Stellungnahme zur wiederholten Einstellung des Verfahrens um den Tod von Aman Alizada von der Initiative Aman Alizada
Wir sind nicht überrascht, dass das Verfahren gegen den Polizisten der Aman Alizada am 17. August 2019 mit fünf Schüssen ermordet hat, zum zweiten Mal eingestellt wurde. Für uns ist es ein weiteres Mal bezeichnend, wie die Staatsanwaltschaft Stade (erneut) nur aus der Perspektive des Täters und nicht aus der Perspektive von Aman den Tathergang erklärt. Der Anwalt des Bruders legte nun zum zweiten Mal Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrenes ein.
Seit Beginn des ersten Verfahrens wurde von behördlicher Seite immer wieder auf die Hantelstange in Amans Hand hingewiesen. Diese Hantelstange hat nun auch im zweiten Verfahren eine große Rolle gespielt. Sie dient weiterhin als Vorwand dafür, dass ein Polizist einen Menschen mit fünf Schüssen niederschiesst und dies nun als Notwehr ausgelegt wird und somit die Ermordung Amans aus Sicht der Staatsanwaltschaft entschuldigt.
Dass die Staatsanwaltschaft allen Anschein nach überhaupt kein Interesse zeigt den Tathergang und die Verhaltensweisen der Anwesenden Polizist*innen welche auch Widersprüchlichkeiten zueinander aufzeigen, aufzuklären, ist nicht hinnehmbar.
Warum ist der spätere Schütze gewaltsam in Amans Zimmer eingedrungen, obwohl keine direkte Gefahr für Leib und Leben der Polizist*innen bestand? Desweiteren war er nicht alleine, sondern stand mit einem weiteren Polizisten vor dem Zimmer, welcher nach dem aufbrechen der Wohnungstür nicht mit in das Zimmer eindrang, sondern an der Türschwelle verharte.
Gab es keine andern Mittel welche eingesetzt werden konnten? Sieht so ein Akt der Notwehr aus?
Zumal Aman, wie schon etliche Male dargestellt aber von der Staatsanwaltschaft völlig ignoriert wird, eine den Behörden auch bekannte psychische Erkankung hatte. Dass die Polizist*innen nicht nur die Tür eingetreten, sondern schon im Vorhinein Aman durch das offene Fenster mit Pefferspray beschossen haben, lässt gehörig an dem Vorgang der Einsatzkräfte und deren Sinnhaftigkeit zweifeln.
Wenn nun ein solcher Vorfall als Notwehr angesehen wird, können Polizist*innen in Wohnungen eindringen , Menschen mit längeren Objekten in der Hand, als bedrohlich für ihr Leib und Leben ansehen, sobald dieser Mensch auf sie zukommt. Dann diesen erst mit zwei Kugeln, Sekunden später, weil der Mensch nicht direkt auf den Boden sinkt oder eine Bewegung macht die der Schütze nicht erwartet, noch mit drei weiteren Kugeln eindecken.
Wir wollen das unabhängig von den Aussagen der Polizist*innen alle Beweise und Mittel miteinbezogen werden um den Tathergang zu rekonstruieren. Hierzu zählt auch das Forensische Gutachten.
Darin steht u.a., dass es zwei verschiedene Einschusswinkel gab. Einer der Einschusswinkel hatte laut der Untersuchung einen Winkel von 40-45 Grad und der andere einen von ca. 30-35 Grad. Wenn der Schütze also 3 Meter von Aman entfernt war, der Einschusswinkel 30 Grad und Aman Aufrecht stand, müsste die Waffe beim abfeuern ca. 90cm höher gehalten werden um solche Austrittswunden zu hinterlassen. Hierzu ein Zitat des Anwalts:
“Diese Schussrekonstruktion ist mit der Abgabe der Schüsse in einer Situation, in der Aman Alizada den Beschuldigten angegriffen haben soll, nicht vereinbar. Die erhöhte Position der Schusswaffe gegenüber Aman Alizada ist ausschließlich damit erklärbar, dass dieser bei der Abgabe der tödlichen Schüsse saß, lag oder sich jedenfalls in gebückter Position befand. Ein unmittelbar bevorstehender Angriff auf den Beschuldigten wird damit (rechtsmedizinisch) ausgeschlossen.”
