sachsen-Anhalt wäre Jalloh “bei rechtzeitigem und sachgerechtem Handeln” des Polizisten zu retten gewesen.

08.08.2006

Mariama Djombo Diallo wird als Nebenklägerin zugelassen

2007
2. 01. 2007

Das Landgericht lässt die Anklage gegen den Dienstgruppenleiter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu.

07.01.2007

 Gedenkdemonstration anlässlich 2. Todestages von Oury Jalloh in Dessau.

1. 02. 2007

Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft lässt das Oberlandesgericht Naumburg die Anklage gegen den zweiten Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu.

27.03.2007

Prozessbeginn am Landgericht Dessau. Die Verhandlung gegen Andreas S. und Hans-Ulrich M. dauert insgesamt 59 Prozesstage. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh organisiert internationale Prozessbeobachter*innen und Mahnwachen vor dem Gerichtsgebäude in Dessau.

2008
08.12.2008

Richter Steinhoff spricht beide Angeklagten frei. In seinem mündlichen Urteil erklärt er: „Das was hier geboten wurde, war kein Rechtsstaat und Polizeibeamte, die in besonderem Maße dem Rechtsstaat verpflichtet waren, haben eine Aufklärung verunmöglicht. All diese Beamten, die uns hier belogen haben sind einzelne Beamte, die als Polizisten in diesem Land nichts zu suchen haben.”

Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff schloss mit den Worten: „Ich habe keinen Bock mehr, zu diesen Scheiß noch irgendetwas zu sagen.“
Die Brand- und Todesursache von Oury Jalloh wird in diesem Prozess nicht geklärt. Im schriftlichen Urteil legt sich Steinhoff allerdings darin fest, dass nach Überzeugung des Gerichtes die Brandlegung durch Oury Jalloh selbst erfolgt sei. Oury Jalloh hätte dies getan, um auf sich aufmerksam zu machen und von den Fesseln gelöst zu werden. Das Gericht schloss deshalb aus, dass das Feuer durch Polizisten aus dem Revier gelegt worden sein könnte.
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh fordert die Revision und die Aufklärung der Todesumstände von Oury Jalloh. Erst auf Drängen der Initiative legen die Anwält*innen der Familie Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein.

2009

Juli 2009

Vier Tage nachdem die Internationale Liga für Menschenrechte mitgeteilt hatte, dass sie Mouctar Bah mit der Carl-von-Ossietzky-Medallie 2009 auszeichnen werde, stürmt die Polizei Mouctars Wohnung in Dessau. Die Hausdurchsuchung wurde wie folgt begründet: Verdacht der „Hehlerei einer Markenjeans“. Der Vorwurf stellte sich als völlig haltlos heraus.

16. Dezember 2009

Einen Tag vor dem Revisionsverfahren am Bundesgerichtshof in Karlsruhe stürmt eine Hundertschaft das Telecafé in Dessau unter dem Vorwand einer Drogenrazzia. Zu diesem Zeitpunkt versammeln sich dort gerade Aktivist*innen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh um die gemeinsame Fahrt nach Karlsruhe zu organisieren. Der Polizeieinsatz war rechtswidrig, zwei hochrangige Polizeibeamte wurden versetzt.


2010
07.01.2010

Am 5. Todestag von Oury Jalloh hebt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Dessauer Urteil auf.

8. Oktober 2010

In Magdeburg findet eine rassistisch motivierte Verkehrskontrolle gegen Personen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh statt. Die an der Verkehrskontrolle teilnehmenden Beamten führen Identitätsfeststellungen nur bei den afrikanischen Aktivisten der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh durch. Außerdem äußerten sich die Polizisten dahingehend, dass ihr Kollege vor dem Landgericht (gemeint ist der Dienstgruppenleiter Andreas S., der sich ab Januar 2011 erneut vor dem Landgericht Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten hat) sowieso nicht verurteilt werde. Eine Beschwerde gegen diese Kontrolle wird nachfolgend von der Beschwerdestelle der Polizei in Magdeburg zurückgewiesen.

2011
12.01.2011

Beginn der Revisionsverhandlung gegen Andreas S. am Landgericht Magdeburg.
Der BGH in Karlsruhe entscheidet, dass der Prozess gegen den Dienstgruppenleiter neu aufgerollt werden muss. Am Landgericht Magdeburg beginnt der zweite Prozess des Falls. Der angeklagte Dienstgruppenleiter bricht sein Schweigen. Vor Gericht beteuert er, trotz eines mehrfachen Alarms nicht an einen Brand in der Zelle gedacht zu haben. Zudem gibt er zu, mindestens einmal den Alarm ausgestellt zu haben.

21. April 2011

Eine Beschwerde der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh gegen den Einsatz von Zivilbeamten sowie gegen die Anfertigung von foto- bzw. videographischem Dokumentationsmaterial auf einer Demonstration der Initiative in Dessau durch verdeckte Polizeibeamte wird durch den damaligen Justiziar der Polizei, Oberregierungsrat Georg Findeisen, zurückgewiesen.

18. Juni 2011

Im Polizeiforum Cop2Cop streitet die Gewerkschaft der Polizei jedwedes rassistisch motiviertes Handeln ihrer Polizeibeamt*innen ab und droht der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh unverhohlen mit den Worten: “Wir werden der Initiative ihre Grenzen aufzeigen.”

Dezember 2011

Mouctar Bah hat mit seiner Feststellungsklage auf Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme am 16.12.2009 (Razzia im Telecafé Dessau) Erfolg. Ihm wird ein Schmerzensgeld von 650 € zugesprochen.

2012
7. Januar 2012

Rechtswidriger Angriff der Polizei auf die Gedenkdemonstration zum 7.Todestag von Oury Jalloh in Dessau. Grund: Es wird verboten den Slogan “Das war Mord!” zu benutzen. Die Polizei geht mit Pfefferspray und Schlagstöcken gegen die Teilnehmer*innen vor und verletzt diese zum Teil schwer. Nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten werden zwei der 200 Demonstranten bei Rangeleien mit der Polizei verletzt.

9. Januar 2012

Im Rahmen des Revisionsprozesses gegen den damaligen Dienstgruppenleiter Andreas S., an welchem kontinuierlich Prozessbeobachter*innen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh und Unterstützer*innen teilnehmen, werden im Eingangsbereich des Landgerichts Magdeburg alle angereisten Personen von dortigen Polizeibeamten abgefilmt. Erst auf Protest einer Anwältin wurde das Filmen unterlassen. Ab dem 9.1.2012 erhöhte sich auch die Präsenz des Staatsschutzes im Landgericht Magdeburg. Ständig anwesend sind der Leiter des Magdeburger Staatsschutzes Frank

Schwitzer sowie zwei seiner Kolleg*innen, die später wiederholt gezielte Strafanzeigen gegen Aktivis*innen der Initiative erstellen.

11. Januar 2012

In einer Pressemitteilung bezüglich des widerrechtlichen Angriffes der Polizei auf die Gedenkdemonstration der Initiative am 7.1.2012 in Dessau nimmt die Gewerkschaft der Polizei ihre Beamt*innen in Schutz und weist alle Anschuldigungen als völlig haltlos zurück.

7. Februar 2012

Dessauer Rathaus besetzt; Versperren der Eingänge und Verteilen von Flugblättern. Auf dem Rathausbalkon werden Transparente mit der Aufschrift “Oury Jalloh – das war Mord” angebracht.

