Festnahmen und Prozesstermine gegen kurdische Aktivisten

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 Bei der politischen Verfolgung der kurdische Bewegung arbeiten der türkische   und der deutsche Staat Hand in Hand. Der Kölner Rechtshilfefonds Azadî e.V. hat einen Überblick über die Repression in Deutschland veröffentlicht.

 

 

 

 

AZADI

https://www.nadir.org/nadir/initiativ/azadi/

AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V., Hansaring 82, 50670 Köln 
Tel.: 0221-16 79 39 45 • 0163 – 0436 269 • E-Mail: azadi@t-online.de 

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Seit dem Verbot kurdischer Organisationen und Vereine im November 1993 wurden und werden tausende Menschen kurdischer Herkunft kriminalisiert. Razzien, Vereinsverbote- und durchsuchungen, Verhaftungen und polizeiliche Aufforderungen zur Denunziation gehören zum Alltag.
Vertreter und Vertreterinnen verschiedener Menschenrechtsorganisationen, politischer Parteien, Anwaltsvereinigungen und der Kurdistan- und internationalen Solidaritätsbewegung veröffentlichten im November 1994 einen Aufruf zur politischen und materiellen Unterstützung der hier verfolgten Kurdinnen und Kurden. 
Aus dieser Initiative entstand im April 1996 der Verein AZADI.

AZADI hat sich zum Ziel gesetzt:

  • Dokumentation der Kriminalisierung und deren Veröffentlichung
  • materielle Unterstützung: AZADI übernimmt Anwalts- und Prozesskosten bzw. beteiligt sich an diesen
  • AZADI vermittelt und finanziert Zeitungsabonnements für inhaftierte Kurdinnen und Kurden, schickt Gefangenen Bücher, Kassetten oder CDs
  • soweit möglich besucht AZADI kurdische Gefangene und beobachtet Prozesse

Für die Realisierung unserer Arbeit benötigen wir tatkräftige Unterstützung:

  • Spenden Sie
  • werden Sie Fördermitglied
  • beziehen Sie den AZADI infodienst        

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Azadî e.V., der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, hat einen Überblick über die Repression gegen die kurdische Bewegung in der Bundesrepublik und die anstehenden Prozesstermine wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft (§§129a/b StGB) veröffentlicht. Die Übersicht beginnt mit einem Rückblick auf Mai 2021. „Kaum war das Großverfahren vor dem OLG Stuttgart-Stammheim am 30. April beendet, ging das routinemäßige Repressionsgeschehen wenige Tage später weiter“, so Azadî e.V.:

Festnahme von Mirza B. in Nürnberg

So wurde am 7. Mai der 35-jährige Aktivist Mirza B. auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Beschluss des OLG München in Nürnberg festgenommen. In diesem Zusammenhang kam es zu polizeilichen Razzien in einer Privatwohnung und im örtlichen Medya Volkshaus, in dem Mobiliar und andere Einrichtungsgegenstände brachial zerstört und zahlreiche Gegenstände beschlagnahmt worden sind. Die Ko-Vorsitzende des Vereins erlitt während der Durchsuchung der Wohnung einen Nervenzusammenbruch, weshalb sie in einem Krankenhaus ärztlich behandelt und betreut werden musste. Gegen diese Angriffe fanden am kommenden Tag Proteste statt. Mirza B., der keiner individuellen Straftat beschuldigt wird, befindet sich in der JVA Augsburg-Gablingen.

Festnahme von Abdullah Ö. in Heilbronn

Am 11. Mai wurde in Heilbronn der kurdische Aktivist Abdullah Ö. (57) festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, seit August 2019 als Gebiets- bzw. Regionalverantwortlicher in verschiedenen „PKK-Gebieten“, u.a. Hessen, Saarland und Stuttgart, politisch tätig gewesen zu sein. Bei ihm wie bei anderen Aktivist*innen basieren die Anklagen insbesondere auf der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Das Verfahren wird von der Bundesanwaltschaft geführt. Abdullah Ö. befindet sich in der JVA Frankfurt/M. I.