Da dies allerdings allem Anschein nach, nur eine Nebenrolle für die Staatsanwaltschaft spielt, bleibt für uns nur eine Möglichkeit:
Wir fordern das der Staatsanwaltschaft Stade der Fall entzogen wird und an ihre Stelle, ein unabhängiges Verfahren mit einer von der Polizei und Staatsanwaltschaft unabhängigen Kommission von Expert*innen eingeleitet wird. Diese unabhängige Kommission muss mit genügend juristischen Mitteln ausgestattet sein um eine Aufklärung zu gewährleisten. Die Kommission darf dann nicht von seiten der Behörden behindert werden, um im Falle von nicht vorliegender Notwehr Verantwortliche auch zur Rechenschaft zu ziehen.
Stattdessen reiht sich die Einstellung des Verfahrens in die traurige Liste der Menschen ein, welche von Polizist*innen ermordet wurden, die dann wiederum durch weitere staatliche Gewalten gedeckt werden. Dass dies gleichzeitig bedeutet, dass in Zukunft weitere solcher Vorfälle passieren werden und die Täter*innen nicht belangt werden ist für uns nicht akzeptabel.
Die Familie wie die Angehörigen wünschen sich ein gerechtes Verfahren. Vor allem, damit andere Menschen nicht die selbe schmerzliche Erfahrung machen müssen einen Menschen zu verlieren, ohne dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Wir als Initiative werden nicht aufhören Gerechtigkeit für Aman Alizada zu fordern.
Kein Vergeben, kein Vergessen
https://initiativeamanalizada.blackblogs.org/
https://twitter.com/alizada_aman
Siehe auch den Artikel im ND vom 29.12.2020: „Gerechtigkeit für Aman Alizada gefordert – Gedenkinitiative und Anwalt kritisieren wiederholte Einstellung des Verfahrens und kündigen weitere Schritte an … … …“
Die lokale Kreiszeitung schreibt: „Der Fall Aman Alizada: Tödlicher Schuss war Notwehr – Das, was am 17. August 2019 in einer Unterkunft für Flüchtlinge in Bützfleth geschehen ist, war Notwehr. Zu dieser Einschätzung kommt die Staatsanwaltschaft Stade, die auf Veranlassung der Generalstaatsanwaltschaft Celle noch einmal ermittelt hat. … …
Weitere Artikel aus der Kreiszeitung finden sich hier
Nun noch weitere Artikel zum Hintergrund, die allesamt die Widersprüche thematisieren und die offenen Fragen, die sich ergeben. Alle diese Fragen sind durch die erneute Einstellung des Verfahrens nach wie vor ungeklärt.
Aus der Taz vom 17. 8. 2020: „Tod des Geflüchteten Aman Alizada: Fünf Schüsse und viele Fragen – Vor einem Jahr wurde der 19-jährige Aman Alizada in Stade von einem Polizisten erschossen. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Daran gibt es viel Kritik. … … …“
Aus dem AK vom 17. August 2020: „Erschossen von deutschen Polizisten Der Tod von Aman A. wirft bis heute Fragen auf. Dennoch wurden die Ermittlungen eingestellt*“… … …“
Aus der Süddeutschen vom 24. Juni 2020: „Fünf Kugeln, viele Fragen“
Die Stellungnahme des Vorstands Bundesverband Psychiatrie Erfahrene*r vom 20.8.2020
„Wir als Vorstand des Bundesverbands Psychiatrie Erfahrene*r (BPE) möchten auf den Fallvon Aman Alizada aufmerksam machen.Im Alter von fünfzehn Jahren flüchtete er vor Gewalt aus Afghanistan und fand am 17. August vergangenen Jahres mit neunzehn Jahren den Tod in Deutschland.Er starb durch eine Polizeikugel in der Flüchtlingsunterkunft Stade-Bützfleth (1).Dass Menschen mit psychiatrischen Diagnosen seit Jahren immer wieder durch unprofessionelles Verhalten von Polizei-Einsatzkräften zu Tode kommen, ist bereits seit dem Fall vom Juli 2013 „Berliner Neptunbrunnen“ einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.Der Fall Aman Alizada darf vor Allem in Anbetracht der gegenwärtigen gesellschaftlichen und politischen Situation nicht übersehen werden! … … …“
Zwei umfangreiche Sammlungen von Artikeln
auf labournet
und vom Flüchtlingsrat Niedersachsen