05.03.2012

 Im Beisein von Mariama Djombo Diallo, die extra zum Prozess aus Guinea angereist ist, schlägt das Gericht in Magdeburg vor, dass Verfahren gemäß §153 II StPO einzustellen. Die Anwält*innen der Familie stellen einen Befangenheitsantrag, die Staatsanwaltschaft beantragt einen rechtlichen Hinweis, den Angeklagten wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu verurteilen, weil Andreas S. es unterlassen hatte, einen Richtervorbehalt einzuholen. Der Prozess geht weiter.

6. März 2012

Das Magdeburger Landgericht will den Prozess gegen Andreas S. ohne Urteil einstellen. Die Nebenklagevertretung stellt einen Befangenheitsantrag gegen die 1. Strafkammer des Magdeburger Landgerichts. Eine Demonstration findet statt, in deren Nachgang wird Nadine Saeed, Aktivistin der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh wegen angeblicher Beleidigung von Polizeibeamten angezeigt.

27. März 2012

Die Nebenklage, die von Jallohs Familie vertreten wird, fordert ein neues Gutachten, dass die Todesumstände aufklären soll. Das Landgericht Magdeburg bestellt einen neuen Brandexperten.

13. Juni 2012

Ein Brandsachverständiger hat das mögliche Geschehen nachgestellt und meint: Jalloh hätte seine Matratze selbst anzünden können.

22.06.2012

Auf Antrag der Nebenklagevertretung (Gabriele Heinecke/ Philipp Napp) wird erstmalig der Feuerzeugrest untersucht, mit dem Oury Jalloh das Feuer selbst entzündet haben soll. Am 20.06.2012 bestätigen Gutachten, dass dieser Feuerzeugrest gar nicht im Brandschutt gelegen haben kann: Es gibt keine DNA von Oury Jalloh und auch keine Fasern seiner Kleidung oder der Matratze am Feuerzeugrest. Stattdessen sind eine Vielzahl tatortfremde Fasern mit dem angeblichen Beweisstück verschmolzen. Zudem wurden DNA-Spuren unbekannter Herkunft festgestellt.
Die Anwält*innen der Familie Jalloh beantragten weitere Untersuchungen am Feuerzeug, um die Herkunft von DNA und Faserresten genau zu klären. Die vorsitzende Richterin Claudia Methling lehnt das vehement ab.
Zur Klärung der Brandursache in der Zelle 5 beantragen die Anwält*innen darüber hinaus Ergebnis offene Brandversuche mit und ohne Brandbeschleuniger. Auch diese Versuche lehnt Richterin Methling lehnt ab.

23.07.2012

Nur wenige Wochen nach ihrer Rückkehr aus Deutschland stirbt Mariama Djombo Diallo in Guinea an Herzversagen.

12. bis 18. November 2012

Mit einem einwöchigen Protestcamp vor der Dessauer Staatsanwaltschaft fordert die “Initiative in Gedenken an Oury Jalloh” eine umfassende Aufklärung des Falls. Sie will erneut eine Anklage wegen Mordes gegen den damaligen Dienstgruppenleiter der Polizei erreichen.

Die Initiative „belagert” eine Woche lang die Staatsanwaltschaft Dessau. Das Ordnungsamt Dessau verbietet das Übernachten vor der Staatsanwaltschaft und versucht die Form der Belagerung stark einzuschränken. In zwei Schnellverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Halle wird die „Belagerung“ zugelassen. Während der gesamten Zeit wird im Eingangsbereich eine hoch professionelle Rundumkamera installiert. Zur Überwachung der Teilnehmer*innen sind rund um die Uhr ca. 40 Polizisten um das Camp im Einsatz.

Die Überwachungsmaßnahmen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh im Bereich der Telekommunikation nehmen massiv zu. Aktivist*innen erhalten fingierte Anrufe und Kurznachrichten. Gleichfalls werden ab diesem Zeitpunkt Kontaktaufnahmen zwischen den Aktivist*innen der Initiative über das Telefon bis zu zwei Tagen komplett verhindert.

16. November 2012

Die Dessauer Staatsanwaltschaft weist die Kritik an den Jalloh-Ermittlungen zurück und gibt an, dass die von der Initiative geforderten Untersuchungen längst stattgefunden hätten.

17. November 2012

Eine Demonstration der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh wird von einem Dessauer Bürger aus einem Haus heraus schreiend offen rassistisch beleidigt („Scheiß-N… raus aus Deutschland“). Es werden Anzeigen wegen Volksverhetzung gestellt. Der Dessauer Staatsanwalt Blasczyk stellt die Ermittlungen zu diesen Anzeigen jedoch mit der Begründung ein, “dass eine Verfolgung dieser Straftat von Amts wegen nicht im öffentlichen Interesse läge”.

07.12.2012

 Die Staatsanwaltschaft Dessau leitet einen Prüfvorgang bezüglich der Brand- und Todesursache von Oury Jalloh ein. Oberstaatsanwalt Christian Preissner erklärt, dass die Sachverständigen im Rahmen des Revisionsverfahrens die Brandursache und den Brandverlauf nicht klären konnten und deshalb weitere Ermittlungen durchgeführt werden sollen.
Preissner erläutert, dass es im Prozess gegen Andreas S. nur um die Frage ging, ob dieser die Rettung von Oury Jalloh verzögert hat und nicht um die Frage, ob der Brand durch Dritte gelegt wurde. Die Hauptverhandlung in Magdeburg hat jedoch, nach Ansicht von Preissner, keinen Anfangsverdacht auf die Beteiligung durch Dritte ergeben. Die Staatsanwaltschaft hält an der Hypothese fest, dass Oury Jalloh mit dem Feuer auf sich aufmerksam machen wollte.

13.12.2012

Nach 67 Verhandlungstagen spricht das Gericht den Angeklagten Andreas S. wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Er wird zu einer Geldstrafe von 10.800 € verurteilt.
Die Brand- und Todesursache von Oury Jalloh wird auch im Rahmen des Revisionsverfahren am Landgericht Magdeburg nicht geklärt. Das Gericht ignoriert die Untersuchungsergebnisse des Feuerzeugrestes und erklärt trotz der offensichtlich widersprüchlichen Beweislage, dass es überzeugt sei, dass Oury Jalloh das Feuer selbst gelegt hat.
Die Nebenklage, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung legen Revision ein.

2013
18. Juni 2013

Die Staatsanwaltschaft Dessau verfügt alle Verfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen die Polizeibeamten am 7.1.2012 einzustellen. Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Polizeipräsidenten Kurt Schnieber und seinen „rechtlichen“ Berater, den damaligen Justiziar Oberregierungsrat Georg Findeisen wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen und mögliche Pflichtverletzungen werden ebenfalls eingestellt. Die Anzeigen der Polizei gegen ausgewählte Demonstrationsteilnehmer*innen hingegen wurden aufrechterhalten und mit entsprechenden Anträgen auf Erlass von Strafbefehlen dem Amtsgericht Dessau vorgelegt.

17. Juli 2013

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau teilt in einer Presseerklärung bezüglich des rechtswidrigen Polizeieinsatzes auf die Gedenkdemonstration am 7.1.2012 mit, dass die einzelnen Polizisten auf Anweisung gehandelt haben und die Polizeiführung von der Rechtmäßigkeit ihrer Einsatzplanung überzeugt war. Dies steht einem hinreichenden Tatverdacht entgegen. “Soweit sich Demonstranten gegen die mit der Rechtslage objektiv nicht in Einklang stehende Beschlagnahme von Transparenten wehrten, sind Widerstandshandlungen, die eine bestimmte Schwelle nicht überschritten, ebenfalls straffrei. Wegen anderer Taten, die jedoch in keinem Zusammenhang mit der Beschlagnahme der Transparente stehen, hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Anklage erhoben oder Antrag auf Erlass von Strafbefehlen gestellt. Eine Demonstration bietet keine Rechtfertigung für persönliche Beleidigungen, erst recht nicht für Körperverletzungshandlungen.“, erklärt Christian Preissner.

