Rechtswidrige Auslieferung von maja: Flyer zum Download

LTO: “Die Generalstaatsanwaltschaft liefert eine deutsche Person über Nacht nach Ungarn aus, obwohl sie wusste, dass Rechtsmittel gegen eine Auslieferung anstehen.

“Es ist ein Vorgang, der die vergangenen Skandale der Soko Linx des LKA Sachsen in den Schatten stellt: Nachdem das Berliner Kammergericht gestern am späten Nachmittag eine Auslieferung von Antifaschist*in Maja T. für zulässig erklärt hatte, setzte die Soko Linx eilig alle Hebel in Bewegung, diese umzusetzen. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion begann die Sondereinheit mit der Überstellung. Dabei stand die Entscheidung über einen Eilantrag, den die Anwälte von Maja T. beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatten, noch aus. Gegen 11 Uhr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Maja T. nicht ausgeliefert werden dürfe.” analyse und kritik https://www.akweb.de/bewegung/antifaschistin-maja-t-droht-auslieferung-nach-ungarn/

Vor den Pressemitteilungen des Bundfesvorstandes der Roten Hilfe e.V. noch ein paar weitere links:

  1. Auslieferung von Maja nach Ungarn – Statement BASC https://www.basc.news/auslieferung-von-maja-nach-ungarn-statement-basc/

2. Flyer – Datei zur Auslieferung von Maja https://www.basc.news/flyer-datei-zur-auslieferung-von-maja/

3. 2.800 Menschen demonstrieren gegen Auslieferung von Maja nach Ungarn https://www.basc.news/2-800-menschen-demonstrieren-gegen-auslieferung-von-maja-nach-ungarn/

4. tagesschau: Maja T. in Ungarn Verfassungsgericht konnte Auslieferung nicht stoppen … Der Fall wirft Fragen auf. https://www.tagesschau.de/inland/linksextremismus-auslieferung-ungarn-102.html

5. TAZ: Auslieferung nach Ungarn: Beigeschmack von Feindstrafrecht https://taz.de/Auslieferung-nach-Ungarn/!6020359/

6. Neues Deutschland: Trotz Verfassungsgerichts-Entscheid: Antifaschist*in ausgeliefert https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183338.prozess-gegen-antifaschisten-trotz-verfassungsgerichts-entscheid-antifaschist-in-ausgeliefert.html

7.Frankfurter Rundschau; Maja T.: Mitten in der Nacht an Ungarn ausgeliefert https://www.fr.de/politik/maja-mitten-in-der-nacht-an-ungarn-ausgeliefert-93158183.html

8. Legal Tribune online: Aus­lie­fe­rung von Maja T. nach Ungarn rechts­widrig https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/maja-t-auslieferung-ungarn-bverfg-eilantrag-zu-spaet/

Bundesvorstand:

29.06.2024 | Pressemitteilung

Grußwort des Bundesvorstandes für Soli-Aktionen: Bringt Maja zurück! Keine Auslieferungen nach Ungarn!

Wir erklären erneut und aus vollem Herzen unsere Solidarität mit Maja! Der größte Schutz ist die internationale Öffentlichkeit, die jetzt ihre Stimme erheben muss: Bringt Maja zurück! Insbesondere im Hinblick auf die inhaftierte Antifaschistin Hanna, der dasselbe Schicksal droht, bleiben wir dabei: Keine Auslieferung nach Ungarn! Freiheit und Glück für alle Beschuldigten im Budapest-Verfahren.

Liebe Genoss*innen, Liebe Freund*innen,

nach einer monatelangen juristischen Auseinandersetzung hat das Berliner Kammergericht am Donnerstag Abend entschieden, dass die nicht-binäre Antifaschist*in Maja nach Ungarn ausgeliefert werden kann. Es ist ein Hohn, dass das Kammergericht sehr wohl Kenntnis von unzureichenden Haftbedingungen hat und die queer-feindliche Politik der ungarischen Regierung in seiner Begründung bestätigt – jedoch im gleichen Atemzug ausgerechnet dem rechts-autoritären Ungarn das Vertrauen ausspricht, sogenannte menschenrechtskonforme Haftbedingungen zu garantieren.

So als hätte es die Berichte der italienischen Antifaschist*in Ilaria über ihre menschenunwürdigen Haftbedingungen nicht gegeben: Ungezieferbefall in der Zelle, kaum Waschmöglichkeiten, keine Aushändigung von Hygieneartikel, Isolation von Familie und Angehörigen. Ganz zu schweigen von ihrer Vorführung in Ketten und an der Leine vor Gericht.

