Stellungnahme von Repressionsbetroffenen der Fahrradtour gegen den Heßmarsch 2017
Am 19. August 2017 wollten ca. 40 Personen per Fahrrad zu den Protesten gegen den Neonaziaufmarsch in Spandau fahren. Die Fahrt endete nach ein paar hundert Metern in einem Polizeikessel. Erster Vorwurf: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Später hieß es, ein AfD-Stand am Wegesrand sei umgekippt worden – es habe Auseinandersetzungen gegeben. Zweiter Vorwurf: Landfriedensbruch. Die Personalien wurden aufgenommen, Kleidung durchsucht, Antifa-Sticker und Kartenmaterial beschlagnahmt und Fotografien angefertigt. Danach konnte die Fahrt nach Spandau fortgesetzt werden, wo die Proteste gegen den Rudolf-Heß-Marsch im vollem Gange waren. Das Amtsgericht Tiergarten befand im April 2019 Teile der Polizeimaßnahme als rechtswidrig.
Fast zwei Jahre später erfuhren einige der Betroffenen über ein Auskunftsersuchen beim Bundeszentralregister, dass ein dritter Vorwurf wegen dieser Fahrradtour im Raum steht: Bildung einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit besonders schwerem Landfriedensbruch.
Bis heute ist keines der Verfahren eingestellt, nur wenige wissen von den Verfahren gegen sie.
weiterlesen beim Berliner Bündnis gegen Rechts
Hintergrund zu faschistischen Aufmärschen zum Thema Hess
Prozesserklärung 2019
2019 begann auch der Prozess gegen eine junge Antifaschistin wegen der Proteste gegen den Rudolf-Heß-Marsch im letzten Jahr.
Ihr wird vorgeworfen, sich in einer Menschen-Blockade (kurzzeitig) vermummt zu haben, als Neonazis vorbeigeführt wurden. Im Anschluss wurde sie von der Polizei unter massiver Gewaltanwendung festgenommen. Aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen sah sich die Polizei gezwungen einen Widerstand gegen Polizeibeamte (§113) zu konstruieren. Das Berliner Bündnis gegen Rechts hatte zur solidarischen Prozessbegleitung aufgerufen und so begann die Hauptverhandlung in einem bis auf den letzten Platz von Unterstützer*innen gefüllten Saal, nachdem die Genossin ein Einstellungsangebot des Gerichts kurz vor Prozessbeginn ausgeschlagen hatte. Eine Polizist wurde als Zeuge vernommen und eierte wie üblich herum, soweit nichts Besonderes. Besonders war allerdings die Prozesserklärung der Angeklagten, die in Presse Beachtung gefunden hat und die wir nachstehend dokumentieren. „Am Ende ihrer Ausführungen brandete auf den Zuschauerbänken im Saal Beifall auf, der durch Jubel vor der Tür seitens der solidarischen Mitstreiter erwidert wurde“, so ein Pressebericht.
Presseerklärung Berliner Bündnis gegen Rechts vom 22.07.2019
„Offensiv gegen Heß und Polizei“ (taz vom 25.07.2019)
„Wenn Polizisten Zeugen sind“ (junge Welt vom 27.07.2019)
Der Prozess wird am 01.08.2019 um 15 Uhr fortgesetzt. Erscheint wieder zahlreich im Amtsgericht Tiergarten, um die Genossin zu unterstützen. Wegen des großen Andrangs wird vielleicht in einem anderen Saal verhandelt, achtet auf Ankündigungen hier.
„Die Nähe von staatlich bezahlten Gewalttäter*innen zum Faschismus ist auch in Demokratien … kein Einzelfall“
Prozesserklärung vom 25.07.2019
Der mir vorgeworfene Straftatbestand des Widerstandes ist mehr als offensichtlich Teil einer Repressionsstrategie und öffnet unverhältnismäßigem, willkürlichem, gewaltvollem und auch unsanktioniertem Vorgehen der Polizei Tür und Tor.
Polizei und Staatsanwaltschaft sind bei Protesten politische Akteure. Die Polizei belässt es nicht bei der brutalen Räumung von Sitzblockaden, sondern führt ihre Bekämpfung des linken Protests mit Hilfe der Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal fort.
Durch den schwammig formulierten Paragraphen zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist es ihnen ein Leichtes, im Nachhinein beliebige oder unliebsame Personen mit einem Strafverfahren zu belasten, um diese oder andere Personen, die bereit sind Nazi-Aufmärsche zu blockieren abzuschrecken.
Um die ohnehin niedrigen Beweishürden zu nehmen, wird sich regelmäßig unter Polizei-Kolleginnen abgesprochen und eine sogenannte „Zeuginnenaussage“ erfunden.
Dass sich insbesondere Polizeizeuginnen vor Gericht trotz ihrer eigens dafür besorgten Schulung widersprechen, ist bei kaum einer Verurteilung ein Problem und Erinnerungslücken und Widersprüche von polizeilichen Belastungszeuginnen werden durch Gerichte bereitwillig hingenommen.
Im Folgenden möchte ich gerne darauf eingehen, warum eine Polizei mit einem strukturell rechten Problem in Verfahren gegen linke Proteste ein eigenes Interesse verfolgt oder gar lügt.
Am 18. August 2018 trafen sich etwa 700 Neonazis für einen Gedenkmarsch zur Glorifizierung des NS-Kriegsverbrechers Rudolf-Heß in Berlin. Dies gelang ihnen wohl vor allem durch die tatkräftige Unterstützung der Polizei, die mit 2.300 Polizist*innen aus dem ganzen Bundesgebiet im Einsatz war. Nazis wurden von Spandau nach Mitte begleitet und dann durch die halbe Stadt eskortiert. Und trotz des Repressionsapparats und dem Ortswechsel war der antifaschistische Widerstand groß.