5. September 2013

Erster Prozesstag gegen Nadine Saeed, Aktivistin der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, vor dem Amtsgericht Magdeburg. Ihr wird vorgeworfen drei Polizeibeamte während einer Demonstration am 6.3.2012 in Magdeburg mit dem Worten „Ihr Mörder!“ persönlich in ihrer Ehre verletzt und damit auch dem Ansehen von Sachsen – Anhalt geschadet zu haben. Nachdem sich bereits an diesem ersten Prozess herausgestellt hat, dass die Aussagen der Polizisten objektiv nicht zutreffen können, wird der Prozess unterbrochen. Im April 2015 wird der Einspruch der Angeklagten gegen den Strafbefehl zurückgewiesen. Dieses geschah jedoch in Abwesenheit der

Angeklagten, da diese keine Einladung zum Prozesstermin erhalten hatte. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

30.10.2013

 OStA Preissner eröffnet im Fall Oury Jalloh ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen Unbekannt. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hatte Hinweise von einem Informanten aus Dessau über einen möglichen Täter bekommen, die sie an die Journalistin Margot Overath weitergegeben hatte. Diese informierte einen Bundesanwalt in Karlsruhe mit der Bitte um unabhängige Untersuchungen.
Die Bundesanwaltschaft lehnt ihre Zuständigkeit ab und leitet die Informationen an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg weiter, welche wiederum die Staatsanwaltschaft Dessau für weiterhin zuständig erklärt. Der mögliche Tatverdächtige wird von der Staatsanwaltschaft Dessau weder befragt noch kontaktiert. Stattdessen führt sie am 02.12.2013 eine Hausdurchsuchung bei einem Hinweisgeber durch und beschlagnahmt dessen Datenträger.

12.11.2013

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh präsentiert auf einer Pressekonferenz in Berlin das Brandgutachten des Brandsachverständigen Maksim Smirnou aus Irland. Die Initiative hatte Smirnou mit Brandversuchen zur Rekonstruktion des Brandbildes beauftragt. Smirnou führte eine Reihe von Brandversuchen mit und ohne Verwendung von Brandbeschleunigern durch. Er kam zu den Ergebnis, dass das Brandbild, so wie es in Zelle 5 am 07.01.2005 vorgefunden wurde, nur unter Zugabe eines starken Brandbeschleunigers bzw. einer erheblichen Menge von Brandbeschleunigern erreicht werden kann.
https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/brandgutachten/
Die Initiative stellt am 11.11.2013 eine schriftliche Anzeige wegen Mordes gegen unbekannte Polizisten beim Generalbundesanwalt Harald Range in Karlsruhe. Darin erklärt sie: “Wir wenden uns zum Einen an Sie, weil es sich im vorliegenden Fall um eine besonders schwere Straftat mit Bezug zur inneren Sicherheit und Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland handelt, da die zu ermittelnden Täter notwendigerweise exekutive Amtsträger des Bundeslandes Sachsen-Anhalts sein müssen.
Zum Zweiten wurde der Fall Oury Jalloh in insgesamt 4 Jahren an zwei verschiedenen Schwurgerichten des Landes Sachsen-Anhalt verhandelt, ohne dass hierbei eine adäquate Rekonstruktion von Brandentstehung und -verlauf in Zelle Nr. 5 zugelassen worden wäre.

Polizei, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsorgane und die Justiz Sachsen-Anhalts haben in mittlerweile 9 Jahren eine rechtsstaatliche Aufklärung des Falles, trotz höchstrichterlichem Gebot, boykottiert. Der Anspruch einer rückhaltlosen Aufklärung der Todesumstände Oury Jallohs erscheint uns in weiterer Zuständigkeit der Landesbehörden Sachsen-Anhalts nicht umsetzbar.”

10. Dezember 2013

Erster Prozesstag gegen Mouctar Bah vor dem Dessauer Amtsgericht. Fünf bewaffnete Polizisten sitzen im Gerichtssaal. Der Vorwurf der Dessauer Staatanwaltschaft lautet auf Widerstand gegen Polizeibeamte und Faustschläge auf den Arm eines Polizisten am 7.1.2012, als die Demonstartion rechtswidrig von der Polizei angegriffen wurde. Der zuständige Richter Zahn möchte das Verfahren direkt einstellen. Die Dessauer Staatsanwaltschaft, hier vertreten durch Staatsanwalt Blasczyk, lehnt dieses jedoch ab. Die Verteidigung kritisiert, dass Akten und Videofilme nicht vollständig sind. Der Prozess wird ausgesetzt und das Verfahren wird im Jahr 2015 letztlich doch noch eingestellt – schriftlich und ohne weitere Begründung.

2014
11.02.2014

 Der Generalbundesanwalt lehnt seine Zuständigkeit im Fall von Oury Jalloh ab und verweist die Anzeige der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zurück nach Sachsen-Anhalt. Die Staatsanwaltschaft Dessau bleibt weiter zuständig.

06.04.2014

 Der Dessauer Justizvollzugsbeamte Dirk N. informiert die Polizei darüber, dass ein mittlerweile in Ruhestand befindlicher Polizeibeamter aus dem Polizeirevier Dessau der Mörder von Oury Jalloh sei. Die Polizei stellt sofort einen Strafantrag gegen den Justizvollzugsbeamten wegen übler Nachrede und bittet den von ihm Beschuldigten Polizisten Udo S. darum, Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Dirk N. zu erstatten. Es wird ebenfalls ein Disziplinarverfahren gegen Dirk N. eingeleitet. Dieser lässt über seinen Anwalt erklären, dass er die Anschuldigungen zurück zieht.
Am 04.01.2018 veröffentlicht die taz diese Geschichte von Dirk N. und informiert die Öffentlichkeit über die repressiven Maßnahmen, die seitens Polizei und Landgericht Dessau gegen den Beamten unternommen wurden

29. April 2014

Prozessbeginn gegen den Aktivisten Mbolo Yufanyi von The Voice Refugee Forum vor dem Amtsgericht Dessau. Der Vorwurf der Dessauer Staatsanwaltschaft lautete auch hier Widerstand und tätlicher Angriff gegen Polizeibeamte am 7.1.2012 am Dessauer Hauptbahnhof. Der Vorsitzende Richter Zahn möchte auch diesen Prozess am ersten Tag einstellen. Der Dessauer Staatsanwalt Blasczyk besteht jedoch auf den Fortgang. „Ich will mir nicht vorwerfen lassen, ich hätte nicht alles für die Wahrheitsfindung getan.“, kommentiert Blasczyk sein Interesse am Verfolgungseifer. Der Verteidiger Felix Isensee bemängelt, dass die ihm vorliegenden Akten unvollständig seien. Er beantragt die Herbeiziehung sämtlicher Akten und Filmaufnahmen zum Polizeieinsatz am 7.1.2012. Der Prozess wird ausgesetzt und wenige Monate später eingestellt.

04.09.2014

Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil vom Landgericht Magdeburg. In ihrem Urteil zweifeln die Richter in Karlsruhe nicht daran, dass Oury Jalloh das Feuer selbst entzündet hat. Das Urteil gegen Andreas S. wird rechtskräftig.