So als hätte das EU-Parlament nichtbereits 2022 Ungarn bescheinigt sich zu einem „hybriden System der Wahlautokratie“ entwickelt zu haben. In einer nicht-bindenden Entschließung war Ungarn damals von einer Mehrheit der Abgeordneten der Status der Demokratie abgesprochen worden.

Die Aussetzung der Auslieferung wäre mit Verweis auf Menschenrechtsstandards ohne Weiteres möglich gewesen. Das war offensichtlich politisch nicht gewollt, im Gegenteil. An Maja soll ein Exempel statuiert werden, um die antifaschistische Bewegung einzuschüchtern. Willfährige Helfer*innen der JVA Dresden, des LKA Sachsen und der Berliner Generalstaatsanwaltschaft fackelten deshalb nicht lange und verschleppten Maja in einer Nacht- und Nebelaktion an die österreichische Grenze. Wie bei einer Entführung brach mit Abholung von Maja jegliche Möglichkeit der Kontaktaufnahme ab. Die Übergabe von Maja an die ungarischen Behörden um 10.00 Uhr am Freitag vereitelte wissentlich und in voller Absicht den Schutz der Rechte von Maja.

Damit ist ein neuer Tiefpunkt im Budapest-Komplex erreicht. In den vergangenen Monaten zeigte bereits die Generalbundesanwaltschaft wie sie gedenkt mit unliebsamen Antifaschist*innen umzugehen: Die Zusicherung eines Verfahrens hier in Deutschland soll es nur geben, wenn sich bislang beschuldigte und zum Teil untergetauchte Antifaschist*innen stellen, aussagen und umfassend kooperieren. Dass dabei ebenso rechtsstaatliche Mindeststandards, nämlich dem Recht auf Aussageverweigerung, untergraben werden, ist dem politischen Willen unterzuordnen.

Die Berliner Generalsstaatsanwaltschaft sieht sich „derzeit nicht in der Lage“ der Anweisung des Bundesverfassungsgericht Folge zu leisten, und Maja sofort nach Deutschland zurück zu holen. Diese ungeheuerlichen Vorgänge machen deutlich, wie viel die Behörden vom Rechtsschutz in Deutschland und der Verfassung, auf die sie verpflichtet sind, eigentlich halten. Die Ähnlichkeit zu der Queerfeindlichkeit á la Orban ist ebenso augenscheinlich.

Wir erklären erneut und aus vollem Herzen unsere Solidarität mit Maja! Der größte Schutz ist die internationale Öffentlichkeit, die jetzt ihre Stimme erheben muss: Bringt Maja zurück! Insbesondere im Hinblick auf die inhaftierte Antifaschistin Hanna, der dasselbe Schicksal droht, bleiben wir dabei: Keine Auslieferung nach Ungarn! Freiheit und Glück für alle Beschuldigten im Budapest-Verfahren.

28.06.2024 | Pressemitteilung

Update: Generalstaatsanwaltschaft Berlin läuft vor Bundesverfassungsgericht davon

„Mit der Auslieferung trotz gegenteiligen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes ist völlig offensichtlich, dass an Maja ein Exempel statuiert werden sollte. Um jeden Preis und mit allen Mitteln. Die Generalstaatsanwaltschaft zeigte damit deutlich, wieviel sie vom Rechtsschutz in Deutschland und der Verfassung, auf die sie verpflichtet ist, eigentlich hält. Die Ähnlichkeit zu der Queerfeindlichkeit à la Orban ist ebenso augenscheinlich “, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. und betont: „Wir erklären uns von ganzem Herzen solidarisch mit Maja und fordern weiterhin die Freilassung!“

Die Entscheidung des Kammergerichtes über die Auslieferung von Maja nach Ungarn wurde gestern Abend (27.06.2024 um 17:26 Uhr) bekannt gegeben. Die Verteidigung von Maja hat sich unmittelbar an das Bundesverfassungsgericht gewandt, um Eilrechtsschutz zu erlangen, was auch erfolgreich war (Beschluss vom 28.06.2024 um 10:50).

Doch wer um jeden Preis ausliefern will, wartet ein solches Eilverfahren ungern ab. Der Generalstaatsanwaltschaft konnte es gar nicht schnell genug gehen, dem Ersuchen des queerfeindlichen Ungarn endlich nachzukommen.

