1. Was und wann ist Spontan? – Verhandlung dazu am 24.11.2o //2. Papiere statt Nummern! am 23.11.2o //3. Polizeikampagne Hannover

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1.

Bußgeldverfahren wegen nicht dem O-Amt angezeigter Versammlung.

     6 GewerkschaftskollegInnen demonstrierten am 20.1.2019 mit Plakaten gegen das Niedersächsische Polizeigesetz vorm Hotel in Walsrode, vor Beginn des SPD-Neujahrsempfangs, zu dem Innenminister Pistorius erwartet wurde. Dank 2 PolizistInnen wurde daraus ein Bußgeldverfahren gegen den DGB-Kreisvorsitzenden H-D Charly Braun.

Verhandlung am Di. 24.11.20 im Amtsgericht Walsrode um 14 Uhr

Solidaritätsbekundungen willkommen.

Zu Spontandemonstrationen etc. siehe des Weiteren unten….

 

2.

Kundgebung vor der Ausländerbehörde

23. Kundgebung „Hannover ist unsicherer Hafen. Papiere statt Nummern!“ am 23.11.2020 vor der Ausländerbehörde

***englisch below*** 

23.11.2020, 09.00 Uhr vor der Ausländerbehörde (Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover)

Wir kommen wieder – jetzt erst recht.

„Vor der Ausländerbehörde sehen Sie jetzt keine Warteschlangen mehr, weil wir eine Onlineterminreservierung anbieten.“, erklärte kürzlich der Oberbürgermeister – ein Erfolg seiner nun einjährigen Amtszeit.
Richtig. Die Verantwortlichen der Landeshauptstadt Hannover sehen die Leute nicht mehr. Wenn Unsichtbarmachen die Agenda der Verwaltung ist, Chapeau!
Aber die Menschen sind noch da.
Die Leute stehen nicht mehr nachts in der Schlange, ihre Anliegen werden dennoch nicht ausreichend bearbeitet. Nur ein Bruchteil der Menschen, die auf die Ausländerbehörde angewiesen sind, bekommt einen Termin zur „Vorsprache“.
Ein würdiges Leben in Hannover darf nicht von einer Behörde und nicht von einem Online-Formular abhängen.

Wir werden nicht aufhören, das Elend anzuprangern, das Verwaltung und Politik in dieser Stadt verantworten und verwalten.

Denn Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit erhalten keine Papiere, sondern eine lächerlich geringe Anzahl von Terminen. Die Zustände ändern sich durch das neue Verfahren nicht ausschlaggebend. Sicherlich suchen weniger Menschen morgens bzw. nachts in der Kälte die Ausländerbehörde auf. Dennoch sind Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin langen Wartezeiten für einen Termin bei der Ausländerbehörde ausgesetzt, sodass ihre Anliegen nicht (rechtzeitig) erledigt werden können.

Das hat weiterhin zur Folge, dass die Menschen keine gültigen Aufenthaltspapiere bei bspw. Polizeikontrollen vorzeigen können. Ohne gültige Aufenthaltspapiere wird es weiterhin Schwierigkeiten geben, Leistungen vom Sozialamt und Jobcenter (pünktlich) zu erhalten oder aber eine Arbeit/Ausbildung aufzunehmen. Auch eine – auf dem rassistisch strukturierten Wohnungsmarkt ohnehin erschwerte – Wohnungsanmietung ist unter diesen Umständen unvorstellbar.

Es hilft nicht, wenn eine begrenzte Anzahl von Menschen pro Tag ihr „Anliegen vortragen“ dürfen. Das Vorgehen der Landeshauptstadt verschärft die ohnehin schon prekäre Situation der Menschen, die in rassistischen Verhältnissen auch außerhalb einer Pandemie Unsicherheit, Schikane und Diskriminierung ausgesetzt sind.

Wir tragen also weiterhin ohne Terminvereinbarung unser Anliegen vor:

Beendet den Wettbewerb um Lebenschancen!
Schluss mit der Elendsverwaltung!
Gebt den Menschen Papiere
!

Bitte passt auf Euch auf und achtet auf einander. Bei der Kundgebung tragen wir Mund-Nasen-Bedeckung und halten Abstand.

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hannover

 

23.11.2020, 09.00 hrs Demonstration in front of the Foreigners‘ Registration Office (Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover)3
 

We will come back – now even more so.

The mayor recently said: „You won’t see any more queues in front of the Foreigners‘ Registration Office because we offer an online appointment reservation service.“

Exactly, state capital Hannover, you no longer see the people. If making invisible is your agenda, chapeau!
People are no longer standing in line at night, but their requests are still not being processed sufficiently. Why don’t you set up an online form for homeless people to get decent accommodation?  Problem recognised, problem solved.
We will not stop denouncing the misery that administration and politics are responsible for and administer in this city.
Because people without German citizenship do not receive any papers, but a ridiculously small number of appointments. The new procedure does not change the situation decisively. Certainly, fewer people visit the Foreigners‘ Registration Office in the cold in the morning or at night. Nevertheless, people without German nationality are still exposed to long waiting times for an appointment at the Foreigners‘ Registration Office, so that their concerns cannot be dealt with (in time).