27. November 2014

Eröffnung des Verfahrens gegen Nadine Saeed und einen weiteren Aktivisten der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vor dem Amtsgericht Dessau. Der zuständige Richter Jochen Rosenberg hatte anfänglich vier Prozesstage angesetzt. Am ersten Prozesstag mischten sich zwei bewaffnete Staatsschutzbeamte unter das Publikum, die auf Druck der Angeklagten und des Verteidigers den Saal verlassen müssen. Das Amtsgericht ist voll mit Polizeibeamt*innen, welche die Angeklagte und Prozessbesucher*innen provozieren und einschüchtern sollen.

Der Richter verschleppt den Prozess auf insgesamt 18 Verhandlungstage, in welchen über Beleidigungsvorwürfe, die Störung einer angemeldeten Veranstaltung sowie Landfriedensbruch am 8. Todestag von Oury Jalloh am 7.1.2013 verhandelt wird. Schliesslich ging aus der Aussage eines Dessauer Staatsschutzbeamten hervor, dass den polizeilichen Einsatzkräften im Vorfeld der Oury Jalloh Gedenkdemonstrationen in Dessau entsprechende Dossiermappen vorgelegt wurden, die Fotos und private Informationen über 9-11 ständige Aktivist*innen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh sowie deren “prominente Unterstützer” enthielten. In diesen Mappen waren auch Observationsberichte über die Angeklagten enthalten.

12. Dezember 2014

Im Rahmen des Prozesses gegen die beiden Aktivisten der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ist ein massives Polizeiaufgebot angerückt. Eine Einsatzhundertschaft aus Magdeburg belagert nicht nur das Gerichtsgebäude, sondern auch den Gerichtssaal und verfolgt die Prozessbeobachter*innen in den Gerichtspausen quer durch die Stadt. Im Anschluss an die Verhandlung provozieren die Polizeibeamt*innen die Angeklagten sowie anwesende Prozessbesucher*innen. Schließlich wird der Angeklagte im Gerichtsgebäude kurzzeitig festgenommen, die Mitangeklagte und zwei weitere Aktivisten der Initiative werden auf einem Treppenabsatz, ebenfalls im Gerichtsgebäude, von mehreren Polizisten umzingelt und müssen ihre Personalien abgeben. Zwei Monate später bekommen auch sie Anzeigen wegen angeblichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

2015
7. Januar 2015

Zum zehnten Todestag Jallohs demonstrieren etwa 700 Menschen in Dessau-Roßlau.

24.02.2015

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dessau erstellen die rechtsmedizinischen Gutachter Dr. Andreas Bohnert und Dr. Gerold Kauert ein Vorgutachten, das die Ergebnisse des Brandsachverständigen Maksim Smirnou vom 12.11.2013 berücksichtigen soll.
Die Sachverständigen entwickeln vier Möglichkeiten der Brand- und Todesursache von Oury Jalloh, die alle darauf basieren, dass der Abbrand der Matratze nur mit Brandbeschleunigern erreicht werden kann. Dabei halten sie die Möglichkeit, dass Oury Jalloh anfangs selbst das Feuer gelegt hat, daran gestorben ist und erst dann Brandbeschleuniger durch Dritte zugegeben wurden, für die wahrscheinlichste Möglichkeit.

19. Juni 2015

Trotz der Zeugenaussage eines Polizeibeamten, dass über die Aktivist*innen der Initiative Dossiermappen zur gesonderten Strafverfolgung angefertigt werden, werden die beiden Angeklagten von Richter Rosenberg für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von jeweils 6.000 Euro („wegen grober Störung einer Versammlung sowie wegen Beleidigung in drei rechtlich zusammen treffen Fällen sowie wegen Beleidigung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen“) bzw. 225 Euro („wegen grober Störung einer Versammlung und wegen Nötigung“) verurteilt. Die Angeklagte geht in Berufung, der Verteidiger des Angeklagten legt Revision ein.

27.10.2015

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh organisiert eine zweite große Pressekonferenz in Berlin. Dort präsentieren internationale Experten weitere Gutachten zur Brand- und Todesursache von Oury Jalloh. Die Sachverständigen Iain Peck, Mike Scott-Ham und Alfredo Walker, die von der Initiative mit einer Auswertung der Akten und vorliegenden Gutachten beauftragt worden waren, zweifeln an der offiziellen Darstellung der »Selbstentzünungshypothese« und bescheinigen Polizei und Staatsanwaltschaft fundamentale Ermittlungsfehler.
https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2015/10/12/pressekonferenz-am-27-10-2015-in-berlin/

16. Oktober 2015

Für das Gerichtsverfahren um den Feuertod Oury Jallohs soll ein Polizist knapp eine halbe Million Euro Prozesskosten zahlen. Die Gewerkschaft unterstützt ihn massiv.

30. Oktober 2015

Erneuter Prozess gegen Mouctar Bah, diesmal vor dem Amtsgericht Magdeburg wegen Beleidigung von Polizeibeamten am Rande einer Demonstration in Magdeburg am Tag der Urteilsverkündung im Verfahren gegen den damaligen Dienstgruppenleiter Andreas S. vor dem Magdeburger Landgericht am 13.12.2012. Das Verfahren wird gegen eine Auflage von 200 Euro eingestellt

2016
7. Januar 2016

Ein Aktivist der Initiative wird am Ende der Gedenkdemonstration zum 11. Todestag von Oury Jalloh in Dessau kurzzeitig zur Personalienfeststellung von der Polizei festgehalten. Infolge erhielt der Aktivist eine Anzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Ihm wird vorgeworfen, mit leeren Feuerzeugen gezielt auf die Beamten vor der Staatsanwaltschaft geworfen zu haben, um diese gefährlich zu verletzen.

18.08.2016

 Die Staatsanwaltschaft Dessau lässt im Beisein zahlreicher Medienvertreter*innen einen weiteren Brandversuch in Schmiedeberg (Bundesland Sachsen) durchführen. Die Anwältinnen der Familie von Oury Jalloh werden erst kurz vorher informiert und erhalten weder Akteneinsicht zum Versuchsaufbau und noch zur genauen Zielstellung des öffentlichen
Brandversuchs.
Am 07.08.2016 beantragen sie bei der Staatsanwaltschaft Dessau die Öffentlichkeit, einschließlich der Presse und der Medienvertreter*innen, vom Brandversuch auszuschließen.
Der Vater von Oury Jalloh, Boubacar Diallo, empfindet das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als unwürdiges Spektakel, das ihn zutiefst in seiner Trauer und im Andenken an seinen Sohn
verletzt.
Der Brandversuch wird trotzdem durchgeführt. Auch Vertreter*innen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh sind zusammen mit der Anwältin Beate Böhler als Beobachter*innen und zur Dokumentation vor Ort. Augenscheinlich entspricht auch dieser Versuchsaufbau nicht dem Original aus der Zelle 5. Die Anwältin Gabriele Heinecke beauftragte deshalb umgehend eine Stellungnahme des Brandsachverständigen Iain Peck aus London.
Die von der Staatsanwaltschaft Dessau beauftragten Sachverständigen Dr. Kurt Zollinger und Torsten Prein kündigen an, die Ergebnisse des Brandversuches 6 bis 8 Wochen nach dem Versuch präsentieren zu wollen.
https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/feuershow-der-staatsanwaltschaft-in-sachsen-im-august-2016/

Oktober 2016

Am 13.10.2016 sollte die Revisionsverhandlung gegen den Angeklagten, der am 19.6.2015 vor dem Amtsgericht Dessau von Richter Rosenberg schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war, vor dem Landgericht in Dessau beginnen. Die Staatsanwaltschaft Dessau hatte gegen beide Urteile Berufung eingelegt, weil die „abgeurteilten Strafen gegen die Angeklagten nicht tat- und schuldangemessen waren“, so Staatsanwalt Blasczyk. Beiden Angeklagten unterstellt er außerdem, eine „offensichtliche Einsichtsunfähigkeit in das begangene Unrecht“ und forderte deshalb in seiner Berufungsbegründung vom 26.02.2016 die Verurteilung der Angeklagten zu höheren Einzel- bzw. Gesamtstrafen. Gegen die Nadine Saeed, die zu einer Geldstrafe von 225 € verurteilt worden war, war die Berufung abgelehnt worden. Wenige Tage vor Prozessbeginn des zweiten Angeklagten wird der Termin dann auf unbestimmte Zeit verschoben. Als Begründung gab das Gericht an, dass man nicht in der Lage wäre genügend Saalschutz zu organisieren. Am 3.05.2017 wurden dann beide Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu Lasten der Staatskasse eingestellt.