Festnahme von Mazlum D. in Esslingen

Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft und nach Beschluss des OLG Stuttgart ist am gleichen Tag der 41-jährige bekannte kurdische Musiker und Aktivist Mazlum D. in Esslingen festgenommen worden. Der Festnahme vorausgegangen war auch in diesem Fall eine polizeiliche Durchsuchung der Privatwohnung sowie des Kurdischen Gesellschaftszentrums Heilbronn. Die Anklage beruht auf „Erkenntnissen“ des Verfassungsschutzes, auf Videoaufzeichnungen der Polizei, einer Fahrzeuginnenraumüberwachung sowie TKÜ. Außerdem heißt es in dem OLG-Beschluss, dass es auch Angaben von Personen gegeben habe, „welchen von den Strafverfolgungsbehörden Vertraulichkeit zugesagt“ worden ist. Er wird beschuldigt, als „PKK-Führungsfunktionär“ ab Mitte Juli 2019 das „PKK-Gebiet“ Heilbronn verantwortlich geleitet zu haben. Individuelle Straftaten werden ihm nicht vorgeworfen. Mazlum D. befindet sich in der JVA Stuttgart-Stammheim.

Einseitige Darstellung in der Lokalpresse

Im Zusammenhang mit diesen Festnahmen erschien in der „Heilbronner Stimme“ ein Artikel, der reißerisch mit dem Titel „Terrorgruppe der PKK auch in Heilbronn aktiv“ aufmachte und die Thematik einseitig aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden, der Justiz, des Innenministers und des Verfassungsschutzes dargestellt hat. Hierzu hat der Verein eine ausführliche Stellungnahme verfasst, die der Redaktion übergeben und zahlreichen Organisationen und staatlichen Institutionen zugeleitet wurde.

Weitere Razzien im Raum Heilbronn

Am 27. Mai hat die Polizei im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher PKK-Mitgliedschaft (§§129a/b StGB) weitere Razzien im Raum Heilbronn vorgenommen. Hiervon betroffen waren der 67-jährige Emin B. und ein weiterer 43-jähriger Aktivist, deren Wohnungen durchsucht wurden. Emin B. soll laut Durchsuchungsbeschluss des OLG Stuttgart vom 10. Mai für den „PKK-Raum“ Crailsheim verantwortlich gewesen sein und Eintrittskarten oder Bustickets für Fahrten zu Demonstrationen oder Kundgebungen verkauft haben. Alle werden zudem beschuldigt, für Spendenkampagnen zugunsten der PKK verantwortlich gewesen zu sein.

Aktueller Prozess vor dem OLG Stuttgart

Seit dem 8. Oktober 2020 steht Kamuran Yekta V. (34) als Angeklagter vor dem OLG Stuttgart. Auf Ersuchen der Bundesanwaltschaft war er im November 2019 am Flughafen Zürich fest- und in Auslieferungshaft genommen worden, von wo er im Juni 2020 an die Justizbehörden in Stuttgart überstellt wurde. Kamuran Yekta V. wird vorgeworfen, ab Juni 2014 Jugendverantwortlicher der PKK in Stuttgart gewesen zu sein und in den Jahren 2015 bis 2016 das „PKK-Gebiet“ Saarland verantwortlich geleitet zu haben.

Die weiteren Verhandlungstermine sind voraussichtlich ab dem 8. Juni jeden Dienstag und Mittwoch ab 9.00 Uhr, OLG Stuttgart, Olgastraße 2.

Noch ausstehende Prozesse und kurdische Aktivisten in Haft

Bislang nicht eröffnet sind die Verfahren gegen Mustafa T., Mirza B., Mazlum D. und Abdullah Ö. Derzeit befinden sich elf kurdische Aktivisten in Untersuchungs- bzw. Strafhaft. Der Haftbefehl gegen Yilmaz A. wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) wegen des Verstoßes gegen den Beschleunigungsgrundsatz aufgehoben, weshalb er seit dem 13. April auf freiem Fuß ist.

