08.10.2026 | Pressemitteilung des Bundesvorstandes
https://rote-hilfe.de/meldungen/konto-bleibt-rote-hilfe-gewinnt-hauptsacheverfahren
Rote Hilfe gewinnt auch Hauptsacheverfahren gegen Sparkasse Göttingen. Das Landgericht Göttingen hat die Kündigung des Kontos für unwirksam erklärt. Ein wichtiger Erfolg gegen politisch motiviertes Debanking und für die Solidaritätsarbeit der Roten Hilfe.
Die Rote Hilfe e. V. hat heute auch das Hauptsacheverfahren gegen die Sparkasse Göttingen gewonnen. Das Landgericht Göttingen hat entschieden, dass die Kündigung des Kontos der bundesweiten linken Solidaritätsorganisation vom 9. Dezember 2025 keinen Bestand hat.
Bereits im Eilverfahren war die Sparkasse gescheitert. Darin verpflichtete zunächst das Landgericht die Sparkasse das Konto weiterzuführen. Im Anschluss stellte das Oberlandesgericht Braunschweig fest, dass eine öffentlich-rechtliche Sparkasse ein Konto nicht ohne sachlichen Grund kündigen darf. Die von der Sparkasse vorgebrachten Gründe, dass ein erhöhter Prüfaufwand bestehe und ein Reputationsschaden bei Führung des Kontos des antifaschistischen Vereins bestehe, überzeugten das Gericht nicht.
Ein zusätzliches Risiko durch die US-Listung der sogenannten „Antifa Ost“ als Terrororganisation konnte die Sparkasse nicht plausibel machen. Das OLG stellte zudem klar, dass die Rote Hilfe nicht eine Organisation „Antifa Ost“ finanziert, sondern gemäß ihrer Satzung Beschuldigte und Angeklagte in den entsprechenden Verfahren unterstützt. Die US-Einstufung selbst entfaltet keine unmittelbare rechtliche Wirkung in Deutschland. Dieser Beurteilung des OLG schloss sich das Landgericht heute »vollumfänglich« an.
Damit hat die Rote Hilfe nach den Erfolgen im Eilverfahren nun auch in der Hauptsache Recht bekommen.
Für die Rote Hilfe geht es über den eigenen Fall hinaus auch um die Frage, wie weit politische Entscheidungen und Sanktionslisten aus Drittstaaten auf zivilgesellschaftliche Strukturen in Deutschland durchschlagen können.
Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V., erklärt: „Das ist ein wichtiger Erfolg für die Rote Hilfe und für alle, die sich gegen politisch motiviertes Debanking wehren. Einer Organisation die finanzielle Infrastruktur zu entziehen kann ihre Arbeit faktisch lahmlegen. Genau deshalb war es notwendig, diese Kündigung nicht einfach hinzunehmen.«
Brückner weiter: „Besonders problematisch bleibt, dass politische Entscheidungen und Sanktionslisten aus den USA überhaupt solchen Druck auf zivilgesellschaftliche Strukturen in Deutschland entfalten können. Solidaritätsarbeit für Beschuldigte und Angeklagte ist keine verdächtige oder illegale Tätigkeit. Das Recht auf Verteidigung und ein faires Verfahren muss auch und gerade dann gelten, wenn Verfahren politisch aufgeladen sind.“
Die Rote Hilfe dankt der Gesellschaft für Freiheitsrechte, den beteiligten Anwält*innen, dem Netzwerk Debanking Stoppen und allen Menschen, die den Verein seit Bekanntwerden der Kontokündigung solidarisch unterstützt haben.
PM der Gesellschaft für Freiheitsrechte, mit der wir im Verfahren kooperiert haben: https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-erfolg-rotehilfea
Die Rote Hilfe e.V. hatte bereits im Eilverfahren vom LG Göttingen und dem OLG Braunschweig Recht bekommen. Die für uns sehr positiven Beschlüsse des OLG im Eilverfahren sind inzwischen auch online: https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/debanking. Nach Einschätzung unserer Anwält*innen werden sie auch anderen Organisationen eine große Hilfe sein.