Wie wir der – immer lesenswerten – Seite von freiheitsfoo entnehmen, hat die Polizei Hannover im Zuge der Demonstration gegen eine zentrale Abschiebehörde“ am 10.08.2019 (inhaltliche ausführliche Informationen dazu gibt es auf den Seiten des Flüchtlingsrats Niedersachsen.) erneut zwei ihrer eigenen Kameras im öffentlichen Raum verhüllt.
Im Vorfeld dieser Versammlung hatte erneut eine Person die Versammlungsbehörde Hannover dazu aufgefordert, die auf dem Demo-Verlaufsweg befindlichen stationären polizeilichen Überwachungskameras für den Zeitraum der Demonstration abzudecken oder wahlweise abzubauen.
Auch zuvor schon hatte die Polizei auf Aufforderung hin selber eine oder mehrere ihrer Überwachungskameras verhüllt. Zum einen bei der dritten Demonstration gegen das niedersächsische Landespolizeigesetz („NPOG“), dann anlässlich des Gedenkens zum 25.Todestags von Halim Dener sowie der Demonstration in Gedenken an Halim Dener am Samstag, 06.07.2019 – siehe dazu auch: kameraverhuellung-steintor und kameraverhuellungen-3ter-akt/ auf freiheitsfoo…
Auch wenn die Behörde laut Freiheitsfoo schon seit Jahren das Persönlichkeitsrecht von Einzelnen beachtet und Kameras immer dann gut sichtbar weggedreht werden, wenn eine der Versammlungsbehörde angekündigte Demonstration deren Erfassungsbereich passiert, so bedarf es doch der Forderung eines Menschen schon im Vorfeld einer Demonstration oder Versammlung, der/die an diesen teilnehmen möchte, um die Verhüllung der Kameras tatsächlich durchzusetzen. Mit Erfolg, wie auf dem Bild zu sehen ist!
Zum rechtlichen Hintergrund siehe ebenfalls freiheitsfoo: Niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte warnt Polizei Hannover und deren Verhandlungspartner vor rechtswidrigem Einsatz von Überwachungskameras – Übersichtsaufnahmen haben potentiell gleiche Grundrechtseingriffstiefe wie Porträtaufnahmen