Seit der BGH im Oktober 2010 die Strafverfolgung gem. §§129a/b StGB auch auf die PKK ausgeweitet hat, wurden von AZADÎ bisher 47 Kurd:innen unterstützt bzw. deren Verfahren beobachtet. Der Rechtshilfefonds mit Sitz in Köln besteht seit 25 Jahren.

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„Die politische Maxime der Bundesregierung heißt: Zerschlagung der PKK“

(ein Bericht von ANF vom Dienstag, 4 Mai 2021)

In einem Interview mit Radio Dreyeckland hat sich Monika Morres vom Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ über das Repressionsinstrument §§129a/b und seine Anwendung gegen kurdische Aktivist:innen geäußert.

Derzeit sind in Deutschland acht kurdische Aktivisten wegen 129a/b-Verfahren inhaftiert. Beiden Terrorparagrafen kommt eine besondere Rolle im staatlichen Verfolgungswahn zu und dienen seit Jahren der Kriminalisierung linker und antifaschistischer Strukturen, darunter auch der kurdischen Freiheitsbewegung. Schon seit Ende der 1980er Jahre, aber im Besonderen seit dem PKK-Verbot 1993 wurden kurdische Aktivist:innen als Mitglieder „krimineller“ oder „terroristischer Vereinigungen“ verfolgt. Im Oktober 2010 entschied der Bundesgerichtshof dann, auch die PKK (nach LTTE und DHKP-C) nach §§ 129a/b strafrechtlich zu verfolgen

In einer Sondersendung bei Radio Dreyeckland in der Reihe „Ausbruch | Die Anti-Repressionswelle” hat sich Monika Morres vom Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. über die Anwendung von §§129a/b gegen Betroffene mit kurdischem Hintergrund geäußert. Laut Morres würden die hiesigen Gerichte die Verfolgungssituation von Kurd:innen in der Türkei zwar nicht mehr ignorieren, sondern ernst nehmen. Dennoch bleibe es dabei, dass sie verurteilt würden. Das mache es eigentlich noch schlimmer und zeige die politische Motivation dahinter auf. Denn: „Die Strafverfolgung wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft setzt immer eine Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministers voraus. Diese muss weder inhaltlich begründet noch kann sie rechtlich angegriffen werden. Theoretisch allerdings könnte das Ministerium diese Ermächtigung jederzeit zurücknehmen. Tut es aber nicht, weil die politische Maxime der Bundesregierung (und aller Regierungen zuvor) heißt: Zerschlagung der PKK – ganz im Sinne der gemeinsamen ökonomischen, politischen und geostrategischen deutsch-türkischen Interessen. Und die Staatsschutzsenate der OLGe sind nicht unabhängig und folgen dieser Linie.”

Stuttgarter PKK-Prozess endet trotz widerlegten Zeugenaussagen mit Urteilssprüchen

Erst letzte Woche sind vor dem Staatsschutzsenat des OLG Stuttgart-Stammheim nach zwei Jahren Verfahrensdauer fünf kurdischen Aktivist:innen nach §§129a/b verurteilt worden. Das Besondere an diesem Verfahren sei laut Morres, dass den Angeklagten nicht nur Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer „terroristischen” Vereinigung im Ausland vorgeworfen wurde, sondern auch individuelle Straftaten. Diese beruhten aber zum Großteil auf den unglaubwürdigen Aussagen eines Kronzeugen, die von der Verteidigung klar widerlegt werden konnten. Selbst das Gericht und die Bundesanwälte haben den Aussagen wenig Glauben geschenkt. Dennoch gelang es dem Senat, von den Angaben des Kronzeugen soviel wie möglich zu verwenden, um alle Angeklagten zu verurteilen.

