Maja T.: Keine Auslieferung an das queerfeindliche Ungarn!
siehe auch:
https://hannover.rote-hilfe.de/staatliche-hatz-auf-antifaschistinnen-es-droht-weiter-die-auslieferung-an-ungarn/
https://www.wirsindallelinx.org/noextradition
+++ Drohende Auslieferungen im Budapest-Verfahren – Aufruf zur Unterstützung von Maja und anderen Beschuldigten +++
Mai 8, 2024
Seit Anfang März diesen Jahres sitzt Maja in der JVA Dresden im Kontext des Budapest-Verfahrens in Auslieferungshaft. Maja ist somit akut von einer Auslieferung nach Ungarn bedroht.
Außerdem wurde Anfang dieser Woche Hanna in Nürnberg festgenommen und sitzt nun in Untersuchungshaft. Ihr wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und ebenfalls eine Beteiligung an den Auseinandersetzungen in Budapest 2023 vorgeworfen. Ungarn wird mit sicherheit auch in ihrem Fall einen Auslieferungsantrag stellen, womit auch sie ebenfalls von einer möglichen Auslieferung nach Ungarn bedroht wäre.
Vor ein paar Wochen wurde sich in Mailand gegen die Auslieferung von Gabri entschieden, in dessen Fall Ungarn ebenfalls einen Auslieferungsantrag gestellt hatte. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass Ungarn keine menschenrechtskonformen Haftbedingungen für Gabri garantieren könne.
Das Urteil in Italien hat jedoch bisher keine Auswirkungen auf die Entscheidung hinsichtlich der Auslieferung von Maja. Vielmehr empfahl der Generalbundesanwalt, welcher vor einigen Wochen das Verfahren in Deutschland gegen die Beschuldigten im Budapest-Komplex übernommen hatte, der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Maja nach Ungarn auszuliefern. Das Verfahren in Ungarn habe Vorrang. Offenbar wird hier die konkrete Bedrohung durch eine Auslieferung nach Ungarn genutzt, um Druck auf Maja und die anderen Beschuldigten auszuüben.
Im Falle einer Auslieferung wäre Maja mit menschenrechtswidrigen Bedingungen in der Haft sowie einem Schauprozess und einer hohen Haftstrafe konfrontiert. Hinzu kommt die weite Entfernung und Isolation von Familie, Freunden und einem unterstützenden Umfeld. Außerdem würde Maja als nicht-binäre Person in ein offen queerfeindliches Land ausgeliefert werden. Die Auslieferung von Maja muss daher unbedingt verhindert werden und dafür braucht es viel Unterstützung.
Wir möchten außerdem erwähnen, dass es derzeit noch einen italienischen Genossen in Finnland gibt, der ebenfalls akut von einer Auslieferung nach Ungarn bedroht ist, da das dortige Gericht die Auslieferung genehmigt hat. Auch ihm wird eine Beteiligung an den Auseinandersetzungen in Budapest vorgeworfen. Er befindet sich aktuell in Finnland in Hausarrest.
In den kommenden Wochen ist mit einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin über den Auslieferungsantrag welchen die ungarischen Behörden gestellt haben, zu rechnen. Es herrscht also großer Zeitdruck, weshalb wir noch einmal auf die derzeitige Situation von Maja, Hanna und dem Genossen in Finnland aufmerksam machen und zu Solidarität und Unterstützung aufrufen wollen. Es darf keine Auslieferungen nach Ungarn geben, nicht aus Italien, Finnland, Deutschland oder sonstwo!
Im Folgenden werden konkrete Vorschläge gemacht, wie ihr in dem Fall unterstützen könnt. Bitte teilt diesen Aufruf in eurem Umfeld und über die euch verfügbaren Plattformen und Kanäle.
1. Informiert euch und andere auf basc.news und den anderen Solikanälen über die Ereignisse rund um das Budapest-Verfahren.
2. Teilt die Kampagne „#NoExtradition – Keine Auslieferung von Antifaschist:innen“ auf Social Media-Kanälen und in eurem Umfeld und unterzeichnet die Erklärung von „Wir sind alle LinX“. -> Mehr Infos dazu findet ihr auf wirsindallelinx.org.
3. Organisiert Demonstrationen, Kundgebungen und macht Aktionen in euren Städten, die auf die drohenden Auslieferungen im Budapest-Komplex aufmerksam machen. Mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit für das Verfahren sind wichtig.
Aufgrund dessen, dass die Entscheidung über die Auslieferung von Maja beim Kammergericht Berlin liegt, ist es insbesondere sinnvoll auch in Berlin Veranstaltungen und Demos zu organisieren.
4. Wenn ihr Kontakte zu queeren Vereinen oder Gruppen habt oder selbst dort organisiert seid, solidarisiert euch mit Maja. Macht über eure Kanäle und Plattformen und mit euren Möglichkeiten auf die drohende Auslieferung aufmerksam und positioniert euch dagegen. Die Rechte von LGBTIQ-Personen werden in Ungarn seit Jahren massiv eingeschränkt und queere Personen offen diskriminiert. Es sollte auch ein Anliegen von queeren Aktivist:innen sein, dass Maja als non-binäre Person nicht an diesen Staat ausgeliefert wird.
