Black Lives Matter everywhere: Demonstration in Hannover am Samstag, 06. Juni

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Black Lives Matter everywhere

Demonstration in Hannover am Samstag, 06. Juni

Wir teilen den Aufruf von Black Lives Matter Hannover für die Demonstration am Samstag, 6. Juni 2020, um 16 Uhr auf dem Opernplatz:

Die Würde des Menschen ist unantastbar und wird weiterhin ignoriert.
Wir haben uns als Community zusammen getan um LAUT zu sein.
Der jüngste Fall mit George Floyd, hat uns wieder gezeigt wie präsent Rassismus und polizeiliche Gewalt ist.
Täglich sterben unschuldige Menschen und wir haben keine Lust mehr zu schweigen, denn das muss aufhören.

Wir treffen uns um 16:00 Uhr am Opernplatz und laufen dann bis zum Steintor um dort zu protestieren, Kundgebungen zu halten und für die Gerechtigkeit einzustehen.
Trotz der Coronakrise halten wir uns an die Richtlinien!
MASKENPFLICHT!!!!
Banner, T-shirts und Plakate sind herzlich willkommen.
Es soll eine friedlich und Gewaltfreie Demonstration werden!

Links:
https://www.instagram.com/blm_hannover/
https://chat.whatsapp.com/FhzQVgmByre71kAUPSJ17m

 

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Der niedersächsische Flüchtlingsrat schreibt:

„Ausgelöst durch den grausamen Tod von George Floyd, gehen – nicht nur in den USA – tausende Menschen auf die Straßen, um gegen Polizeigewalt und den vor allem gegen Schwarze gerichteten Rassismus zu demonstrieren. Auch in Niedersachsen wird es in den kommenden Tagen Kundgebungen und Demonstrationen (unter Einhaltung der aktuellen Hygieneauflagen) geben. In der niedersächsischen Landeshauptstadt organisiert Black Lives Matter Hannover die Demonstration „Rassistische Polizeigewalt stoppen – überall!“, in Göttingen organisiert das BIPoC-Kollektiv Göttingen die Kundgebung „Black Lives Matter“. Auch in Hildesheim wird eine Demonstration vorbereitet.“

Weitere Demonstrationen in Niedersachsen

Osnabrück: Donnerstag, 4. Juni 2020, 18 Uhr, Ecke Kollegienwall/Landgericht, Kundgebung

Osnabrück: Samstag, 6. Juni 2020, 14 Uhr, Schloss, Silent Protest

Göttingen: Samstag, 6. Juni 2020, 14 Uhr, Gänseliesel, Kundgebung organisiert vom BIPoC-Kollektiv Göttingen

Hildesheim: Sonntag, 7. Juni 2020 (in Planung)

 

 

Rassismus

ist auch für viele der etwa eine Million in Deutschland lebenden Menschen afrikanischer Abstammung schmerzhafter Alltag. Ein dummer Spruch, eine abfällige Geste, Ungleichbehandlung beim Zugang zu Bildung zu Arbeit zu Wohnraum, sie erfahren rassistische Gewalt. Sie sind überproportional häufig betroffen von Polizeikontrollen: Racial Profiling! – Polizeigewalt, die bis zum Mord führt.

Die strukturelle Gewalt und der institutionelle Rassismus zeigen sich auch in der „Behandlung von Geflüchteten, (Siehe: Rechtswidrige Abschiebungshaft: Asylrecht in Deutschland: fragmentiert, unübersichtlich, durchlöchert)

vom so genannten NSU Komplex ganz zu schweigen….

 

2Racial Profiling –

Racial Profiling bedeutet, dass Menschen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbilds selektiven Personenkontrollen und Durchsuchungen unterzogen werden. Dabei geht es nicht um einen konkreten Verdacht, allein das Aussehen macht sie zu potenziellen Täter:innen. Racial profiling ist offiziell verboten. Die Behörden leugnen daher regelmäßig, dass sie so vorgehen. „Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.“ (Palmström)