Folgen von 129a/b für Betroffene gravierend

Was die Haft auf Grundlage der Paragrafen 129a/b konkret für die betroffenen Personen bedeutet, beantwortet Monika Morres mit folgenden Worten: „Die Folgen für die Betroffenen sind gravierend. Sie unterliegen dem Haftregime nach 129b, also Isolationshaftbedingungen, verschärfter Überwachung und  Zensur der schriftlichen Kommunikation. Sie werden – wie in Stuttgart – in Hand- mitunter auch Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht. Die meisten Angeklagten sind der deutschen Sprache nicht mächtig, was ihre Haft zusätzlich erschwert. Dazu kommt noch die Corona-Pandemie, die den Haftalltag noch unerträglicher macht.”

Einschneidend seien auch die Versuche der Gerichte, die Angeklagten ihrer persönlichen und politischen Identität zu berauben, sie wahlweise als „Terroristen“ oder „Kriminelle“ zu stigmatisieren und ihre politische Aktivitäten zunichte zu machen, hebt Morres hervor. Sie habe es oft erlebt, dass Richter und Richterinnen während der politischen Erklärungen von Angeklagten gelangweilt blickten und ihr Desinteresse offensiv zur Schau stellten. „Das hat schon mir als Prozessbeobachterin richtige Schmerzen verursacht.”

Morres führt weiter aus, dass die meisten Verurteilten ihre Haftstrafe bis zum letzten Tag verbüßen müssten. Wer glaube, dass sie dann in Freiheit seien, irrt. „Denn es folgt die sogenannte Führungsaufsicht. Diese kann bis zu fünf Jahre dauern. In dieser Zeit müssen sich Betroffene ein- oder mehrmals wöchentlich polizeilich melden, dürfen einen zugewiesenen Bezirk (oder eine Stadt) nicht verlassen oder keine kurdischen Vereine aufsuchen. Manchen wird der Kontakt zu bestimmten Personen untersagt, sie dürfen weder Reden halten, Artikel veröffentlichen oder an politischen Veranstaltungen teilnehmen. Und: Für alle haben die 129b-Verfahren aufenthaltsrechtliche Folgen. Sie verlieren ihren Asylstatus und werden nur noch geduldet mit all den Problemen und Gefahren, die damit zusammenhängen, zum Beispiel der Drohung, in die Türkei abgeschoben zu werden. Dieses Damoklesschwert schwebt über allen.”

Beispiel Banu Büyükavci

Davon betroffen war jüngst die Nürnberger Ärztin Banu Büyükavci, die – gemeinsam mit weiteren Angeklagten – im Sommer 2020 wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der türkischen kommunistischen TKP/ML vom OLG München nach §129b verurteilt worden war. Die Nürnberger Ausländerbehörde entzog der 49-Jährigen bereits nach der noch nicht rechtskräftigen Verurteilung die Niederlassungserlaubnis und leitete ein Ausweisungsverfahren ein. „Das heißt, die Behörden nehmen es hin, Personen in ein Land auszuweisen, wohlwissend und mit Rückendeckung durch die Politik, dass ihnen dort Inhaftierung und Folter drohen”, stellt Morres fest.

Angeklagte teils viele Jahre bereits in türkischer Haft

Darüber hinaus hätten etliche Angeklagte wegen ihrer politischen Aktivitäten zum Teil bereits viele Jahre in türkischer Haft verbringen müssen. „Danach flohen sie vor politischer Verfolgung, suchten Schutz in Deutschland, wurden als politische Flüchtlinge anerkannt, haben ihre Arbeit hier fortgesetzt und waren/sind erneut der Repression und Haft ausgesetzt.” Wichtig sei aber zu betonen, dass sich die meisten Betroffenen selbst unter diesen für sie beklemmenden Bedingungen nicht brechen ließen, sie nicht abschwören würden – wie von den Strafverfolgern gefordert – und sie in den Verfahren offensiv ihre politische Motivation und Überzeugungen vertreten.

