Für dich gelten bei einer Gewahrsamnahme, Festnahme und im Strafverfahren usw. dieselben Rechte wie für andere auch, es gibt aber einige Besonderheiten. Deshalb ist es ist wichtig bei Festnahmen von Nichtdeutschen so schnell wie möglich den EA auch von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus zu informieren, so dass wir schnell reagieren und eine*n Anwält*in einschalten können.

Gerade als Nichtdeutsche*r solltest du bei allen Demos und Aktionen dein Ausweispapier mit Meldeadresse und Aufenthaltsstatus dabei haben, z. B. weil rassistische Kontrollen wegen der Hautfarbe stattfinden und dir ohne Ausweispapier zur Identitätsfeststellung die Mitnahme aufs Revier droht.

Je nach deinem Status bzw. Ausweispapier brauchst du eventuell eine Verlassenserlaubnis („Urlaubsschein“) der Ausländerbehörde, um in eine andere Stadt oder Bundesland fahren zu dürfen („Residenzpflicht“). Wenn du dann kontrolliert wirst und diese Erlaubnis nicht hast (z.B. weil du nicht wolltest, daß die Ausländerbehörde von deiner „Reise“ erfährt), droht dir Repression (Bußgeld oder Strafverfahren). Die Cops können dich in „deinen Aufenthaltsbereich“ zurückschicken, unter Umständen dich auch gleich selbst hinfahren.

Bei jedem Kontakt mit deutschen Cops, Strafverfolgungsbehörden und Gerichten hast du das Recht auf eine*n Dolmetscher*in. Bestehe darauf!

Wenn dich die Cops mit aufs Revier nehmen, hast du ein Recht darauf, dass deine Botschaft informiert wird. Darüber musst du belehrt werden. Je nach Staatsangehörigkeit gibt es wiederum auch Staaten, deren Botschaften die Cops informieren müssen, auch wenn du damit nicht einverstanden bist.

Wenn du dich ohne festen Wohnsitz in der BRD aufhältst, gelten außerdem folgende Besonderheiten:

  • Die Cops können eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe der „zu erwartenden Strafe“ für deine Freilassung verlangen. Lass dir die Zahlung dieser Summe quittieren.
  • Für die Post an dich versuchen die Cops dir eine*n „Zustellungsbevollmächtigte*n“ zu verordnen. Das ist in der Regel ein*e Angestellte*r des Gerichts, der*die dann alle Briefe in dem Strafverfahren an dich erhält und an deine „aktenkundige“ Adresse weiterleitet. Die jeweiligen Fristen z.B. für Rechtsmittel beginnen damit zu laufen! Verweigere die Zustimmung einer solchen „Zustellungsbevollmächtigte*n“ und bennene stattdessen eine*n Anwält*in deines Vertrauens.
  • Die Cops bzw. Richter*innen können dir „Fluchtgefahr“ unterstellen, d.h. dir droht eher Untersuchungshaft.
  • Es kommt außerdem öfter zu Schnellverfahren.

Jedes Strafverfahren kann zu einer Gefahr für deinen Aufenthalt oder Asylverfahren werden. Wenn gegen dich ein Ermittlungsverfahren läuft, komm in unsere Sprechstunde oder lass dich frühzeitig von einer*m kompetenten Anwält*in beraten.