Da soll natürlich auch nicht auf den eigenen Rechtsstaat oder gar ein faires Verfahren gewartet werden. Maja saß bereits viele Tage im deutschen Knast. Aber einer mehr durfte einfach nicht sein. Warum eigentlich nicht? Warum hatten es die Repressionsbehörden dann plötzlich alle ganz eilig? Es ist davon auszugehen, dass die Generalstaatsanwaltschaft befürchtete, dass das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung stoppen würde. Stattdessen wurde bevorzugt, sich lieber des ungarischen Justizsystems zu bedienen.

So war die Auslieferung von Maja aus der JVA noch direkt bei Nacht und Nebel erfolgt. Wie bei einer Entführung brach mit Abholung von Maja jegliche Möglichkeit der Kontaktaufnahme ab. Die Übergabe von Maja an die ungarischen Behörden um 10 Uhr des heutigen Tages vereitelte wissentlich und voller Absicht den Schutz der Rechte von Maja.

„Mit der Auslieferung trotz gegenteiligen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes ist völlig offensichtlich, dass an Maja ein Exempel statuiert werden sollte. Um jeden Preis und mit allen Mitteln. Die Generalstaatsanwaltschaft zeigte damit deutlich, wieviel sie vom Rechtsschutz in Deutschland und der Verfassung, auf die sie verpflichtet ist, eigentlich hält. Die Ähnlichkeit zu der Queerfeindlichkeit à la Orban ist ebenso augenscheinlich “, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. und betont: „Wir erklären uns von ganzem Herzen solidarisch mit Maja und fordern weiterhin die Freilassung!“

28.06.2024 | Pressemitteilung

Antifaschist*in Maja T.: Kammergericht Berlin entscheidet Auslieferung nach Ungarn

„Das Kammergericht hat diese Entscheidung in dem Wissen gefällt, wie die Verhältnisse in Ungarn sind. Maja T. ist als nicht-binäre Person und Antifaschist*in in einem ungarischen Gefängnis äußerst gefährdet. Die Aussetzung der Auslieferung wäre mit Verweis auf Menschenrechtsstandards ohne Weiteres möglich gewesen, war aber politisch nicht gewollt, im Gegenteil. An Maja T. wird ein Exempel statuiert, um die antifaschistische Bewegung einzuschüchtern. Wir erklären uns solidarisch und fordern den sofortigen Stopp der Auslieferung. Majas größter Schutz ist die internationale Öffentlichkeit, die jetzt ihre Stimme erheben und selbst im Fall der Auslieferung laut bleiben muss.“

Nach einer monatelangen juristischen Auseinandersetzung entschied das Kammergericht, Maja T. nach Ungarn auszuliefern.

T. soll im Februar 2023 an Auseinandersetzungen zwischen Neonazis und Antifaschist*innen in Budapest beteiligt gewesen sein. Dort findet jährlich ein Neonazi-Großaufmarsch statt, der von ihnen „Tag der Ehre“ genannt wird.

Maja T. wurde schon im Dezember 2023 in Berlin festgenommen. Das ungarische Regime hatte darauf die Auslieferung beantragt. Dem war von Seiten des Seiten des Rechtsbeistandes mit Verweis auf die rechte Regierung, die Diskriminierung von non-binären Personen und die Zustände in den Gefängnissen widersprochen worden.

Das Kammergericht verweist hingegen auf Garantieerklärungen des ungarischen Justizministeriums, welches zugesichert hätte menschenrechtskonforme Haftbedingungen zugesichert hätte. Hindernisse für eine Auslieferung nach Ungarn seien angeblich nicht ersichtlich.

Der Anwalt von Maja T. stellte nach eigener Auskunft einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht, um die Auslieferung in letzter Minute zu verhindern.

Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten hilfe e. V. :

„Das Kammergericht hat diese Entscheidung in dem Wissen gefällt, wie die Verhältnisse in Ungarn sind. Maja T. ist als nicht-binäre Person und Antifaschist*in in einem ungarischen Gefängnis äußerst gefährdet. Die Aussetzung der Auslieferung wäre mit Verweis auf Menschenrechtsstandards ohne Weiteres möglich gewesen, war aber politisch nicht gewollt, im Gegenteil. An Maja T. wird ein Exempel statuiert, um die antifaschistische Bewegung einzuschüchtern. Wir erklären uns solidarisch und fordern den sofortigen Stopp der Auslieferung. Majas größter Schutz ist die internationale Öffentlichkeit, die jetzt ihre Stimme erheben und selbst im Fall der Auslieferung laut bleiben muss.“