„Wichtig für sie ist aber auch die Solidarität von außen. Wir müssen den Betroffenen vermitteln, dass sie nicht vergessen, nicht alleine, sondern Teil der politischen Kämpfe sind und bleiben”, sagt Morres. Das Interview von Radio Dreyeckland mit Monika Morres wurde eingesprochen und kann auf der Webseite des Senders angehört oder heruntergeladen werden.

Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland

Der Kölner Verein AZADÎ e.V. besteht seit mittlerweile 25 Jahren. Er wurde drei Jahre nach dem Betätigungsverbot der gegründet, „weil die Repression gegen Kurdinnen und Kurden ein ungeheures Ausmaß erreicht hatte und nicht weiter durch einzelne Solidaritätsgruppen und Personen aufgefangen werden konnte”, beschreibt Morres die damaligen Umstände. Seitdem arbeitet AZADÎ e.V. an dem Ziel, dass die Kriminalisierungspolitik beendet wird und die Verbote aufgehoben werden.

„Leider haben sich die Verhältnisse eher verschlimmert und die herrschende Politik den Schulterschluss mit der Türkei weiter vorangetrieben – auf dem Rücken der kurdischen Freiheitsbewegung und ihrer Anhänger:innen. Deshalb bleibt dieser Aspekt weiterhin ein Schwerpunkt unserer Arbeit, gemeinsam mit vielen anderen Organisationen, Vereinen und Aktiven.” Seit 2010 hat AZADÎ 45 Aktivist:innen unterstützt, die nach 129a/b-Verfahren vor Gericht standen/stehen und zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden/werden.

Einmal monatlich tagt der AZADÎ-Vergaberat, in dem über Anträge von Menschen entschieden wird, die wegen politischer Aktivitäten von Strafverfolgung betroffen sind und die vom Rechtshilfefonds unterstützt werden. AZADÎ übernimmt anteilig oder vollständig – je nach Antragszahl und Vereinsetat – Anwält:innenkosten und Gerichtsgebühren in Strafverfahren u.a. wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz (Zeigen verbotener oder angeblich verbotener Symbole kurdischer Organisationen, Rufen von Parolen oder Spendensammeln für die Arbeit in den Vereinen). Aber auch Verfahren wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Beschwerden gegen Hausdurchsuchungen, Verweigerungen von Einbürgerungen oder Asylaberkennungen.

AZADÎ vermittelt bundesweit Strafverteidiger:innen, die viel Erfahrung mit politischen Prozessen haben und über Hintergrundwissen zum türkisch-kurdischen Konflikt verfügen. Auch unterstützt der Verein politische Gefangenen durch monatliches Eigengeld für den Einkauf in den Gefängnissen, vermittelt Zeitungsabos oder übernimmt die Kosten für Bücher. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Öffentlichkeitsarbeit durch Pressemitteilungen, die Herausgabe von Broschüren oder durch den monatlich erscheinenden AZADÎ-Infodienst (online bzw. zum Herunterladen von der Homepage).

In den vergangenen Jahren hat AZADÎ internationale juristische Fachtagungen durchgeführt, Informationsveranstaltungen zur Situation der Kurd:innen in Deutschland organisiert oder steht für Vorträge zum Thema zur Verfügung. Durch Corona sei aber vieles zum Stillstand gekommen. Außerdem beteiligt sich der Rechtshilfefonds zu bestimmten Themen an Bündnissen und arbeitet eng zusammen mit Organisationen wie die Rote Hilfe. Finanziert wird AZADÎ über Mitgliedsbeiträge, Spenden und anderweitige regelmäßige Zuwendungen. Über neue Mitglieder würde sich der Verein besonders freuen; Beitrittserklärungen gibt’s zum Herunterladen auf der Webseite.