22.12.2016

Dr. Zollinger erstattet sein abschließendes Gutachten zum Brandversuch in Schmiedeberg. Entgegen der Ankündigung des Dessauer Staatsanwaltes Olaf Braun werden die Gutachten jedoch nicht öffentlich präsentiert, selbst die Anwältinnen der Familie erhalten diese erst über ein Jahr später, im November 2017.

23. Dezember 2016

Der Aktivist der Initiative, der am 7.1.2016 laut Anzeige mit leeren Feuerzeugen auf Polizisten geworfen haben soll, bekommt einen Strafbefehl. In diesem wird ihm vorgeworfen, dass er in 5 rechtlich zusammentreffenden Fällen versucht hätte, eine andere Person körperlich zu misshandeln oder an der Gesundheit zu schädigen. Es erfolgte Widerspruch.

2017
07.01.2017

 Am 12. Todestag von Oury Jalloh veröffentlicht die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh die Stellungnahme des Brandexperten Iain Peck zum Brandversuch in Schmiedeberg. Der renommierte Sachverständige Peck stellt fest, dass alle Variablen im Versuchsaufbau der Sachverständigen Zollinger und Prein so verändert worden waren, dass es besser brennt. Er erklärt den Versuch für nicht verwertbar.

7. Januar 2017

Zwölf Jahre nach den Geschehnissen erinnern mehr als 1.100 Demonstranten in der Dessauer Innenstadt an Oury Jalloh.

01.02.2017

 Entscheidendes Treffen von Vertretern der Staatsanwaltschaft Dessau mit diversen Sachverständigen zum Tod von Oury Jalloh am Institut für Rechtsmedizin in Würzburg. Laut Dr. Gerold Kauert sind sich alle Sachverständigen darüber einig, dass Oury Jalloh das Feuer nicht selbst gelegen haben kann.

04.04.2017

In einem Vermerk gibt der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann die »Selbstentzündungshypothese« auf und verdächtigt erstmals zwei konkrete Polizisten Oury Jalloh angezündet zu haben. OLStA Bittmann leitet seinen Vermerk an den Generalbundesanwalt Peter Frank mit der Bitte um Übernahme der Mordermittlungen.

24.04.2017

Ablehnung der Ermittlungen durch den zuständigen Bundesanwalt Walter Hemberger: “Von einer Übernahme des Verfahrens habe ich abgesehen. […] Sollten die weiteren Ermittlungen Anhaltspunkte ergeben, die für eine erneute Zuständigkeitsprüfung von Bedeutung sein könnten, bitte ich um kurzfristige Mitteilung. Dies betrifft namentlich solche Umstände, anhand derer auf ein fremdenfeindliches oder in sonstiger Weise politisch rechtsgerichtetes Motiv für eine vorsätzliche Inbrandsetzung des Oury Jalloh geschlossen werden kann. Von Interesse wären in diesem Zusammenhang insbesondere Erkenntnisse zu ausländerfeindlichen Äußerungen oder Handlungen der Beschuldigten oder anderen, zum Dessauer Polizeirevier gehörenden Beamten im Vorfeld oder im Anschluss der Tat, sowohl mit dienstlichem als auch privaten Hintergrund. […] Für eine gelegentliche Übersendung der die Ermittlung abschließenden Verfügung wäre ich sehr verbunden.”

19.05.2017

 Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad entzieht die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dessau und überträgt diese an die Staatsanwaltschaft Halle, um “zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht der Tatbegehung oder -beteiligung der Beschuldigten oder anderer Personen am Tod Oury Jallohs besteht.”

07.06.2017

Eingang der Akten bei der Staatsanwaltschaft Halle.

9. Juni 2017

Das Amtsgericht Dessau bietet dem Aktivisten der Initiative bezüglich des Strafbefehls wegen der “gefährlichen” Feuerzeugwürfe eine Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung von 150 Euro an. Das Angebot wird abgelehnt. Das Gericht legte zwei Verhandlungstage fest.

2. August 2017

Erster Prozesstag am Amtsgericht Dessau bezüglich der Feuerzeugwürfe. Erst bei Ankunft am Amtsgericht wird dem Angeklagten mitgeteilt, dass der zuständige Richter Rosenberg erkrankt sei. Der Prozess wird auf unbestimmte Zeit verschoben.

16.08.2017

In einer Pressemitteilung erklärt die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, die Ermittlungen im Fall Oury Jalloh wurden deshalb aus Dessau abgezogen, weil die Behörde dort überlastet sei.

18. August 2017

Die Staatsanwaltschaft Halle übernimmt die Ermittlungen im Fall Jalloh von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau.

30.08.2017

Verfügung der Staatsanwaltschaft Halle über die Einstellungsbegründung in Bezug auf den Vermerk vom Leitenden Oberstaatsanwalt Bittmann und Benennung konkreter Tatverdächtiger: “Bloße Vermutungen und Möglichkeiten begründen keinen Anfangsverdacht”, erklärt Staatsanwalt Hendrik Weber.

28. September 2017

Die Linke und die Grünen fordern im Landtag, die Aufklärungsarbeit im Fall Jalloh zu intensivieren. Hinweisen, dass Jalloh ermordet worden sein könnte, müsse konsequent nachgegangen werden, sagt Henriette Quade (Die Linke). So sprachen sie…

12.10.2017

 Die Staatsanwaltschaft Halle gibt die Einstellung der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh öffentlich bekannt. Begründung: Der zuständige Staatsanwalt Weber sieht “keine
Anhaltspunkte für die Beteiligung Dritter”.
http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=887297&identifier=692c4dc3227558b23e7c4d64fd7a69de

13.10.2017

Die Anwältinnen der Familie von Oury Jalloh, Gabriele Heinecke und Beate Böhler, legen Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Halle ein. Eine vollständige Begründung kann jedoch erst nach Aktenvorlage erfolgen. Seit August 2016 hatten die Anwältinnen keine Akteneinsicht erhalten.

16. November 2017

Neue Ermittlungsakten, die dem ARD-Magazin “Monitor” vorliegen, legen den Verdacht nahe, dass Oury Jalloh “mit hoher Wahrscheinlichkeit getötet” wurde. Die Staatsanwaltschaft Halle teilt daraufhin mit, es gebe keine neuen Erkenntnisse. Alles, was von Sachverständigen und Gutachtern vorliege, sei aktenkundig gewesen, als das Ermittlungsverfahren im Oktober 2017 eingestellt wurde.

6. Dezember 2017

Abgeordnete des Landtages dürfen die Ermittlungsakten zum Fall Oury Jalloh einsehen. Die Links-Fraktion hielt nach einem Bericht des Magazins “Monitor” eine erneute Debatte im Parlament für nötig. Auch die SPD-Fraktionschefin Katja Pähle unterstützte diese Position. Die AfD sah keinen weiteren Aufklärungsbedarf. Das Parlament hatte die Akteneinsicht Ende November nach einer langen Debatte beschlossen.

