Zu den 129a Verfahren hat sich in Frankfurt / M eine Solidaritätsgruppe gefunden, die eine
webseite (https://www.129a.info/)
erstellt hat mit umfangreichem Material. Dort findet ihr u.a. die Chronologie der Ereignisse, das Communiqué der Zeug*innen-Gruppe usw., außerdem eine Sonderausgabe der Zeitung der Soligruppe – Wir sind alle 129a! zum Verfahren als PDF zum Ausdrucken und Auslegen.
Siehe dazu auch die aktuelle Ausgabe der RHZ 1/2021
Schwerpunkt: Politische Prozesse und Aussageverweigerung
download unter: https://www.rote-hilfe.de/rote-hilfe-zeitung/heftarchiv
Die drei Soli-Plakate könnt ihr bei Black Mosquito bestellen: https://black-mosquito.org/de/kostenlos.html
Wie üblich wird das Ganze vermutlich recht teuer werden, deswegen hier auch das Spendenstichwort:
Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt
IBAN: DE24 4306 0967 4007 2383 90
BIC: GENODEM1GLS
GLS-Bank
Stichwort: Soli-Frankfurt
Falls ihr Kontakt zur Soli-Gruppe aufnehmen wollt, dann schreibt eine
Mail an mail@129a.info
Gemeint sind wir alle!
Am Mittwoch, den 17. Juni 2020 gab es in Frankfurt am Main in den frühen Morgenstunden eine Hausdurchsuchung durch das Bundeskriminalamt (BKA) wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB). Die bei dieser Anschuldigung ermittelnde Bundesanwaltschaft wirft Straftaten im Rahmen der Aktionen gegen das Bundesverwaltungsgericht am 1. Januar 2019 in Leipzig vor. Der Durchsuchungsbeschluss des Bundesgerichtshofes wurde bereits am 22. Januar 2020 ausgestellt. Ermittelt wird laut Beschluss gegen einen Beschuldigten und mindestens zwei weitere Unbekannte.
Wir als Solikreis haben uns zusammengeschlossen, um die Betroffenen aktiv und kontinuierlich zu unterstützen. Dabei geht es uns um praktische Solidarität aber auch um die politische Einordnung des Verfahrens und eine öffentliche Auseinandersetzung mit § 129a als Mittel der Repression gegen linke, emanzipatorische Bewegungen.
Der Vorwurf der Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gibt den Repressionsbehörden weitreichende Ermittlungsbefugnisse. Diese reichen vom Abhören der Telekommunikation, über den Einsatz von Trojanern zur Ausspähung von Smartphones und Computern, bis hin zur Beschattung von Beschuldigten und der Überwachung von privaten Räumen mit Wanzen und/oder Videotechnik. Dabei können von den Maßnahmen nicht nur die bereits offen Beschuldigten betroffen sein, sondern alle, bei denen die Ermittlungsbehörden einen Zusammenhang konstruieren oder die sie dem Kreis der Beschuldigten zurechnen. Dabei sind der Willkür kaum Grenzen gesetzt und die Ermittlungen können potentiell alle betreffen. Auch deshalb kann § 129a auch getrost als Schnüffel- oder Bespitzelungsparagraf bezeichnet werden, der von den Behörden all zu gerne zur Überwachung ganzer Zusammenhänge oder gar zur Ausspähung aller Strukturen genutzt wird, die sie der linke Szene zuordnen.
Wichtig ist dabei, die Betroffenen nicht im Stich zu lassen und sie aktiv zu unterstützen. Das heißt für uns konkret:
- Seid solidarisch: Supportet die Betroffenen durch Veranstaltungen, Demonstrationen, Aktionen oder Spenden.
- Lasst euch nicht spalten: Isoliert Beschuldigte nicht aus Angst vor Repression und geht mit ihnen genauso um, wie ihr es vor Bekanntwerden der Ermittlungen getan habt.
- Anna und Arthur halten‘s Maul: Szenetratsch hilft nur den Repressionsorganen. Mit Spekulationen bringt ihr die Betroffenen, euch und mögliche andere in Gefahr.
Mittlerweile sind über ein Dutzend Genoss*innen im Zusammenhang mit dem 129a-Verfahren in Frankfurt von BKA und Bundesanwaltschaft als Zeug*innen vorgeladen worden. Auch diese Vorladungen sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, da die Betroffenen den Terminen nicht einfach fernbleiben dürfen und bei Nichterscheinen Zwangsvorführungen drohen können. Außerdem können sich im Ermittlungsverfahren als Zeug*innen geführte Personen nicht problemlos auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Alle bisher als Zeug*innen geladenen verweigern trotzdem die Aussage und arbeiten nicht mit dem Ermittlungsbehörden zusammen.
Solltet ihr von einer Zeug*innenvorladung betroffen sein:
- Meldet euch bitte unverzüglich bei uns oder bei der Frankfurter Ortsgruppe der Roten Hilfe. Gemeinsam besorgen wir euch anwaltliche Unterstützung und besprechen das weitere Vorgehen.
- Spekuliert nicht öffentlich oder auf anderen Kommunikationskanälen darüber, warum ihr von einer Vorladung als Zeug*in betroffen seid – auch nicht über verschlüsselte Kanäle.
- Geht nicht ohne die Unterstützung einer Anwält*in zu eurem Ladungstermin.
Soligruppe zur Unterstützung der Betroffenen des 129a-Verfahrens in Frankfurt am Main