5. Spendet Geld für die Beschuldigten im Budapest-Verfahren. Das offizielle Spendenkonto lautet:
Rote Hilfe e.V.
GLS-Bank
IBAN: DE77 4306 0967 4007 2383 09
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Budapest
6. Schreibt Briefe an Maja: https://www.basc.news/aufruf-zum-briefeschreiben-an-maja/
und organisiert Kundgebungen vor der JVA Dresden.
7. Bleibt oder werdet selbst antifaschistisch aktiv und lasst euch von der Repression nicht einschüchtern. Zeigt euch solidarisch mit allen Betroffenen der staatlichen Repression, ob im Knast, untergetaucht oder anderweitig verfolgt. Nazis entgegenzutreten bleibt weiterhin notwendig.
Freiheit für Hanna, Maja und alle anderen Inhaftierten und Gesuchten Genoss:innen! Freiheit für alle Antifas!
08.06.2024 | Pressemitteilung des Bundesvorstandes der Roten Hilfe e.V.
Das Kammergericht Berlin entscheidet dieser Tage über die Auslieferung von Maja T. Ein Auslieferungshaftbefehl für das Verfahren in Ungarn besteht bereits. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs, im Februar 2023 an Angriffen und Körperverletzungshandlungen in Budapest gegen Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein. Neonazis aus ganz Europa versammelten sich dort zum “Tag der Ehre”. Eine gemeinsame Stellungnahme von Grundrechtekomitee, VVN/BdA und Rote Hilfe e.V. gegen die Auslieferung.
Die Bundesanwaltschaft hält weiterhin die Auslieferung von Maja, einer non-binären Person, „nicht für offensichtlich unzulässig“. Grundsätzliche Auslieferungshindernisse bestünden nicht, obwohl das Kammergericht selbst festgestellt hat, dass „die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muss“ und „dem Muster auch anderer populistischer Regime, durch die Stigmatisierung von Homosexuellen und Transpersonen ein innergesellschaftliches Feindbild zu schaffen“ folgt.
Sogar Italien unter Regierung der Rechtsnationalen Giorgia Meloni hat die Auslieferung eines Beschuldigten im Budapest-Verfahren abgelehnt und fordert Ungarn auf, die Italienerin Ilaria S, eine weitere Beschuldigte, ausreisen zu lassen, weil elementare Standards in Haft und Prozess nicht eingehalten werden. Die Haftbedingungen für non-binäre Personen sind unter den ungarischen Bedingungen als noch gefährlicher und unerträglicher einzuschätzen.
Doch der deutsche Staat will sich weiterhin der rechtsstaatswidrigen Bedingungen Ungarns in Haft und Strafverfahren bedienen, um mit jedem Mittel Druck aufzubauen und ein härteres Urteil, als in Deutschland jemals möglich wäre, zu erreichen.
«In Ungarn herrscht für Menschen, die dem Orbán-Regime nicht genehm sind, bereits seit vielen Jahren Willkür und Gewalt in Rechtsprechung und Strafvollzug. Dies mussten schon 2017/18 elf Geflüchtete erfahren, die am Grenzübergang Röszke inhaftiert und angeklagt wurden. Seitdem hat sich die Lage in Ungarn noch drastisch autoritär verschärft: Organisationen für Bürger- und Menschenrechte wurden vom Staat als politische Gegner identifiziert und können dort nicht mehr arbeiten, wie auch politisch andersdenkende Einzelpersonen und ganze Bevölkerungsteile unter massiver staatlicher Repression leiden. Es herrscht ein Klima der Angst. Eine Auslieferung von Antifaschist*innen nach Ungarn unter Orbán ist unverantwortlich«, sagt Britta Rabe vom Grundrechtekomitee. Sie hatte Prozessbeobachtung in Ungarn gemacht und die »Röszke 11« im Kampf für ihre Freilassung mit unterstützt.
»Erste Prozesse mit gefesselten Angeklagten und exorbitanten Urteilen haben stattgefunden.
Mehrere deutsche Beschuldigte haben sich der Bundesanwaltschaft entzogen, die bisher entschlossen ist, den Auslieferungsgesuchen aus Ungarn trotz allem nachzukommen. Das ist selbst im Meloni-Italien nicht der Fall“, erklärte, Florian Gutsche, Bundesvorsitzender der VVN-BdA.
Im Fall einer Auslieferung von Maja als Antifaschist*in und insbesondere als non-binäre Person ist unter den ungarischen Bedingungen mindestens die Verletzung elementarer Grundrechte, Artikel 1 bis 3, zu erwarten.
„Wenn Deutschland die Bedingungen in Ungarn für Haft und Prozess ignoriert, kann es sich nicht mehr ernsthaft der Einhaltung von Menschenrechten rühmen. Es darf keine Auslieferungen nach Ungarn zur Aussageerpressung geben!Aufgrund der Haftbedingungen, wegen der rechtsstaatswidrigen Verfahren und der Gender-, Homo- und Transfeindlichkeit der ungarischen Regierung!“ fordert Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.
#NOEXTRADITION – Kampagne gegen die Auslieferung von Antifaschist:innen