07.12.2017

 Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh stellt eine Anzeige wegen Mordes gegen den in Ruhestand befindlichen Polizeibeamten Udo S. beim Generalbundesanwalt.
https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/initiative-in-gedenken-an-oury-jalloh-stellt-strafanzeige-wegen-mordes/

7. Dezember 2017

– Ehemals leitender Oberstaatsanwalt hält Vertuschung für möglich

Aus den Ermittlungsakten im Fall Oury Jalloh sind neue Einzelheiten veröffentlicht wurden. Laut eines Berichts der Mitteldeutschen Zeitung hält der frühere leitende Oberstaatsanwalt Bittmann eine Vertuschungstat durch Polizisten für möglich. Das geht aus einem Aktenvermerk aus dem April 2017 hervor. So könnten Beamte den Häftling angezündet haben, um zuvor zugefügte Verletzungen zu vertuschen. Ebenfalls hätten Ermittlungen zu früheren Todesfällen im Umfeld der Dessauer Polizei verhindert werden sollen, heißt es in dem Bericht weiter.
Zugleich wächst der Druck auf Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU). Sie weist die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg an, die Ermittlungen an sich zu ziehen.

07.12.2017

Am selben Tag weist das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt die Generalstaatsanwalt Naumburg an, die Amtsverrichtung der Staatsanwaltschaft Halle in dem Ermittlungsverfahren gegen die vom Leitenden Oberstaatsanwalt Bittmann benannten Polizeibeamten zu übernehmen.
http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=888515&identifier=ce3754d1b531949ae79f4e0d9eb12040

2018
5. Januar 2018

Neue Hinweise belasten die Ermittler im Fall Oury Jalloh. Nach Berichten der Mitteldeutschen Zeitung und der TAZ hat ein Justizmitarbeiter 2013 und 2014 zweimal versucht, Strafanzeige gegen einen Polizisten zu erstatten, der sich am Brandtag in der Polizeidienststelle aufgehalten hatte. Statt die Hinweise in die Ermittlungen aufzunehmen, seien jedoch disziplinarische Schritte gegen den Justizmitarbeiter eingeleitet worden. Dem widerspricht das Landgericht Dessau-Roßlau.

07.01.2018

Am 13. Todestag demonstrieren ca. 5.000 Menschen in Gedenken an Oury Jalloh in Dessau. Bei einer Gegenkundgebung kritisieren Vertreter der AFD, die Demonstranten diskreditierten Jahr für Jahr Justiz und Polizei.

10.01.2018

 Rechtsanwältin Gabriele Heinecke erstellt im Namen des Bruders Mamadou Saliou Diallo Strafantrag/Strafanzeige wegen Verdacht des Mordes, der besonders schweren Brandstiftung, der Brandstiftung mit Todesfolge (§§ 211, 306b, 306c StGB) sowie aller anderen in Frage kommenden Straftatbestände bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg.

Gleichzeitig begründet Rechtsanwältin Heinecke ihre Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Halle und stellt Antrag auf vollständig lesbare Vermerke vom 04.04.2017 (LOStA Bittmann, Dessau) sowie vom 30.08.2017 (StA Weber,
Halle).

27./28.02.2018

 Gründung der Internationalen Unabhängigen Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod des Oury Jalloh in Berlin.
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh organisiert eine internationale Kommission, die unabhängig vom staatlichen Vorgehen und juristischen Entscheidungen den Anspruch einer umfänglichen Aufklärung der Todesumstände von Oury Jalloh hat. Mitglieder der Kommission nehmen eigene Ermittlungen auf und analysieren den Fall auf juristischer und gesellschaftspolitischer Ebene.
https://www.ouryjallohcommission.com/

26. März 2018

Der Toxikologe Gerold Kauert betont im MDR-Interview, er schließe aus, dass Jalloh sich in der Polizeizelle selbst angezündet habe. In Jallohs Körper habe man keine erhöhten Stresshormone nachweisen können.

04.04.2018

Der Generalbundesanwalt gibt die Anzeige der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh “zuständigkeitshalber” an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ab. Der mittlerweile zuständige Bundesanwalt Kai Lohse erklärt in einem Schreiben an die Initiative, dass es, abgesehen von der “besonderen Bedeutung des Falles”, eines qualifizierten Staatsschutzbezuges der Tat bedarf. Dieser ist für die Bundesanwaltschaft weiterhin nicht ersichtlich. “Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, mithin ein “Anfangsverdacht” für eine in diesem Sinne fremdenfeindliche Opferauswahl und einen tödlichen Angriff ausschließlich wegen der Ausländereigenschaft des Oury Jalloh, liegen derzeit nicht vor.” (Bundesanwalt Kai Lohse)

13.04.2018

Die Regierungskoalition von Sachsen-Anhalt beschließt die Einsetzung zweier sogenannter Sonderermittler im Fall von Oury Jalloh. Diese werden später zu Sonderberatern umbenannt und sollen erst dann mit der Arbeit beginnen, wenn die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg eine Entscheidung über die Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Halle getroffen hat.

Mai 2018

Der Angeklagte wird über zwei neue Verhandlungstermine informiert. Der Prozess soll nun am 6. und 20. September 2018 vor dem Amtsgericht Dessau verhandelt werden. Diese Termine werden dann nochmals verschoben. Schließlich werden drei Verhandlungstage für Oktober und November 2018 festgesetzt

12.06.2018

 Der ehemalige Oberstaatsanwalt Manfred Nötzel und der Rechtsanwalt Jerzy Montag werden vom Rechtsausschuss des Landtages Sachsen-Anhalt öffentlich als juristische Berater bekannt gegeben.

23.10.2018

Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zusammen mit Vertreter*innen der Unabhängigen Internationalen Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh in Berlin. Die Kommission präsentiert den Oury-Jalloh-Komplex und erläutert insbesondere den Fall von Hans-Jürgen Rose, der bereits 1997 aus ebenfalls ungeklärten Umständen nach einem nächtlichen Aufenthalt im Polizeirevier Dessau an schwersten innerlicher Verletzungen verstarb.

24. Oktober 2018

Erster Prozesstag am Amtsgericht, wegen versuchter “gefährlicher Körperverletzung” durch das Werfen leerer Feuerzeuge vor die Staatsanwaltschaft Dessau. Bereits am ersten Prozesstag erklärt ein Journalist, der über den 7.1.2016 für die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, dass es die von der Polizei beschriebene Situation (aggressive Demonstrant*innen, gezielte Würfe gegen die Köpfe der Beamten) gar nicht gegeben hat. Der vorsitzende Richter Rosenberg verschleppt auch diesen Prozess auf insgesamt 9 Prozesstage. Am Ende zeigt die Verteidigung ein Video, auf dem eindeutig zu sehen ist, dass die Vorwürfe gegen den Angeklagten völlig haltlos sind. Dies bestätigte sogar einer Polizeizeugen, der an diesem Tag für die Beweis- und Dokumentationseinheit arbeitete, direkt vor der Staatsanwaltschaft stand, dem aber weder der Angeklagte noch seine angeblich gezielten Feuerzeugwürfe aufgefallen waren.

29.11.2018

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg veröffentlicht einen über 200 Seiten langen anonymisierten Prüfvermerk, unterzeichnet von den zuständigen Oberstaatsanwälten Jörg Blank und Gerhard Wetzel. Diese kommen zu dem Ergebnis, dass Oury Jalloh sich selbst
angezündet haben “muss”.

30.12.2018

Rechtsanwältin Beate Böhler stellt Strafanzeige wegen Mordes gegen zwei Polizisten, die am 07.01.2005 im Polizeirevier Dessau mit Oury Jalloh zu tun gehabt haben.