Alltag in Europa aber ist: Kaufhausdetektive, die Menschen durch Geschäfte folgen, weil finden, dass diese etwas klauen könnten, „Sicherheitskräfte, die meinen bestimmte Menschen gehörten nicht in diese Gegend, Polizist:innen, die davon ausgehen, solcherlei Leute könnten nur Drogendealer sein oder ähnliches, das ist Alltag. Diese Praxis macht auf drastische Weise sichtbar, wer nicht als Mit-Bürger:in gilt. Personen, die, aufgrund von rassistischen Zuschreibungen, als potentielle Kriminelle und als Bedrohung für die Mehrheitsgesellschaft angesehen werden, erleben oft dieses “racial profiling” seitens der Polizei und anderen „Sicherheits“organen. Diese Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkrete Indizien oder einem Verdachtsmoment schlagen oft um in psychische und physische Gewalt.

zwei Artikel aus der CILIP:

Racial Profiling in Deutschland: Keine Frage individuellen Fehlverhaltens

Polizeiübergriffe – Polizeigewalt als Ausnahme und Regel
 

 

Die Polizei kann auch in Deutschland Menschen ermorden, ohne dass das juristisch verfolgt wird. Eine ganz und gar unvollständige Aufzählung:

  • Der mittlerweile -und das ausschließlich aufgrund der Arbeit der Initiative „Break the silence“ – am bekanntesten ist Oury Jalloh. Der 37-jährige aus Sierra Leone war 2005 vollkommen ohne jegliche rechtliche Grundlage festgenommen worden und hatte sich angeblich trotz Fesselung in seiner Zelle in Dessau selbst angezündet. Obwohl Brandgutachten dies infrage stellten, führten mehrere Gerichtsverfahren lediglich zu einer Geldstrafe für den Dienstgruppenleiter. Ein rechtsmedizinisches Gutachten, das die Gedenkinitiative für Oury Jalloh in Auftrag gegeben hatte, stellte 2019 fest, dass er vor seinem Tod massiv misshandelt worden war.
  • 2019 starb der 22-jährige Robble Warsame aus Somalia in einer Ausnüchterungszelle der Polizei in Schweinfurt. Das Ankerzentrum, in dem er in einem Vierbettzimmer lebte, hatte die Polizei alarmiert, nachdem er dort unter Alkohol mit einem anderen in Streit geraten war. Etwas mehr als zwei Stunden nach seinem Abtransport war Warsame tot. Er soll sich mit einer Decke stranguliert haben. Seine Angehörigen sagten aus, sie hätten beim Waschen des Toten Kratzspuren und Blutergüsse entdeckt, aber kein Zeichen von Strangulation.
  • Ebenfalls 2019 verbrannte der 26-jährige syrische Kurde Amad Ahmad in seiner Zelle in Kleve. Er war angeblich mit einem gesuchten Malier verwechselt worden, obwohl beide lediglich ihr Geburtsdatum gemeinsam hatten. Sieben Wochen vor seinem Tod informierte die Staatsanwaltschaft die Polizei über den Irrtum; Ahmad blieb trotzdem in Haft. Seit dem vewrsucht eine Initiative die Umstände zu klären und die Verantwortlichen zu stellen.
  • Yaya Diabi wurde am 14. Januar 2016 in Hamburger im Rahmen einer rassistischen Polizeikontrolle festgenommen. Ihm wurde vorgeworfen, 1,65 Gramm Cannabis zu besitzen – eine geringe Menge, einer Menge die bei weißen Personen meist ohne Anzeige einfach nur abgenommen wird, die bei Jaja jedoch zu einer Verhaftung führte. Yaya kam ins Gefängnis. In der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2016 starb er in seiner Zelle. Laut Justizbehörde hat Yaya Suizid begangen.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das zwangsweise Verabreichen von Brechmitteln 2006 als Folter verboten. Zuvor waren daran in Deutschland zwei Männer aus Afrika gestorben, 2001 verstarb Achidi John am Institut für Rechtsmedizin des UKE in Hamburg – er wurde durch das gewaltsame Einfüllen von Brechmittel durch Frau Prof. Dr. Ute Lockemann getötet 2005 starb  Laye-Alama Condé in Bremen.
  • Die 39-jährige Arbeitslose Christy Schwundeck starb 2011 in einem Frankfurter Jobcenter. Sie hatte sich geweigert, es zu verlassen, und griff einen eintreffenden Polizisten mit einem Messer an. Seine Kollegin erschoss Schwundeck danach. Das Gericht erkannte trotz abweichender Zeugenaussagen – auch ihres Kollegen – auf Notwehr.
  • 2019 stirbt William Tonou-Mbobda aufgrund einer rechtswidrigen, regelwidrigen und unangemessenen Zwangsfixierung vor der Psychiatrie des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) am 26. April. Siehe auch hier.
  • Matiullah Jabarkhil wurde in den frühen Morgenstunden des 13. April 2018 in der Fuldaer Innenstadt von einem Polizisten von hinten erschossen – 12 Schüsse – 4 Treffer – 2 davon tödlich… Die Rechtfertigungsversuche der Polizei sind abenteuerlich…
  • 2016 wird Hussam Fadl von der Polizei bei einem Einsatz in der Geflüchtetenunterkunft in Berlin-Moabit von hinten erschossen. Er stirbt am selben Tag im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Er wurde 29 Jahre alt.
  • 2018 – Aristeidis L. erstickt an Händen und Füßen gefesselt, während ihn vier Einsatzkräfte auf dem Bauch fixieren. An was erinnert das grade heute …
  • Am 17. August 2019 starb der 19 jährige Aman Alizada in Folge eines tödlichen Polizeieinsatzes in Stade. Die Umstände bleiben ungeklärt…
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Es gibt Gegenwehr – ein paar Beispiele:

“Black Lives Matter – No Justice = No Peace”

Black Lives Matter

“Wir sind nicht bereit, Rassismus – die Verletzung unserer Menschenwürde und Rechte – hinzunehmen und zu beschweigen.”

in Hannover

 

8. Mai – Tag des Zorns

8. Mai 1945 war der Tag der Befreiung vom nationalsozialistischen Faschismus. Das europäische Narrativ geht dabei so: „Zuerst war Deutschland kein rassistischer Staat, dann kam der rassistische NS-Staat, und danach – am 8. Mai – war der Rassismus in Deutschland wieder überwunden.“ Dieses Narrativ ist falsch. Am 8. Mai wurde nicht der Rassismus überwunden, sondern nur seine schrecklichste Ausformung. Rassismus gab es davor uns gibt es danach. Deshalb ist der 8. Mai für uns nicht Tag der Befreiung, sondern Tag des Zorns.

Gastbeitrag von Migrantifa Berlin zum Jahrestag des Sieges der Roten Armee über den deutschen Faschismus

„Warum kontrollieren Sie eigentlich immer nur uns Kanaken?”

 

Death in Custody

Regelmäßig sterben Menschen in Gewahrsam oder durch Polizeischüsse. Offizielle Statistiken werden dazu nicht veröffentlicht. Die Kampagne „Death in Custody“

  • recherchiert und veröffentlicht Informationen, um sichtbar zu machen, wie häufig und kontinuierlich in Gewahrsam gestorben wird
  • erinnert an Menschen of Color, die in Gewahrsam starben, sodass ihre Geschichten nicht vergessen werden
  • setzt sich dafür ein, Gruppen, für die Tod in Gewahrsam ein Risiko darstellt, zu vernetzen und ihren Widerstand zu stärken
  • fordert Aufklärung, Rechenschaft und die Etablierung von effektiven Schutzmechanismen, um Tod in Gewahrsam zu verhindern

 

Die Berliner Kampagne: Ban! Racial Profiling – Gefährliche Orte abschaffen!

Daher: keine Sonderbefugnisse für Polizei!
Zeigen wir aktive Solidarität mit den Betroffenen rassistischer Kontrollen. Wo andere von der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wehren wir uns gemeinsam.
Ban racial profiling!

 

Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e.V.

ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht die Interessen Schwarzer Menschen in Deutschland zu vertreten und für Gerechtigkeit in der Migrationsgesellschaft einzustehen.

Kampagne fürOpfer rassistischer Polizeigewalt

kop-bremen     kop-berlin

Ziel von KOP ist es, auf verschiedenen Ebenen institutionellem Rassismus entgegenzutreten und damit den rassistischen Normalzustand zu durchbrechen. Konkret befassen sich die Gruppen unter anderem mit der Polizeipraxis des Racial Profiling -, der Dokumentation und Aufklärung rassistischer Polizeiangriffe und -übergriffe sowie der Begleitung der Opfer und die Vermittlung zu Beratungsstellen.