Der Heß-Marsch und die Kooperation zwischen Nazis und deutscher Polizei haben Tradition. Während die faschistischen Gruppen Ende der Achtziger und Anfang der Neunziger Jahre noch am Grab von Rudolf Heß in Wunsiedel aufmarschierten, nahmen Gegenproteste, wie die Kampagne „NS-Verherrlichung stoppen!“ Fahrt auf. Die Proteste zeigen Wirkung und sind so stark, dass der Staat sich gezwungen sieht, aktiv zu werden. Seit 2005 war es den Nazis durch einen neu eingeführten Paragraphen nicht mehr möglich in Wunsiedel selbst aufzumarschieren.
Neben den sogenannten „Trauermärschen“ in Dresden folgte eine kurze Zeit der trügerischen Ruhe. Seit 2017 mobilisieren nun bundesweit Nazis nach Berlin-Spandau, dem Todesort von Heß.
Wer das nicht hinnehmen will und sich den Faschistinnen in den Weg stellt, wird geschlagen, kriminalisiert und abtransportiert. Es wird erneut deutlich: Staat und Nazis arbeiten buchstäblich Hand in Hand. Und das nicht nur in der Möglichmachung faschistischer Aufmärsche: Selbst die Berliner Gewerkschaft der Polizei, in deren Vorstand bis 2015 mit Kriminalkommisar Steve Feldmann mindestens ein Rechtsextremer war, räumt ein, dass viele Polizistinnen die rechtsextreme AfD wählen, und dass die Partei weite Teile des GDP-Programmes übernommen habe. In keiner Bundestagfraktion gibt es so viele Polizist*innen wie in der AfD.
Für diese rassistische Grundstimmung in der Polizei macht der Landeschef der Berliner Gewerkschaft der Polizei, „die fehlende Transparenz in Flüchtlingsfragen“ verantwortlich. Das ist genau derselbe Euphemismus, mit dem die AfD und die Besorgten Bürger ihren Rassismus zu verstecken versuchen.
Auch bei der Polizei bleibt es nicht nur bei Worten. Auf Hetze folgen Taten.
Die Kampagne gegen rassistische Polizeigewalt dokumentiert regelmäßig Fälle, in denen Berliner Polizistinnen gegenüber genau denselben Menschen wie Nazis gewalttätig werden. Meistens, ohne jemals Strafe fürchten zu müssen. Warum auch? Vom Berliner Staatsschutz wurde bekannt, dass sich dort niemand daran stört, wenn Polizistinnen in der internen Kommunikation faschistische Grußformeln benutzen. Dieselbe Polizei-Abteilung steht derzeit öffentlich sogar in der bürgerlichen Presse in der Kritik, weil Beamte „privat“ Morddrohungen an linke Aktivistinnen und Anwältinnen verschickten, und dafür sorgten, dass linke Hausprojekte statt dem Attentäter Anis Amri observiert wurden. Bei einem Brandanschlag auf einen linken Lokalpolitiker in Berlin-Neukölln hatten Observationseinheiten genügend Informationen um die Nazis frühzeitig zu stoppen. Sie taten es nicht.
Auch bundesweit haben sich in letzter Zeit Cops beim Nazi-Sein erwischen lassen.
In Hessen verschicken Polizistinnen unter dem Namen „NSU 2.0“ Morddrohungen an Anwältinnen und Betroffene von rechter Gewalt und hissen die Bundes- und Hessenflagge vor einer Polizeistation am Holocaust-Gedenktag absichtlich kopfüber.
In Schleswig-Holstein werden regelmäßig nicht ins deutsche Weltbild passende Rekrutinnen mit rassistischen und sexistischen Drohungen aus der Ausbildung gemobbt. In Mecklenburg-Vorpommern waren Beamte des SEKs damit beschäftigt, Munition und Waffen im großen Stil zu klauen, und zusammen mit weiteren Polizistinnen, Soldatinnen und einem Richter Todeslisten anzulegen und Massaker an Menschen, die ihrem menschensfeindlichen Weltbild nicht entsprechen oder entgegnen zu planen. In Sachsen-Anhalt sind sie schon einen Schritt weiter: Hier schlugen Polizistinnen Oury Jalloh in einer Polizeizelle tot und setzen seinen Leichnam zur Spurenverwischung in Brand.
Todeslisten, Leichensäcke, Löschkalk, Nordkreuz, Prepper, Morddrohungen, Faschistenaufmärsche,– Ja klar, alles Einzelfälle, denn die Polizei hat ja kein Nazi-Problem.
Die Nähe von staatlich bezahlten Gewalttäterinnen zum Faschismus ist auch in Demokratien unangenehme Realität und sicherlich kein Einzelfall. Und es bleibt dabei – solange es den beruflichen Tätigkeiten desder Polizistin inbegriffen ist, der Gesetzeslage entsprechend Abschiebungen zu vollziehen, Wohnungslose von öffentlichen Plätzen zu vertreiben, rassistische Kontrollen durchzuführen, Mieterinnen aus ihren Wohnungen zu räumen, ab und zu mal eine X-beliebige Person aus nichtigen Gründen zu erschießen oder eben Nazi-Aufmärsche durchzusetzen, kurzum: eine menschenfeindliche Ordnung zu hüten und aufrechtzuerhalten-solange bleibt unser Widerstand gegen ein System der Ausbeutung und Unterdrückung oft auch eine Konfrontation mit ihnen.
Der Kampf gegen die Verhältnisse wird sich nicht durch Gesetze und auch nicht durch Verurteilungen aufhalten lassen.
Wir werden weiterkämpfen – und dieses Jahr dann erst Recht!