2019
04.01.2019

Rechtsanwältin Gabriele Heinecke stellt einen Antrag auf Klageerzwingung beim Oberlandesgericht in Naumburg und begründet einen hinreichenden Tatverdacht wegen Mordes gegen zwei Polizisten aus dem Revier.

07.01.2019

 In Dessau demonstrieren rund 1.200 Menschen in Gedenken an Oury Jalloh und alle anderen Opfer rassistischer Polizeigewalt.

22. Februar 2019

Trotz der durch Zeugenaussagen widerlegten Beschuldigungen und den nachweislich inszenierten Anzeigen der Polizeibeamten gegen den Aktivisten der Initiative bezüglich der “gefährlichen” Feuerzeugwürfe verurteilt Richter Rosenberg den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 20 Euro. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

28.02.2019

 Der Landtag von Sachsen-Anhalt lehnt einen Untersuchungsausschuss im Fall Oury Jalloh ab. Zuvor wurde im Rechtsausschuss beschlossen, dass die beiden Sonderberater ihre Arbeit erst dann aufnehmen, wenn das Oberlandesgericht in Naumburg über das Klageerzwingungsverfahren entschieden hat.

22.10.2019

Der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Naumburg lehnt den Antrag auf Klageerzwingung ab. Die Entscheidung wird damit begründet, dass der Antrag nicht den formellen Anforderungen entspreche und zudem unbegründet sei, da bereits die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg einen hinreichenden Tatverdacht in ihrem Prüfvermerk vom 4.12.2018 “zu Recht verneint hat”. Die vom Landtag eingesetzten Berater Jerzy Montag und Manfred Nötzel beginnen nun mit der Sichtung der Akten. Laut Montag wurde mit dem Landtag ein Zeitrahmen von sechs Monaten vertraglich vereinbart. Dann soll dem Rechtsausschuss der Bericht vorgelegt werden.

28.10.2019

Auf einer Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh präsentiert die Internationale Unabhängige Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod Oury Jallohs ein neues radiologisches Gutachten. “Nach der Begutachtung der Bilddateien der Computertomographie vom 31.3.2005 des Leichnams des Oury Jalloh sind Knochenbrüche des Nasenbeins, der knöchernen Nasenscheidewand sowie ein Bruchsystem in das vordere Schädeldach sowie ein Bruch der 11. Rippe rechtsseitig nachweisbar. Es ist davon auszugehen, dass diese Veränderungen vor dem Todeseintritt entstanden sind.” (Prof. Dr. Boris Bodelle “Fachradiologisches Gutachten”, Universitätsklinikum der Goethe-Universität in Fankfurt am Main, 18.10.2019)

https://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2019/11/pm-28.10.2019-.pdf

19.11.2019

Rechtsanwältin Beate Böhler stellt eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren des Oberlandesgerichtes Naumburg.

24.11.2019

Rechtsanwältin Beate Böhler legt im Namen des Bruders von Oury Jalloh, Mamadou Saliou Diallo, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Die Beschwerde richtet sich gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaf Halle vom 12.10.2017, den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vom 29.11.2018 und den Beschluss des OLG Naumburg vom 22.10.2019.

2020
07.01.2020

In Dessau demonstrieren rund 1.000 Menschen in Gedenken an Oury Jalloh und alle anderen Opfer rassistischer Polizeigewalt.

10.01.2020

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg reicht eine Stellungnahme zur Anhörungsrüge der Rechtsanwältin Beate Böhler beim OLG Naumburg ein.

17.01.2020

Rechtsanwältin Beate Böhler erwidert in einem Schreiben an das OLG Naumburg “Die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft enthält lediglich unsachliche Polemik, was nach den bisherigen Erfahrungen mit der Qualität der Ermittlungsarbeit auch nicht zu überraschen vermag. Da die Stellungnahme eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Vortrag der Anhörungsrüge vermissen lässt, ist sie nicht erwiderungsfähig.”

Mai 2020

– Recherchen bringen neue Erkenntnisse

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) veröffentlicht eine Feature-Reihe mit erschütternden Erkenntnissen zum Tod von Oury Jalloh. Die fünfteilige Reihe legt nahe, dass der Asylbewerber aus Sierra Leone im Januar 2005 von Polizisten in Dessau getötet worden ist. Anders können die Recherchen nicht gedeutet werden, sagt Autorin Margot Overath im Interview mit MDR SACHSEN-ANHALT.

6. Juli 2020

Die juristischen Sonderberater Nötzel und Montag sind dabei, den Fall nochmal zu prüfen. Sie wollen Zeugen – Polizisten und Justizbedienstete – in direkten Gesprächen befragen. Am Abend des 6. Juli wirft das Magazin “Der Spiegel” dem Justizministerium die Blockade der Ermittlungen vor. Das Justizministerium weist die Vorwürfe zurück. Die Opposition beharrt auf einer „Aufarbeitung ohne Vorbedingungen“.

9. Juli 2020

Richter und Staatsanwälte wollen nicht mit Sonderberatern sprechen

Der Rechtsausschuss des Landtages hält trotz neuer Ungereimtheiten im Fall Oury Jalloh an dem geplanten Termin zur weiteren Aufarbeitung des Falls fest. Das hat Ausschussvorsitzender Detlef Gürth (CDU) am Donnerstag betont. Gürth sagte MDR SACHSEN-ANHALT, die vom Ausschuss beauftragten Berater sollten ihren Abschlussbericht wie geplant am 28. August dieses Jahres übergeben. Daran würden die neuesten Erkenntnisse nichts verändern.
Im Auftrag des Rechtsausschusses untersuchen seit zwei Jahren die externen Juristen Jerzy Montag und Manfred Nötzel die juristische Aufarbeitung des Falls. Dafür hatten sie auch beteiligte Richter und Staatsanwälte befragen wollen. Das hatte das Justizministerium vorige Woche abgelehnt und auf verfassungsrechtliche Bedenken verwiesen. Am Mittwoch dieser Woche war daraufhin vereinbart worden, die beteiligten Juristen nicht unter vier Augen – sondern im Rechtausschuss zu befragen. Das wiederum hatten am Donnerstag, den 9. Juli 2020, die sieben Richter und Staatsanwälte abgelehnt.

28.08.2020

Die vom Landtag beauftragten Sonderberater Jerzey Montag und Manfred Nötzel präsentieren einen 303 Seiten langen Bericht im Landtag von Sachsen-Anhalt vor. Sie stellen die juristischen Urteile und Entscheidungen nicht in Frage und sehen auch keine weiteren Ermittlungsansätze in Fall Oury Jalloh.

Sie dokumentieren aber Rassismus, das Versagen und die Fehlleistungen von Justiz und Polizei. So habe Justizministerin Anne-Marie Keding das Parlament im Jahr 2017 – mitten in einem weiteren Gerichtsverfahren im Fall Jalloh – über den aktuellen Stand der Arbeit der Staatsanwaltschaft bewusst unvollständig informiert und damit gelogen.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/bericht-sonderberater-oury-jalloh-landtag-100.html

2021
07.01.2021

 In Dessau gedenken rund 300 Menschen vor dem Polizeirevier an Oury Jalloh und alle anderen Opfer rassistischer Polizeigewalt. Gleichzeitig gibt es vielen deutschen Städten verschiedene Aktionen und Gedenkveranstaltungen.