As a result, people are still unable to present valid residence papers at police checks, for example. Without valid residence papers, people will continue to have difficulties in obtaining benefits from the social welfare office and job centre (on time) or in taking up work/training. Even renting a flat – which is already difficult on the racist housing market – is unimaginable under these circumstances.

It does not help if a limited number of people are allowed to „voice their concerns“ each day. The action of the state capital worsens the already precarious situation of people who are exposed to insecurity, harassment and discrimination in racist conditions even outside a pandemic.

We therefore continue to voice our concerns without making an appointment:
End the competition for life chances!
Put an end to the administration of misery!
Give people papers!

Please take care of yourselves and pay attention to each other. At the demonstration we wear mouth-nose-covering and keep our distance.

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hannover

https://akshannover.wordpress.com/

siehe auch: https://rotehilfehannover.systemausfall.org/node/225

 

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Polizei Hannover: „Wir sind für euch da“

Rote Hilfe e.V. „Wir sind dann an eurer Seite“

„Wir sind für euch da.“ nannte sich eine PR-Kampagne der Polizeidirektion Hannover, die eine Woche lang im August 2020 in der niedersächsischen Landeshauptstadt betrieben worden ist. …

weiterlesen… 

 

Zu 1:

Das Versammlungsgesetz

Das Versammlungsgesetz schreibt im § 14 Abs. 1 VersG grundsätzlich eine Anmeldungspflicht für Versammlungen vor. Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder eine Demonstration veranstalten möchte, hat dies spätestens 48 Stunden vorher der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung / des Aufzuges sowie der Person, welche für die Leitung der Demonstration verantwortlich sein soll, anzumelden. Entscheidend für die 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe der Absicht, eine Versammlung zu veranstalten – also z.B. dem Aufruf zu einer Versammlung, der öffentlichen Werbung etc. Zweck der Anmeldung ist, dass die zuständige Behörde prüfen kann, ob von der Versammlung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht und wenn ja, welche Maßnahmen getroffen werden sollen.

In Bezug auf die Versammlungsfreiheit (Artikels 8 des Grundgesetzes) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sogenannten „Brokdorf-Beschluss“ die Zulässigkeit von Spontanversammlungen bejaht (BVerfG, 14.05.1985, Az.: 1 BvR 233, 341/81). Es gibt dabei zwei verschiedene Arten von Spontanversammlungen, zwischen denen hinsichtlich ihrer Zulässigkeit unterschieden werden muss.

Hier das Niedersächsische Versammlungsgesetz

Hier die Seite der Kritik

 

Die Eilversammlung

Bei einer Eilversammlung gibt es in aller Regel eine Veranstalterin. Der Anlass für die Versammlung liegt zeitlich so nah, dass die 48-Stunden-Regelung zur Anmeldung nicht eingehalten werden kann, ohne den Versammlungszweck zu gefährden. Der Entschluss sich zu versammeln fällt nicht unmittelbar mit der Durchführung der Versammlung zusammen, sodass noch Vorbereitungsmaßnahmen getroffen werden können. Die Anmeldepflicht besteht unter Nichtbeachtung der 48-Stunden-Regelung weiterhin. Die Frist zur Anmeldung bleibt also bestehen; sie verkürzt sich auf den Zeitraum, der im konkreten Einzelfall zumutbar ist, um die kurzfristig geplante Versammlung nicht ausfallen zu lassen. Eine Eilversammlung ist also anzumelden, sobald die Möglichkeit dazu besteht. (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.10.1991, Az. 1 BvR 850/88).

 

Die Spontanversammlung

Auch spontane – nicht angezeigte Versammlungen – sind zulässig und von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Spontandemonstrationen sind Versammlungen, die sich aus einem aktuellen Anlass augenblicklich bilden, also die ohne zeitlichen Vorlauf und ohne Vorbereitung aus einem momentanen Anlass auftreten.

Bei Spontanversammlungen entfällt die Anmeldepflicht vollständig. Sie sind auch ohne Anmeldung legal, da eine Spontanversammlung nicht „veranstaltet“ wird, wie es § 14 VersG vorsieht. Es findet ja gerade keine vorherige Planung, Vorbereitung, Werbung usw. statt. Vor allem gibt es weder Veranstalterin noch eine Versammlungsleitung. Beides würde eine Vorbereitung erfordern, die ja gerade nicht gegeben ist. Gerade damit tut sich die Polizei in aller Regel schwer – was auch immer die Einsatzkräfte wollen, lasst euch nicht zur Angabe einer Versammlungsleitung drängen.

Auch ansonsten haben Beamtinnen des Öfteren Schwierigkeiten mit der Interpretation von Gesetzen im Zusammenhang mit Versammlungen. Siehe z.B. „Unzulässige Beschränkung der Versammlungsfreiheit und unsouveräner Umgang der Polizei Hannover mit einer Spontandemonstration bei Protesten gegen eine Zwangsentmietung“