7. Januar 2021

Am 16. Todestag von Oury Jalloh erklärt Richterin Siegrun Baumgarten, Vizevorsitzende des Landgerichts Dessau, das Urteil vom 22. Februar 2019 für rechtskräftig („gefährliche Körperverletzung durch Werfen von Feuerzeug“)

17. August 2021

 – SPD sperrt sich: Kein Untersuchungsausschuss im Landtag

Der Vorstand der SPD hat beschlossen, in der neuen Legislaturperiode nicht für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu stimmen. Noch im vergangenen Sommer hatte die Partei das Gegenteil verlautbart.

SPD-Chefin Juliane Kleemann sagt einer Mitteilung zufolge, der Abschlussbericht der Sonderbeauftragten vom August 2020 habe ein “wesentliches Erkenntnisinteresse” ihrer Partei erfüllt. “Neben zahlreichen Feststellungen zum Fehlverhalten der beteiligten Beamten und zu strukturellem Rassismus in der Polizei traf der Bericht die eindeutige Aussage, dass offene Ermittlungsansätze zum Tod von Oury Jalloh nicht zu erkennen seien”, ließ Kleemann mitteilen.

03.11.2021

Auf einer Pressekonferenz in Berlin stellt die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ein neues Brandgutachten des britischen Sachverständigen Iain Peck vor. Im Rahmen eines Filmprojektes des Künstlers Mario Pfeifer erfolgte der originalgetreue Nachbau der Zelle 5. Unter der Anleitung von Iain Peck wurden dort Bewegungsversuche und Brandversuche durchgeführt. Mit Hilfe von zwei Litern Benzin ist es erstmals gelungen das Brandbild in der Zelle 5 zu rekonstruieren.

26.11.2021

 Antrag der Rechtsanwältin Beate Böhler an den Generalbundesanwalt, die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Mordes an Oury Jalloh wieder aufzunehmen: “Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg sah es als erwiesen an, dass Oury Jalloh sich selbst angezündet habe. Diese These wird durch den Bewegungstest und das Brandgutachten des Brandsachverständigen Iain Peck vom 18.11.2021 widerlegt.”

22.12.2021

Schreiben von Prof. Dr. Peter Huber, Richter am Bundesverfassungsgericht, an Rechtsanwältin Beate Böhler: “[…] die Verfassungsbeschwerde habe ich dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zugeleitet und Gelegenheit zur Stellungnahme bis 4. Februar 2022 gegeben”

27.12.2021

In einem Schreiben reagiert die Bundesanwaltschaft auf den Antrag der Rechtsanwältin Beate Böhler vom 26.11.2021 und erklärt sich weiterhin für nicht zuständig: “Aufgrund der fortbestehenden Länderzuständigkeit werden die dortigen Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen haben, ob das von Ihnen in englische Sprache vorgelegte – weitere – Gutachten eines Brandsachverständigen eine Wiederaufnahme der Ermittlungen veranlasst.”

2022
07.01.2022

In Dessau demonstrieren rund 1.700 Menschen in Gedenken an Oury Jalloh und alle anderen Opfer rassistischer Polizeigewalt.

31.01.2022

 Schriftliche Stellungnahme der Regierung von Sachsen-Anhalt an das Bundesverfassungsgericht. Diese beinhaltet die Zurückweisung der Verfassungsklage und argumentiert mit dem Untersuchungsbericht der Sonderberater Jerzy Montag und Manfred Nötzel vom August 2020: “Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle unter Verneinung jedes Anfangsverdachtes gegen die Beschuldigten ist – auch unter Berücksichtigung der Vermerke des LOSTA Bittmann – sehr gut nachvollziehbar und angesichts der Beweislage sachlich und rechtlich richtig.”

28.02.2022

 Schriftliche Stellungsnahme der Bundesanwaltschaft an das Bundesverfassungsgericht. Diese beinhaltet ebenfalls eine Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde: “Die von der Nebenklage bereits gegenüber der Staatsanwaltschaft aufgestellte Behauptung, es stehe fest, dass sich das Feuerzeug vor dem Brand nicht in der Zelle befunden habe, sondern erst später zum Brandschutt gelangt sei, sei nicht belegt. […] Es bedürfe auch weder des Vorliegens von Zündstellen außerhalb des Bewegungsfeldes der rechten Hand von Herrn Jallow noch der Verwendung von Brandbeschleunigern, um die festgestellten Spuren zu erklären. […] Unabhängig davon, dass nach wir vor vieles für eine Inbrandsetzung durch Herrn Jallow selbst spreche, fehle es es für eine Brandlegung von anderer Seite jedenfalls an einem hinreichenden Tatverdacht gegen einen konkreten Beschuldigten.” “Schließlich hätten sich keine Anhaltspunkte für den vom Beschwerdeführer unterstellten “institutionellen Rassismus” bei irgendeinem Beamten des Polizeireviers Dessau-Roßlau feststellen lassen können. Im Übrigen würde selbst das Vorliegen eines solchen Rassismus noch kein Mordmotiv erklären.”

1.6.2022

Eröffnung der Ausstellung “THREE DOORS” im Frankurter Kunstverein. In Zusammenarbeit mit der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh haben Forensic Architecture / Forensis eine Analyse der Rauchspuren in der Zelle 5 und im Korridor des Gewahrsamstraktes durchgeführt. Die Rauchspuren deuten darauf hin, dass die Tür der Zelle 5 während des gesamten Brandes offen gestanden haben muss. Das widerspricht den Aussagen der Polizeibeamten, die nach Brandausbruch als erstes im Zellentrakt eintrafen und ausgesagt haben, dass die Zelle 5 verschlossen war.

21.12.2022

Nach über drei Jahren Verfahrensdaer beschließt das Bundesverfassungsgericht die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde von Mamadou Saliou Diallo. Bis zur Veröffentlichung werden weitere 3 Monate vergehen.

2023
7.1.2023

In Dessau demonstrieren über 2.000 Menschen in Gedenken an Oury Jalloh und alle anderen Opfer rassistischer Polizeigewalt.

23.02.2023

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt Einstellung der Ermittlungen

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes wird über die Pressestelle öffentlich bekannt gegeben.

3.7.2023

 Der Bruder von Oury Jalloh, Mamadou Saliou Diallo, reicht Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein. Er macht Verstöße Deutschlands gegen die Artikel 2, 3, 5 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend.

SIEHE auch folgende Links:

BREAK THE SILENCE – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/

https://margotoverath.de/ : Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau.
Featureserie in 5 Teilen    Produktion: WDR 2020

1/5:  Die Leiche ist schuld        
2/5:  Auf den Bauch gelegt    
3/5:  Der Bürger schlief tief und fest    
4/5:  Opfer minderer Bedeutung?    
5/5:  Das höhere Gut  

Oury Jalloh – war es doch Mord? Monitor 2017:

https://www.tagesschau.de/inland/jalloh-recherche-monitor-101.html

Raum der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

DER MORD AN OURY JALLOH https://www.fkv.de/raum-der-initiative-in-gedenken-an-oury-jalloh/

Weiteres:

Oury Yalloh  -MORD IN ZELLE NR. 5 Von Gabriele Heinecke:

https://www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/infobrief-115-2018/oury-jalloh

Hintergründe in der Rote Hilfe Zeitung 2/2019:

file:///C:/Users/brueckner/Downloads/rhz_2019_2_web.pdf

Chronologie des Falls Oury Jalloh vom MDR:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/oury-jalloh-tod-polizeizelle-dessau-chronologie-100.html

Verfassungsbeschwerde im Fall Oury Jalloh erfolglos:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bvr378-20-verfassungsbeschwerde-einstellung-ermittlungen-oury-jalloh-nicht-zur-entscheidung-angenommen/

Oury Jalloh – Das war Mord! Text der Initiative bei rosalux:

https://www.rosalux.de/news/id/46204